War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch...

Diskutiere War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, meiner Freundin ist eben folgendes passiert. An einer Straßenverengung (keine Verkehrszeichen, auf beiden Seiten gleiches Hindernis) kam...
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #1
BastiH1986

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Hallo,

meiner Freundin ist eben folgendes passiert.
An einer Straßenverengung (keine Verkehrszeichen, auf beiden Seiten gleiches Hindernis) kam Gegenverkehr. Der Gegenverkehr stand jedoch und hat die Fahrzeuge aus unserer Richtung (samt uns) durch gewunken. Als wir an der Verengung waren, fuhr der Gegenverkehr jedoch plötzlich los. Es ist danach nichts weiter passiert...

Wir haben uns nichts weiter dabei gedacht und haben einige Meter später geparkt, da wir einkaufen wollten. Plötzlich kam der, der uns durch gewunken hat hinter uns her und sagte das er Polizist wer (zeigte uns seinen Dienstausweis, war jedoch nicht im Dienst) und wollte den Ausweis und die Fahrzeugpapiere von meiner Freundin sehen.

Außerdem behauptete er, dass er und seine Freundin angeblich von den Lippen meiner Freundin abgelesen hätten „Du A********“.

Dies war jedoch nicht so, da sie mir gerade etwas von ihrem Arbeitstag erzählte.

Er sagte wenn meine Freundin nicht sofort ihre Papiere ihm zeigen würde, würde er seine Kollegen rufen und dieser Vorfall würde vor Gericht ausdiskutiert.

Nun meine Frage.
Durfte der Polizist (außer Dienstlich) überhaupt so vorgehen?
Wer hätte im Endeffekt Recht bekommen, wenn wir es zu einer Anzeige komme gelassen hätten? Ich meine wir (meine Freundin und ich) waren zu zweit und der Polizist mit seiner Freundin waren auch zu zweit. Aussage gegen Aussage!

Plötzlich wollte er nur noch eine Entschuldigung, warum auch immer.
Meine Freundin entschuldigte sich, und der Polizist ging.

Und noch was, er sagte das an so einer Stelle (beide Seiten gleiches Hindernis, keine Verkehrszeichen) das Reisverschlussverfahren gelten würde! Meiner Meinung nach, muss durch Handzeichen etc. gesagt werden wer zu erst fährt, richtig?

Würde mich über eine kurze Antwort von euch sehr freuen, besonders von den Polisten unter euch…

Mit freundlichen Grüßen
BastiH1986
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #2
lehmi

lehmi

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der von der Rennleitung musste wohl einen auf dicke Hose gegenüber seiner Freundin machen.
der ist ja voll das Multitalent, wenn er auch noch von den Lippen ablesen kann, und das auch noch während der Fahrt im Gegenverkehr. Das schafft ja nicht mal ein Hörgeschädigter (spreche hier aus Erfahrung).
Ein sogenanntes Reißverschlussverfahren bei Engpässen im Gegenverkehr gibt es nicht. Wenn die Engstelle nicht durch VZ geregelt ist gilt das Winkzeichen des gegenüber.

Also ich hätte mich für eine Entgleisung die ich nicht begangen habe auch nicht entschuldigt.
Ich hätte es draufankommen lassen. Ich hätte ihm nett und freundlich noch einen schönen Tag gewünscht und hätte meinen Einkauf begonnen.

So ein Beispiel welches dieser Beamte geliefert hat fördert natürlich die allgemein verbreitete Meinung zur Rennleitung, und schadet eigentlich nur denen bei der Polizei die tag täglich gewissenhaft und freundlich ihren nicht zu beneidenden Dienst verrichten.

Grüße
lehmi
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #3

Becki3bg

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da schließe ich mich voll und ganz der Meinung meines Vorredners an und kann dem nichts mehr hinzufügen.

So ein Blechkopf. (Hoffe ich hab ihn nicht beleidigt. Wenn ja: Entschuldigung im voraus.)
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #4
Duke

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Ich hätte als erstes die Polizei gerufen ,... schliesslich habe ich noch nie einen "Echten oder Falschen"Dienstausweiss von der Polizei gesehen .

Zudem hätte ich es einfach mal drauf ankommen lassen das ich Angezeigt werde .Dann hätte Mr. und Mrs. Lippenleser vor Gericht mal beweisen können wie gut sie auf 40meter Abstand durch 2 blendende Windschutzscheiben Ar........lesen können .


Ich kann leider nicht nachvollziehen wie man sich so schnell Einschüchtern lassen kann ,nur weil einer mit nem Dienstausweiss von der Polizei wedelt ,wo die Echtheit noch nicht mal nachgewiesen ist.Da ist eine Uniform schon Aussagekräftiger .

Warum sollte ich mich für was Entschuldigen was ich nicht gemacht oder gesagt habe .


Duke
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #5

DerChrischan

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Außerdem ist fraglich ob Mr. Wichtig außerhalb des Dienstes irgendwelche Hoheitsrechte besitzt und somit Papiere und Ausweis verlangen darf!! :shy:

Ich hätte den einfach dumm dastehen gelassen und wäre einkaufen gegangen der hätte genauso auch nen Kopfstand machen können :freude:


Gruß der Chrischan
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #6

PassatHaza

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So ein Verhalten würde bei uns hier als Amtsmißbrauch ausgelegt und vor Gericht verhandelt werden.

Er hat ausser Dienst keine Befugnis irgendwelche Dokumente zu verlangen.

Och an deiner Stelle hätte ihn stehenlassen und wäre einkaufen gegangen, wenn er mich festhält, hat er noch ne Einschränkung der pers. Freiheit am Hals umd evtl werde ich dadurch verletzt, bzw versuche mich durch gerechte Notwehr freizumachen.

Und wenn er euch durchgewunken hat, ist die Verkehrssituation eh klar gewesen, er wartet, ihr fahrt.
Wenn er jetzt den Jungo spielen vor seiner Freundin raushängen lassen muss, ist das sein Ding, nicht mein´s.
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #7
Airwalk

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@PassatHaza

Naja, hier in Deutschland darf sich ein Polizist auch selbst "in Dienst versetzen" wenn es notwendig ist. Ob das bei so einer Sache dann rechtens ist, bleibt fraglich.

Entschuldigt hätte ich mich jedenfalls nicht ... aber so einen "Kindergarten" trauen die Jungs von der Rennleitung sich eh' immer nur in Begleitung und dann auch nur bei jüngeren Leuten ...
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #8

coseb

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PassatHaza schrieb:
Er hat ausser Dienst keine Befugnis irgendwelche Dokumente zu verlangen.

Airwalk schrieb:
Naja, hier in Deutschland darf sich ein Polizist auch selbst "in Dienst versetzen" wenn es notwendig ist. Ob das bei so einer Sache dann rechtens ist, bleibt fraglich.

Er darf sich in den Dienst versetzen, überlicherweise wenn er sich verbal sowie mittels Dienstausweis legitimiert. Es gibt ja sogar Situationen, wo er handeln muß, in welcher Form auch immer.
Trifft hier sicherlich nicht zu. Nichts desto trotz KANN er handeln, ob das immer so ratsam ist, weiß ich nicht.

Mir stellt sich nur die Frage, was den da wohl geritten hat?

Wollte er eine evtl. Ordnungswidrigkeit ahnden oder umbedingt dem Anfangsverdacht der Beleidigung (vermeintlich "Du Axxxx") nachgehen?

In solchen Fällen kann ich nur raten, über den Sachen zu stehen und sich den Namen vom Beamten geben zu lassen. Wer ein reines Gewissen hat und Handlungssicher ist, der nennt auch seinen Namen. Letztenendes muß er ja vor dem Kadi schlüssig eine Straftat nachweisen.

Mal so´n Tipp ins Blaue: war´s ein junger "Beamter"? Hat er euch einen Tatvorwurf mit anschließender Belehrung gemacht?
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #10

DerChrischan

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Ne Ne Leute gibts!

Ich würd die Urinprobe ala Opel Astra GTC-Werbung abgeben einen freudigen dreh nach links und einen freudigen dreh nach rechts dann könnten die Herren Beamten zusehen wie sie ihre Probe aufsammeln!

Gruß der Chrischan
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #11
LilRobb

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Vor allem, wer verwendet heute noch Urintests?

DrugWipe ist schneller, sicherer und sauberer...


Robb
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #12
BastiH1986

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coseb schrieb:
Mal so´n Tipp ins Blaue: war´s ein junger "Beamter"? Hat er euch einen Tatvorwurf mit anschließender Belehrung gemacht?

Ne, es war schon ein recht alter. Tippe ihn auf 45 bis Anfgang 50...

Also eine Belehrung hat er uns nicht abgehalten. Er sagte nur, dass an solchen Stellen (Hinderniss au beiden Seiten) das Reisverschlussverfahren gilt, was jedoch totaler Blödsinn ist... Aber okay...
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #13

coseb

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LilRobb schrieb:
Vor allem, wer verwendet heute noch Urintests?

DrugWipe ist schneller, sicherer und sauberer...Robb

Die DrugWipe kannst Du mehr als nur vergessen!
Die sind nur gut, wenn du eine hohe Konzentration des Wirkstoffes hast.

Momentan geht eigentlich nichts über den Urintest von MAHSAN.
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #14

PassatHaza

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Die Indienststellung ist nur zulässig bei Gefahr in Verzug in Verbindung mit Gefahr für Leib und Leben einer grösseren Anzahl von Personen.

DAS ist die Polizei-Dienstanweisung in Österreich.

Naja, "Alter schützt vor Dummheit nicht":
Bei uns gibt es immer noch Polizisten, die eingeschaltete NSW abstrafen wollen, weil es die Verwendungsbestimmung bei Regen, Nebel, Schnee, schlechter Sicht und unübersichtlicher Strasse Jahrzehnte hindurch gegeben hat, jedoch mit Einführung des TFL (NSW gelten bei uns auch TFL) diese Bestimmung gefallen ist.
 
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Schmitti

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Ich denke, das wird in jedem Bundesland separat geregelt sein. Polizeirecht ist grundsätzlich Landesrecht (auch wenn sich die Regelungen des Öfteren in bestimmten Ländern gleichen). Müsste mal ins niedersächsische "Polizei"-Recht gucken. Wenn ich dazu gekommen bin und was gefunden habe, sage ich Bescheid.
 
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edv071

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Das sagt jedenfalls die STVO dazu:

Nun zu Hindernissen auf der Fahrbahn:

Wer an einem ständigen Hindernis (bauliche Verengung, Verkehrsberuhigung etc.) zuerst ankommt, hat Vorfahrt, egal auf welcher Seite das Hindernis steht! Bei kurzzeitigen Hindernissen (parkender Pkw, etc.) muß derjenige warten, auf dessen Seite das Hindernis steht und den Gegenverkehr durchfahren lassen. Siehe auch § 6 STVO und entsprechende Gesetzeskommentare!
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #17
Schorni

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PassatHaza schrieb:
Naja, "Alter schützt vor Dummheit nicht":
Bei uns gibt es immer noch Polizisten, die eingeschaltete NSW abstrafen wollen, weil es die Verwendungsbestimmung bei Regen, Nebel, Schnee, schlechter Sicht und unübersichtlicher Strasse Jahrzehnte hindurch gegeben hat, jedoch mit Einführung des TFL (NSW gelten bei uns auch TFL) diese Bestimmung gefallen ist.

Gott sei Dank sind wir in Deutschland. Da kann man mal sehen wie es in den Köpfen mancher Ösi's vorgeht. Völlig plem-plem... :irre: :freak:


Naja ein oder 2 Beispiele davon lungern hier im Forum ja auch ab :lol: :D :twisted:
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #18

volvo50

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@ BastiH1986

Leute gibts, die gibts einfach nicht (Wort wörtlich gemeint). Ich bin mir schon bewusst das man in der Situation anders reagiert aber versucht hätte ich folgendes:
Sie entschuldigen Sie, wie war nochmal Ihr Name,..., achso ja Herr xxx ich bin wirklich beeindruckt von Ihren außergewöhlichen Fähigkeiten :eek: . (langsam aber bestimmt gesprochen) Wie Sie Lippen lesen können, ja das ist ja unglaublich :eek: ... Einen schönen Tag wünsch ich Ihnen... (und tschüss)
Ich denke damit nimmt man ihm den Wind aus den Segeln. Es ist nur wichtig das man höflich bleibt, aber ernst kann man so einen Typen wirklich nicht nehmen :D

Schorni schrieb:
Gott sei Dank sind wir in Deutschland. Da kann man mal sehen wie es in den Köpfen mancher Ösi's vorgeht. Völlig plem-plem... :irre: :freak:


Naja ein oder 2 Beispiele davon lungern hier im Forum ja auch ab :lol: :D :twisted:

Mein lieber Schorni, lass uns doch mit festlicher Beleuchtung am Tag herumfahrn, wir sind eben ein alternativeres Völkchen. Aber die Art und Weise wie du die gemeinten Österreicher abstempelst spricht wirklich nicht für dich!

Greetz :)
 
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Schorni

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volvo50 schrieb:
Aber die Art und Weise wie du die gemeinten Österreicher abstempelst spricht wirklich nicht für dich!

Wenn Du wissen würdest wen ich meine, würdest Du das anders sehen. :lol: Weil die jenigen kann man nicht beleidigen oder abstempeln. Das geht nur bei Menschen :twisted:


Aber ich spreche ja keinen an, wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an. :)

Mein lieber Schorni, lass uns doch mit festlicher Beleuchtung am Tag herumfahrn, wir sind eben ein alternativeres Völkchen.

Von mir aus immer hin. Ich halte keinen von irgendwas ab :wink:
 
  • War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch... Beitrag #20

volvo50

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Schorni schrieb:
Wenn Du wissen würdest wen ich meine, würdest Du das anders sehen. :lol: Weil die jenigen kann man nicht beleidigen oder abstempeln. Das geht nur bei Menschen :twisted:

:eek: Welche Lebewesen sind denn sonst noch hier registriert? :?

Schorni schrieb:
Aber ich spreche ja keinen an, wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an. :)

Oder bekommt ihn angezogen :wink:
 
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