Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung

Diskutiere Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Naja ein bisschen: http://cfc.de/produkte/autoglasfilme/waveedition.php laut dieser Firma. Wer definiert denn den "nicht Sichtrelevanten...
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #2

Subzero

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Zender hat vor ca. 2 Jahren auch schon einen Polo so ähnlich geklebt gehabt. Gefällt mir gar nicht... :flop:

VW%20-%20Polo%20Styling%20-%20Rear%20Left%20Zender%20Styling%20(Polo%20002).jpg


Da kann ich die Folie auch gleich ganz weglassen...
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #3

mictasm

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Ui, das sieht ja voll spitzenmäßig aus! :lol:
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #4
Einarmiger

Einarmiger

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Bäääh, spuckig.

Und trotzdem bist Du Spitzenkandidat bei jeder Kontrolle, weil jeder Polizist erstmal die ABE dazu lesen möchte.
Und weil er deswegen nichts machen kann, wird er dann bestimmt bei anderen Sachen fündig. :wink: ( kann ich verstehen - würde ich so machen an deren Stelle :D )

Da kann man sich gleich in die Windschutzscheibe ein Schild hängen:
"Oh ja, bitte, haltet mich an - ich brauch' das !"

Meine Meinung: das ist was für Golf GTI und 3er BMW-Fahrer (ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen).
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #5

John McClane

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Na bravo!
So ein Bullshit, die Folie.
Zudem legt die Fa. selbst die Bestimmungen selbst fest bzw. hangelt sich an einer VkBl entlang :? .
O-Ton CFC:
"Laut Verkehrsblattverlautbarung Nr. 218 dürfen bei Seitenscheiben und Windschutzscheibe außerhalb des vorgeschriebenen Sichtfeldes, Aufkleber angebracht werden, sofern sie nicht größer als 0,1m² sind und nicht mehr als 25 % der Scheibenfläche einnehmen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt erlischt weder die Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug noch besteht die Pflicht zur Vorlage einer ABG. Diese Vorgaben werden bei den Folienstreifen, die bei dem Produkt CutLine ThermoTec „WaveEdition“ an den vorderen Seitenscheiben verwendet werden, in vollem Umfang berücksichtigt. Ebenfalls bleiben auch sämtliche Scheibeneinfassungen vorschriftsgemäß frei.

Eine Beanstandung der Folienstücke bezüglich fehlender ABG-Stempel ist nicht gerechtfertigt, da die Folie in diesem Fall nicht als Folie, sondern als transparenter Aufkleber zu werten ist. Eine Vorschrift (Verkehrsblattverlautbarung Nr. 218) die das Bekleben mit undurchsichtigen Aufklebern erlaubt, erlaubt in der logischen Schlussfolgerung selbstverständlich auch ein Bekleben mit einem transparenten Aufkleber wie z.B. einem Stück Tönungsfolie – zumal ein transparenter Aufkleber im Gegensatz zu einem undurchsichtigen Aufkleber keine Sichteinschränkung darstellt und über dies jede von uns verwendete Tönungsfolie bereits vom Materialprüfungsamt geprüft und durch das Kraftfahrtbundesamt mit einer ABG freigegeben wurde.

Laut Verkerhrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wenn auf Windschutzscheiben bzw. Seiten- und Heckscheiben eine nicht freigegebene Tönungsfolie aufgebracht wird. Da aber die zwei Folienstreifen (bei dem Produkt WaveEdition), die auf den vorderen Seitenscheiben angebracht sind, nicht als Tönungsfolie sondern als Aufkleber zu werten sind, greift die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 in diesem Fall ebenfalls nicht.

Das Produkt ist daher in jeder Hinsicht verlautbarungskonform und entspricht allen maßgeblichen Vorschriften."


Na herzlichen Glückwunsch! Hauptsache vorne auf den Scheiben was drauf und bei einer Kontrolle den Dicken markieren. Ich habe das in natura gesehen - das sieht sowas von scheisse aus. Wie gewollt und nicht gekonnt.

Zudem bezweifle ich stark, dass es sich nicht um eine Folie handelt (gleiches Material, gleiche Befestigung wie an den hinteren Scheiben). Und dafür benötigt man eine ABG. Die gibt es nicht.
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #6
DIDA

DIDA

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und mein :) ist sogar vertragshändler für diesen folienhersteller. ich denke mal legal wird dieses ja dann wohl sein. bei der grösse wird er sich wohl kaum auf irgendeinen schmu einlassen.

aber trotzdem :flop: :flop:
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #7

VWPASSATV6

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Also das sieht ja wohl mal total daneben aus.

Also wenn dann richtig.

Ich lass mich aber nicht daran stören das die vorderen scheiben verboten sind, habe es mittlerweile beim dritten Auto vorne tönen lassen fahre schon 5 Jahre mit getönten Scheiben rum, immer sehr dezent und bisher keine Probleme.

Ich glaube sowieso es wird in D nie erlaubt sein sich die Scheiben vorne tönen zu lassen, leider.
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #8

VW Fahrer

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Das ist doch nichts halbes und nichts ganzes. Ich würde mir sowas illegales nie an den Passi kleben ! :flop: :roll:
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #9

Chris-TDI

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Das ist ja wie wenn ich beim lackieren nach der Grundierung aufhöre :flop:

Grüße
Chris
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #10
jofry3b20v

jofry3b20v

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Sieht voll daneben aus :flop: Von ansprechender Optik kann hier nicht die Rede sein.
Da passt doch nichts zusammen.

Jens
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #11
Holger

Holger

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Ich hab mal einen getunten Leon gesehen, da sag es gut aus. Aber niemals auf dem Passi.
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #12

knigge

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So siehts aus, wenn man versucht, Bestimmungen im Sinne eines Herstellers auszulegen. Voll lächerlich :flop:
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #13

mictasm

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Könnte mal jemand das Topic ändern. Ich finde das irreführend.
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #14

andy-meyer

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Hallo Leute,

Ich habe mal gehört das man in Holland die Seitenscheiben tönen darf. Jedenfalls mehr als in D. Dort gibt es dann wohl Firmen die nach der Montage eine EU-ABE beilegen die auch dann in Deutschland zählen soll. Leider finde ich den Link nicht mehr. Ich such weiter!
Jedenfalls soll das so klappen und die polizei und Tüv.... kann gegen die EU-ABE angäblich nichts sagen. Hat jemand auch schon von sows gehört, ist da was dran?

mfg

Andy
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #15

John McClane

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andy-meyer schrieb:
Hallo Leute,

Ich habe mal gehört das man in Holland die Seitenscheiben tönen darf. Jedenfalls mehr als in D. Dort gibt es dann wohl Firmen die nach der Montage eine EU-ABE beilegen die auch dann in Deutschland zählen soll. Leider finde ich den Link nicht mehr. Ich such weiter!
Jedenfalls soll das so klappen und die polizei und Tüv.... kann gegen die EU-ABE angäblich nichts sagen. Hat jemand auch schon von sows gehört, ist da was dran?

mfg

Andy

Hallo Leute,

ICH habe gehört, dass esin Grönland seit neuestem heissen Schnee zu kaufen gibt, den man sich als Lack auf den Tankdeckel schmieren kann.

Wer immer Dir das erzählt hat, war entweder ein Wichtigtuer oder verkauft in seiner Freizeit den o.a. Artikel aus Grönland.
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #16

GOLFMASTER

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:lol: Ich weiss ja nicht wie es bei euch ist aber bei uns in Ö gelten ABE´s überhaupt nicht. Also, auch wenn ich so ein sogenanntes "EU-ABE" mithätte und mich die Rennleitung aufhält kann ich trotzdem im schlimmsten Fall mein Auto ohne Nummerntafeln heimschieben.

MFG
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #17

andy-meyer

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Ok Ich habs mir fast gedacht. Sonst hätten das ja auch schon mehrere gemacht. Trotzdem Danke für die Klarstellung.

mfg
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #18

Toni_1981

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Ich möchte nicht weiter drauf eingehen! Dachte aber beim lesen des Themas,dass es jetzt wirklich erlaubt wäre,aber als ich das foto sah was die sich drunter vorstellen. da hab ich nur noch an das gedacht ,aber vollllllllllll :abgelehnt:
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #19

mailman

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Den Wagen in Ungarn zulassen dann darfst Du Tönen bis vorne ansonsten Nöööööp.....

Das da auf dem Bild is ja wohl *piiiieeeeeppp*
 
  • Vordere Seitenscheiben --> teilweise Tönung Beitrag #20
Mischi

Mischi

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Hallo Leute!

Habe diesen Thread gelesen und wollte nur mal sagen, dass ich bei meinem Golf 3 Variant (geht bald weg, danen Passi 3BG ihn ersetzt hat) vorne auch chromolux Folie auf den vorderen Seitenscheiben habe. Bin damit auch schon angehalten worden. Da mir der freundliche TÜV Prüfer aber die Abnehme bescheinigt hat. Bin ich damit ganz legal auch deutscehn Strassen unterwegs, auch wenn die Leute von der Rennleitung immer sehr mürrisch sind, wenn ich die Bescheinigung raushole und ihnen die Rechtmäßigkeit nachweisen kann.

Würde auch nen Bild einfügen, wenn ich wüßte wie das geht.

Gruß Micha[/img]
 
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