VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-(

Diskutiere VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; ich denke die bilder sprechen für sich. zum glück nur ein kleiner schaden.... für die polizei wars klar, kein sicherheitsabstand bla bla bla ich...
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silversurfer

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ich denke die bilder sprechen für sich. zum glück nur ein kleiner schaden....
für die polizei wars klar, kein sicherheitsabstand bla bla bla ich bin schuld. klar bin ich drauf gerasselt und bin dran schuld , aber seht mal wo die halte linie ist und wo die plasteteile liegen. wir fahren beide so auf die ampel zu, 5 m davor wird sie gelb und der I**** geht plötzlich voll in die eisen, da wäre ich sogar noch bequem drüber gekommen. sehr ja wo der zum halten gekommen ist. also da wo die trümmer liegen. also mit der hinterrädern auf der haltelinie. habe gar nicht damit gerechnet das der typ bremsen wird und augen auf der ampel gehabt, ich schaue nach vorne und sehe nur rote lichter, voll in die eisen aber hat nen meter gefehlt :-( hat die bullen nicht interessiert. nicht mal ne teilschuld. kanns denn sein??? ok bei mir ist kaum was kaputt, habe zu hause eh ne neue stoßstange liegen, daher alles i.o. bei ihm wirds wohl ( von vw preisen ausgehend, so 2-3 teuro sein...
naja, hätte doch lieber nen opel sein können *g*

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  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #2

Freakazoid

Der bekommt auf jeden Fall ne Teilschuld!!! Der hatte den Haken der AHK noch dran...obwohl er ja gut sichtbar keinen Anhänger mitführte!!! (Kann leider net genau erkennen obs ne abnehmbare ist....aber wenn ja dann Teilschuld) Teil das der Rennleitung und deiner Versicherung mit!
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #3

silversurfer

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wegen dem ding ne teilschuld? bin eigentlich ganz froh das das dran war. denn das ding ist unten in meinen grill rein und wohl direkt auf den stroßstangenträger geknallt und hat viel energie aufgenommen, sonst wäre ich bei weitem nicht so gut davon gekommen. das blöde ist nur, meine versicherungstante hat gesagt, das ich auch bei ner teilschuld genauso hochgestuft werde wie bei ner vollen schuld. verstehe das wer will :-(
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #4
Duke

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Hallo ,.... mein Beileid ,das ist schon ärgerlich ,aber sowas passiert eben , sei froh das es keine Verletzten gab .
Ives ,... Teilschuld ???? Warum ???? Ich würde da mal nicht drauf wetten ,schliesslich hat er ja nicht ohne grund gebremst ,........die Ampel war gelb , und das heisst anhalten .Das gilt erst recht für den dahinterher Fahrenden .

So lautete zumindestens die Agumentation des Richters in meinem Prozess ,nur ich war in dem Fall der Vorausfahrende .


Aber man soll sich von sowas auch nicht entmutigen lassen ,jeder Prozess ist anders .



mfg Duke
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #5

silversurfer

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das mit dem gelb heißt anhalten wollte mir der grüne auch sagen. nur habe ich gelernt, das wenn man kurz vor der ampel ist, und sie auf gelb umschaltet, das man da drüber fahren soll und bloß keine vollbremsung machen. und das hat er ja ganz offensichtlich. nur werde ich es nictht zu nen prozess kommen lasses, bringt eh nix bei mir :-(
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #6
Dimitris

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Freakazoid schrieb:
Der bekommt auf jeden Fall ne Teilschuld!!! Der hatte den Haken der AHK noch dran...obwohl er ja gut sichtbar keinen Anhänger mitführte!!! (Kann leider net genau erkennen obs ne abnehmbare ist....aber wenn ja dann Teilschuld) Teil das der Rennleitung und deiner Versicherung mit!

Wo steht sowas geschrieben? :?:
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #7

7of9

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Den Grund warum der Kollege aus Hessisch Uganda in die Eisen gegangen kann ich mir schon vorstellen, denn an dieser Kreuzung steht auch mindestens ein Starenkasten (in der Gegenrichtung) - vielleicht war er deswegen etwas übervorsichtig. Außerdem bleibt man da oftmals mitten auf der Kreuzung stecken weil es dort viel Verkehr hat und das soll man ja eigentlich nicht (Kreuzungen blockieren).

Ansonsten: Du hast ja nochmal Glück gehabt, denn es ist wohl wirklich nicht all zu viel passiert und Du bist ja auch versichert. Klar ist eine hochstufung ärgerlich, aber "Shit happens" und letztlich hast Du ja genau aus Diesem grund eine Versicherung! Der Schaden beim anderen kann sogar noch viel höher liegen, wenn nämlich der Anhängerlümmel viel Energie au den Rahmen übertragen hat, kann sich dieser verziehen, so dass es dann auch mal auf die Richtbank gehen kann.
Übrigens ist die Rennleitung nicht befugt über eine Teilschuld zu verfügen - die sollen vor Ort Spuren sichern (und zwar neutral) und Aussagen sammeln. Die können da bestenfalls Meinungen zum Thema abgeben, aber im Zweifel wird so etwas vor Gericht entschieden, nur das Du hier keine guten Karten haben wirst, da Du ja aufgefahren bist und der HU'ler einen guten Grund hatte zu bremsen. Insofern würde ich tatsächlich auch mal sagen, das Dein Abstand zu gering war oder Du zu sehr auf anderes geachtet hast.

Falls es Dich tröstet: An der Kreuzung kracht es etwa zweimal täglich. Und wenn man nach links auf die Brücke in Richtung Ratsplatz abbiegt, dann kracht es dort auch sehr regelmäßig - oftmals wird da sogar die Straßenbahn mit integriert. Im Grunde ist diese ganze Ecke mit ihrer merkwürdigen Verkehrsführung und für ortsunkundige völlig unzureichenden Beschilderung ein ziemlicher Krampf und für die heutige Verkehrsbelastung völlig unterdimensioniert. Nur leider ist da wohl aus Platzgründen auch in absehbarer Zeit nicht auf Besserung zu hoffen, deswegen fahre ich dort immer besonders vorsichtig, weil es eben überdurchschnittlich oft kracht.
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #8
marc

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ganz so aggressiv müssen neu Mitglieder hier aber nicht geworben werden :wink:
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #9

will-andreas

Eigentlich Glück im Unglück gehabt dass so wenig passiert ist...
Mir ist mal das gleiche passiert, allerdings saß ich in einem Peugeot 106 und vor mir war eine "kleine" Mercedes E-Klasse in die ich mit ca. 30 km/h rein bin. Man will halt dann im Berufsverkehr doch noch schnell über die Ampel die grade auf Gelb umgesprungen ist.... Naja :roll:

Das beste war aber: Die E-Klasse hatte nicht mal einen Kratzer im Lack und bei mir war der ganze Mist ab den Radhäusern in alle Richtungen verbogen und gebrochen. Soviel zu David gegen Goliath. Da kann man froh sein wenn es so glimpflich ausgeht und man kein Baustellenfahrzeug vor sich hat.
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #10

agenius

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Ein richtig artenreiner Unfall.

Also in Ö wenn der bei gelb so in die Eisen geht das er es nicht mal schafft vor der Haltelinie zum stehen zu kommen, bekommt er Teilschuld.

Man könnte sogar behaupten er hat es darauf angelegt den Unfall zu produzieren. Ein beliebter Abzockerschmäh vor der blinkenden Ampel nochmals zu beschleunigen und dann ab in die Eisen wenn der hintere auch noch drüber will.

Silver Surfer
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #11

knigge

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Also das Märchen mit der AHK kann ich getrost entkräften - sorry, aber das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur ein Traum, dass die AHK abgenommen werden muss, wenn kein Anhänger transportiert wird :flop:
Da kenne ich zumindest keine Vorschrift in der StVZO drüber und auch kein Urteil...
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #12
Passat V6 4x4

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@ silversurfer

mein Beileid erstmal und zum Glück ist nicht mehr passiert,
auch mit deiner Kleinen ( Bestell mal schöne Grüße)

Jetzt weiß ich aber auch, warum du die Umfrage mit der Front, gemacht hast. Lohnen tut es sich jetzt alle male.

Achso, wenn ich mir Deine Front, vom Unfall, so an sehe, fällt mir ein,
ich habe nichts bekommen.
Falls Du die Zeit im Moment hast, kanst Du mir mal solche Chromleisten besorgen.
Danke im vorraus.
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #13
Tortsch

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knigge schrieb:
Also das Märchen mit der AHK kann ich getrost entkräften - sorry, aber das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur ein Traum, dass die AHK abgenommen werden muss, wenn kein Anhänger transportiert wird :flop:
Da kenne ich zumindest keine Vorschrift in der StVZO drüber und auch kein Urteil...

Du verpflichtest dich mit dem Unterschreiben deines Versicherungsvertrages einer gewissen Sorgfallspflicht der Versicherung gegenüber. Wenn du eine abnehmbare AHK also nicht abnimmst, verstößt du gegen diese Sorgfallspflicht und somit gegen die Versicherungsvereinbarungen. Die Versicherung kann (muss nicht) den Versicherungsschutz somit verweigern.

Sicher muss die AHK abgenommen werden wenn das Numernschid verdeckt wird (auch teilweise ... IBI, G4 ...). Das hat dann aber in der Anleitung des Fahrzeugens auch so drinzustehen.
Achtung wenn das Fahrzeug trotzdem so bewegt wird ist das keine Bagatelle, sondern "Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis.

Die Versicherung kann den zusätzlich (durch die nicht abgenommene AHK) verursachten Schaden von dem Versicherungsnehmer zurückfordern. Die Haftpflicht muss erst mal zahlen.
Die Kaskoversicherung kann die Zahlung dieses zusätzlichen Schadens verweigern. Bei einer starren AHK ist das egal, da der FZ Führer hier keinen Einfluss drauf hat (klar ist ja auch nicht abnehmbar).

Mir ist kein Fall bekannt wo eine Versicherung davon Gebrauch gemacht hat, aber ich bin schon diverse Male von meinem Versicherungsfuzzi darauf angesprochen worden.
Ein KFZ Gutachter hat mir von einem Fall erzählt wo die Versicherung den zusätzlichen Schaden hat rausrechnen lassen (warum wohl). Ob es dort dann zum Abzug kam kann ich nicht sagen.
Da aber die Versicherungen immer mehr am Schaden sparen wollen wird das in Zukunft wohl nicht mehr so großzügig gehandhabt werden.

Auszug aus der Bedienungsanleitung meiner abnehmbaren Westfalia AHK:

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  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #14

PassatV6Limo

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Wow das mit der AHK hab ich auch nicht gewusst :eek:
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #15
Dimitris

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PassatV6Limo schrieb:
Wow das mit der AHK hab ich auch nicht gewusst :eek:

Und was weisst Du jetzt?

Ich habe weder ein Zitat aus Gesetz bzw eine Versicherungspolice gesehen, sondern eine Bedienungsanleitung eines Zubehör-Herstellers und das ist ( in meinen Augen ) noch kein Gesetz und viel Theorie (die zwar logisch ung gut klingt aber eben kein Gesetz ist).

Fast das gleiche könnte man auch für den Antennenstab, denn dort könnte jemand ja sein Auge verletzen bzw. verlieren (wie auch immer). Muss ich den Stab auch abnehmen wenn ich nicht fahre? Und was ist mit den Spiegeln? Muss ich die auch zusammenklappen wenn ich parke? Dort kann sich ja auch jemand verletzen und wenn ich die nicht zusammengeklappt habe, dann "verstöße ich gegen diese Sorgfallspflicht und somit gegen die Versicherungsvereinbarungen"?

Für mich gilt etwas nur wenn es im Gesetz festgeschrieben steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deutschland, wo jede Kleinigkeit per Gesetz geregelt ist, darüber nichts und nirgendwo steht...

:?:
 
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Bischtl

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@ agenius

bist du dir da sicher.
also für mich ist der fall eigentlich nicht so klar. wenn die ampel schon beim vordermann auf gelb ist hat der hintermann erst recht stehenzubleiben.
wenn der vordermann evtl. die ampel übersehen hat und dann schnell abbremst ist das meiner ansicht nach sein gutes recht solange er dabei nicht den querverkehr behindert.
wenn mir dann ein richter kommt das ich den unfall provozieren wollte frag ich ihn dann aber schon wozu es ampeln gibt. der hintermann hat einfach nicht mehr mitzufahren auch wenn wir alle wissen das es in der praxis eh immer anders aussieht.

@ silversurfer
beileid für dich, passiert halt. meistens sind an unfällen beide partner in gewisserweise beteiligt, meistens interessiert das aber den gesetzgeber nicht. also ich kann mir nicht vorstellen das da eine teilschuld rauskommt.
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #17

PassatV6Limo

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@Dimitris

ich weiß zumindest dass ich vorbeugen kann und die abnehmbare AHK nur raufmache wenns notwendig ist, denn sollte was passieren kanns je immer wieder sein dass einer meint er müsste wegen so (oder nem ähnlichen) Zusatz ne Teilschuld einklagen.

Ich meine damit nur, das wenn man die AHK nicht dran hat kommt man gar nicht in diese spezielle Situation, egal ob gesetzlich geregelt oder nicht :!:
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #18

agenius

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@Bischtl Da bin ich mir sicher bei uns blinken die Ampeln ja bevor sie auf Gelb gehen, jetzt erforsche mal Dein Gewissen, bist nicht schon bei grün blinkend hinter einem noch über die Ampel drüber?

Siehst Du, und das wird schamlos ausgenutzt. Ganz normal zu der Ampel hin als wollte man drüber fahren wenns blinkt und wenn der hintere schön knapp dran ist oder vielleicht noch beschleunigt, ab in die Eisen. Wennst jemanden in einer Werkstatt kennst kann man damit sogar richtig Geld verdienen (Rep.Differenz, Peitschenschlag...).

Ich kenn da einige Ampeln in Wien da kannst die Nummer 40x am Tag durchziehen.

Oder ungeregelte Kreuzungen bei denen eine Straße breit und eine ganz schmal ist, aber dummerweise die Schmale Vorrang aufgrund der Rechtsregel hat.

Dummerweise haben die Versicherungen eine Datenbank und ab einer gewissen Anzahl von Unfällen scheinst Du dort auf und ab dann wird genau nachkontrolliert.

Silver Surfer
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #19

Bischtl

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@ agenius

freilich bin ich schon des öfteren noch schnell mit drüber gehuscht, das meinte ich ja als ich sagte in der praxis sieht es anders aus.
trotzallem würde ich dann die schuld dann eher bei mir sehen wenn ich einem hinten draufknalle, auch wenn es natürlich eine blöde situation ist und auch beabsichtigt sein könnte. ist in dem moment auf alle fälle schwer nachzuweisen zumal mir ja keiner anschafft bei gelb noch drüber zu rauschen... ich kann mir gut vorstellen das sich so einige ihr auto neu lackieren lassen wollen aber die beweisführung stell ich mir nicht so einfach vor.
 
  • VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-( Beitrag #20
Tortsch

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@Dimitris ich habe bei meiner versicherung einen satz drinne .... bein nacht abnehmen einer abnehmbarne ... teilschuld habe aber keine luste jetzt das ganze kleinegderuckte zu lesen

abe wenn du mal z.b. bei deiner versicheung nachliest oder fragst sagen die dir bestimmt das selbe .

achja und wenn du dich nicht an die bedienungsanleitung hältst fährst du ja ohne ABE rum .... naja und was das heist weiss ja wohl jeder
 
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