Unfallfrage...

Diskutiere Unfallfrage... im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo :hallo: ich hoffe daß ich das einigermasen richtig gemacht habe :nixweiss: ein Lieferwagen ist heute beim wenden in meinen geparkten...
  • Unfallfrage... Beitrag #1
H-P

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Hallo :hallo:
ich hoffe daß ich das einigermasen richtig gemacht habe :nixweiss:
ein Lieferwagen ist heute beim wenden in meinen geparkten Passat reingefahren. Ich und mehrere andere Leute haben das live gesehen :eek: Ein paar Teile sind dabei kaputtgegangen-Stosstange, Scheinwerfer, Grill. :motz:
Alles was ich von dem Fahrer habe ist: sein Name und die Anschrift seiner Firma. Und die Polizei hab ich auch nicht angerufen.... :nein:
Dann zu VW hin und mein Problem geschildert . Meister den Wagen angeschaut und meinte: Kein problem, wird alles geregelt-Versicherung, Reparatur
aber wenn der Unfallfahrer einfach sagt:" Nee, war ich nicht", was mach ich dann?
 
  • Unfallfrage... Beitrag #2

Enno

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Hast du die Adresse der "Zeugen"?

Wenn nein, dann wirds problematisch.
Wenn ja, dann kannst du den Fahrer immer noch anzeigen.
Ihr wart Euch ja einig. Da er es nun abstreitet, geht halt dann kein Weg an einer Anzeige vorbei.

Gruß
Enno
 
  • Unfallfrage... Beitrag #3
edv071

edv071

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@ H-P

Da Du schon mit der Firma des Unfallverursachers gesprochen?
Die Rechtslage ist ja eindeutig, rufe dort an und laß Dir den Namen der Versicherung geben, anschließend rufts Du dort an und meldest denen Deine Ansprüche.
Dann wird alles seinen Gang gehen, wie Kostenvoranschlag oder Gutachter oder aber Du tritts den Schaden an die Werkstatt ab.

Ich hoffe aber, daß Dir die Zeugen nicht nur namentlich bekannt sind, sondern das Du zumindest auch deren Telefonnummern hast.
Sollte eigentlich nicht notwendig sein, aber für alle Fälle besser.

Hatte mal ein ähnliches Erlebnis mit einem LKW (Schaden am Passi ca. 9.000 €).
Schuldfrage war auch klar, bin aber gleich zum Anwalt und hab den alles regeln lassen mit der Versicherung.
Du brauchst dazu keine Rechtschutzversicherung, den Anwalt zahlt Dir als Geschädigten immer die gegnerische Versicherung, auch wenn die Schuldfrage klar ist.
So brauchte ich nur den Wagen in die Werkstatt bringen, kein Streß mit Schriftverkehr und auf's Geld warten usw.


Gruß,

Michael
 
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