Unfall auf der Autobahn.

Diskutiere Unfall auf der Autobahn. im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Das heisst, wenn ich einmal links bin, kann ich rasen wie ich will? Denn der, der langsamer ist bzw. vor mir einschert darf das nicht? Komische...
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #21
incunabulum

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und nochmal: derjenige, der auf der überholspur ist, hat vorfahrt! egal wie schnell jemand beschleunigt oder nicht.

Das heisst, wenn ich einmal links bin, kann ich rasen wie ich will? Denn der, der langsamer ist bzw. vor mir einschert darf das nicht?

Komische Logik!
 
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #22

SieMone_3B

Nee darf man nicht rasen wie man lustig ist. Obwohl dürfen? Wenn die BAB proppevoll ist dann würde ich sagen ist es unangepasste Geschwindigkeit wenn ich dann mit 200 Sachen über die BAB bretter. Außerdem muß man immer damit rechnen das die Geschwindigkeit von anderen unterschätzt werden kann.
Wenn ich li, fahre und zügig links fahre, geh ich auch locker vom Gas wenn ich seh das re ein LKW fährt wo einige Autos hinterhängen.
Es gibt immer irgendwelche Penner die nicht gucken und einfach rausziehen. Ich hätte kein Bock drauf nur weil ich im Recht bin meine Karre zu Schrott zu fahren. Eben weil man ab einer bestimmten Geschwindigkeit auch Teilschuld bekommt. Und
AUA, das tut bestimmt weh, gefährlich gefährlich.
Aber die die Re fahren, wenn die nicht aufpassen, was willst du machen, mache ziehen auch raus wenn du neben denen fährst (selber schon erlebt).
Wofür lernt man das in der Fahrschule Innenspiegel, Außenspiegel, Blinker, Schulterblick? Zum Spass sicherlich und um das nach der Prüfung nicht mehr machen zu müssen.
Ich tu es auch nicht immer.
Nur auf der Autobahn, da immer!
Ich habe mich auch schonmal bei einem Schulterblick erschrocken das da doch jmd war. :eek:

Gegenseitig Rücktsichnahme, das scheint hierzulande ein Fremdwort zu sein.
Lieber brettern, und heizen um jeden Preis, Spaaas.
 
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #23
TDIler

TDIler

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Bin auch derMeinung das derjenige der von hinten ankam, eine Teilschuld bekommt (§1 StVO; gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme). Denn wenn ichs richtig verstanden hab, musste dein Brider ja bremsen weil vor ihm einer rausgezogen ist. Ebenso wird dein Bruder eine Teilschuld bekommen. Und wenn er Glück hat, wird der vor ihm evtl. auch noch eine Teilschuld bekommen wenn der sich nicht vergewissert hat das die linke Spur frei war.
 
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #24

blackdragon

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Hallo,

Rücksicht ist immer eine Auslegungssache des Schnelleren. Und der Schnellere ist nicht immer der Recht hat.

Das ist grundsätzlich reine Kopfsache und die Möglichkeit seine Auffassungsgabe auch umzusetzen.

Gruß blackdragon
 
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #25

gerdd1

@incunabulum

den beitrag meinst du nicht wirklich ernst - gelle?
ich habe nirgendwo was von rasen geschrieben .......
und allein die tatsache, dass ein fahrer auf der linken seite schneller fahren will - und wohl auch kann - rechtfertigt nicht den spontanen spurwechsel nach links. denn es ist so, wer auf der überholspur ist, hat vorrang. der ausscherende muss den rückwärtigen verkehr beobachten und darf erst dann ausscheren, wenn dies möglich ist und der herannahende nicht bremsen muss.
aber das wusstest du ja sicherlich als autofahrer...

ansonsten:§ 5 Stvo abs. 2, 3, 4 usw.
bußgeldkatalog nr 22
 
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #26

ASascha

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der ausscherende muss den rückwärtigen verkehr beobachten und darf erst dann ausscheren, wenn dies möglich ist und der herannahende nicht bremsen muss.

Es ist ja nicht so, das er vor der Nase ausgeschert ist. Er war schon ca. 200m auf der linker Spur gefahrern (gut, bei Autobahngeschwindigkeiten nicht viel).
Und schnell beschleunigen ist mit einem Kleinwagen mit 150 PS nicht schwer.

Der Auffahrender hat auch gemeint: "Ich habe in schon bemerkt aber mit einer Bremsung hatte ich nicht gerechnet"

Noch eine Frage: Ab wann gilt man nicht mehr als Ausscherende, sondern als AufDerLinkerSpurFahrender?
 
  • Unfall auf der Autobahn. Beitrag #27
spacie

spacie

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Hm, das ist schon eine schwierige Situation...letzenendes hätte der Auffahrer diese Situation richtig einschätzen müssen (dein Bruder aber auch, wenn er gesehen hätte, dass der überholte vielleicht auch überholen will).

Zum Thema Mitschuld bei 130+...

Habe gerade vor kurzer Zeit darüber gelesen (ADAC?), dass in jedem Fall bei einem Unfall über 130 eine Teilschuld von 20 oder 25% fällig ist. Das ist halt das eingegangene Risiko, das man bei höheren Geschwindigkeiten eingeht. Es spielt wohl keine Rolle, ob ein Unfall bei 130 und weniger hätte vermieden werden können.

Wenn Dein Bruder Glück hat und 130 oder weniger drauf hatte, könnte es eine Schulaufteilung zwischen seinem Auffahrer und dem Vordermann werden...
 
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