Tagfahrleuchten

Diskutiere Tagfahrleuchten im Elektrik & Co. 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Ja klar, es steht nirgends in der StVZO, dass diese auch zu leuchten hat !!!
  • Tagfahrleuchten Beitrag #321
Einarmiger

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Ja klar, es steht nirgends in der StVZO, dass diese auch zu leuchten hat !!!
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #322

Passi-driver

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Habe mal bei der Dekra nachgefragt, was tagsüber bei aktiviertem Dauerfahrlicht leuchten muss und folgende Antwort erhalten:



Sehr geehrter ............,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:

Die Schaltung des Abblendlichts muss StVZO-konform erfolgen, d.h.
es muss incl. Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und Kennzeichen-
beleuchtung brennen.

Siehe §49a StVZO

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen
nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung
einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 StVO)
4. Arbeitsscheinwerfer (...)
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen.

Ich empfehle Ihnen daher, spezielle, entsprechend zugelassene
Tagfahrleuchten nachzurüsten.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Peter Jünger

DEKRA Automobil GmbH
Betriebsmittel und Infosysteme / AP7
Handwerkstraße 15 * 70565 Stuttgart
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #323
Schlotti

Schlotti

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Gibt es eine Möglichkeit, kostengünstig, das Kanadische/Nordamerika Tagfahrlicht nachzurüsten? Quasi das nur das Abblendlicht aktiviert ist?

Vielleicht existieren hier irgendwo im Forum Schaltpläne, nach denen man sich so eine Schaltung selber bauen kann? Oder könnte man so eine Schaltung vielleicht kostengünstig erwerben?

Genauso würde ich mich für eine Nachrüstlösung des Coming/Leaving Home zeugs interessieren.

Habe ich schonmal erwähnt das ich auch Interesse an einem Blinkermodul habe? ;)

Wie gesagt, sollte entweder kostengünstig sein oder vielleicht gibt es ja sogar eine Bauanleitungen zum selber bateln ? ;)
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #324

Neugieriger

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denn suche doch mal nach Comminghome.... denn wirst du etwas finden.

und zu modulen, die gegen die StvO arbeiten (wie nur ablendlicht an), würde ich eher abraten, da es sicherlich probleme mit den blauen bzw. grün/weißen geben kann.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #325

VW Fahrer

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Die Schaltung des Abblendlichts muss StVZO-konform erfolgen, d.h.
es muss incl. Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und Kennzeichen-
beleuchtung brennen.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen
nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung
einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger


Ich empfehle Ihnen daher, spezielle, entsprechend zugelassene
Tagfahrleuchten nachzurüsten.


Und die Leuchten dann bei Einbau nach Angabe auch ohne Rückleuchten............











Wenn ich das dann richtig deute dürfen die Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger ) nur zusammen mit dem Rückleuchten funktionieren..............

Mario Barth würde jetzt sagen.... hm hm hm hm......

Und die TFL Schaltung von VW und Audi und alle im Zubehör erhältlichen TFL wären nicht zugelassen.......

SCHWACHSINN..........
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #326
MindmasterGTI

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Nicht ganz, da steht "Dies gilt nicht für"
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #327

VW Fahrer

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Ah okaay, trotzdem sind dann alle TFL Schaltungen der Hersteller unzulässig..

und ich fahre da nun seit über 250.000 KM mit rum und hatte nie Probleme beim Tüv,schon komisch
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #328
MindmasterGTI

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Das stammt aus einer Infopdf von Hella:

Gemäß Â§ 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen
ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der
seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen
und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in
Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und
elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern,
welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber
hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober
2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52,
Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein
betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht)
zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #329
BlueMevo

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Die Diskussion über TFL ist ja recht groß.
Ist unter euch vielleicht jemand, der einen Schrieb hat, aus dem hervorgeht, das Abblendlicht als TFL ohne Rücklicht erlaubt ist?

Folgender Hintergrund:

letzte Woche war der Polo meiner Freundin beim TÜV
als TFL dienen beim Polo die Abblendlichter über den Pin im Lichtschalter (ohne weiteres Licht!)

Im TÜV Bericht steht drin : Tagfahrlicht nicht zulässig

Leider konnt ich nur mit dem unfähigem Mechniker sprechen und nicht mit dem TÜV'ler
Aussage vom Mechniker: man könnte ja vergessen das Licht einzuschalten weil ja vorn immer Abblendlicht an ist..

Die Aussage will ich einfach mal Komentarlos im Raum stehen lassen.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #330
Fritz

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Tja, ich denke mal der TÜVler stört sich daran, daß Leuchten die nicht als TFL zugelassen sind, als solche verwendet werden. Ist ja auch nicht zulässig oder haben die RL als Zulassungskennzeichen ?
Nimmst Du die normalen Scheinwerfer, kannst Du eigentlich nur eine Schaltung à VW benutzen, dann muß aber alles leuchten wie bei Abblendlicht (Rückleuchten, Kennzeichenleuchte etc)
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #331
BlueMevo

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Zulassung RL=Rückleuchten?
Mit den Rückleuchten hat das wenig zu tun.

Ich habe nur die Abblendlichter angehabt.
Hab selber aber noch nie Probleme gehabt mit der Schaltung und hab die schon über 3 Jahren in meinen VW's.

Bei ebay fliegen ja auch immer mal wieder die sogenannten Xenon-Protection Schaltungen rum. Das ist im Prinzip das selbe und dort wird auch eine Art Bescheinigung versprochen.
Sowas such ich bzw. würd ich gern mal in die Finger bekommen.

Ich muss doch dringend mal den Weg zum TÜV antreten... Wenn ich nur Zeit finden würd.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #332
Fritz

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Zulassung RL=Rückleuchten?

Au weia :flop: , mit so wenig Ahnung würd ich mich aber nicht auf eine Diskussion mit dem TÜVer einlassen :cry:

RL = Zulassung als Tagfahrleuchte (heisst glaub ich soviel wie Running Day Light )

Kuckst Du hier http://www.passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/index.htm

Es bleibt dabei, Deine Schaltung ist so nicht legal und nur weil's bisher keiner gemerkt hat wird's auch nicht besser :D

und Xenon protection ist auch was anderes.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #333
Einarmiger

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Naja, dass Problem mit § 49 Abs. 5 StVZO ist, dass er nur vorschreibt, welche Leuchten in Verbindung mit dem Fahrlicht zu funktionieren haben, schliesst aber zeitgleich aus, dass das auch auf das TFL anzuwenden wäre. Grundsätzlich dürfen diese gemäss der dortigen Formulierung auch alleine leuchten - nur ist leider immer noch nicht fest definiert, welche Leuchten des Fahrzeuges als TFL betrieben werden können, wenn das Fahrzeug älter ist als die Vorschrift zur Kennzeichnung der Tagfahrleuchten.

Gleichzeitig finde ich es "gefährlich", sich mit Prüfern auf eine Diskussion über die Aussage/Auslegung von Gesetzestexten einzulassen, denn den Prüfern fehlt schlichtweg die Kompetenz, die feinen Chargen der Formulierungen richtig zu lesen, verstehen oder gar umzusetzen. Ich will Niemandem auf die Füsse treten, aber sie haben schlichtweg die dafür erforderliche Ausbildung nicht und in der Ausbildung zum Prüfer wird das (wie mir ein Schulfreund, der dieses Wagnis bei der Dekra einging, bestätigte) auch nicht in dem Masse vermittelt, wie es wirklich erforderlich wäre.
Es sind schlichtweg KFZ-Meister - keine Juristen.
(Zur Verdeutlichung: auch 90 % der Leute, mit denen ihr euch bei der Annahme beim :) auseinandersetzen müsst, bis ihr euch die Haare raufen möchtet, haben einen Meisterbrief ;-). )

Sei's drum. Leider gibt es - wie schon erwähnt - auf Grund der eindeutigen Festlegung der Umsetzung grosse territoriale Unterschiede in der Akzeptanz der Nachrüstung von Abblendlichtscheinwerfern als Tagfahrleuchten - während es in der einen Region ohne Rücklicht nicht akzeptiert wird, ist es dem anderen Prüfer nach § 49 Abs. 5 StVZO legitim aufgrund fehlender eindeutiger Normierung zur Umsetzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Tagfahrleuchten Beitrag #334
BlueMevo

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Fritz schrieb:
Zulassung RL=Rückleuchten?
...
RL = Zulassung als Tagfahrleuchte (heisst glaub ich soviel wie Running Day Light )
...
und Xenon protection ist auch was anderes.

Bei Audi heißen die Teile DLR und bei VW nach wie vor Tagfahrlicht = TFL
Sry das ich deine eigenen Abkürzunge nicht kenn ;)

Hab mir mal den spaß gemacht und solch eine Xenon Protection Dingens angeschafft.
Ist ganz einfach ein Relais das über die LiMa geschalten wird und ständig an ist, egal welche Stellung der Lichtschalter hat. Also absolut nichts anders...

Find es schade, dass is in der dt. StVZO keine eindeutige Regelung zu diesem Thema gibt.
Ist ja nicht so, dass ich mir irgendwelche illegalen Xenonbrenner eingebaut hätte :(

Ich werd defintiv weiter hin so fahren. Für mich ist das einfach ein Sicherheitsgewinn. Gerad in der dunklen Jahreszeit mit einem silbernen Auto.

Danke Einarmiger für deine Ausführung. Den Eindruck hatte ich schon lang, nun weiß ich es gewiss. Werd trotzdem mal ganz nett beim örtlichen TÜV nachfragen sowie ich endlich da dafür Zeit find :(
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #335

Neugieriger

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ähm RL sind keine eigenen Abkürzungen, dass sind TÜV Abkürzungen und stehen u.a. in dem Schrieb zur Beleuchtung an Fahrzeugen drin.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #336
R3B

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Dies steht auf dem Scheinwerfer und sind keine Abkürzungen die in der Luft stehen.

Scheinwerfer:
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
RL: Tagfahrlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten
Zulassungskennzeichnung_S6_TFL.jpg
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #337
Einarmiger

Einarmiger

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@Neugieriger, falsch.
Es sind eigene Festlegungen / eigene Abkürzungen, die im Anhang zum § 49 a Abs. 5 StVZO zu finden sind.

Hier eine interessante PDF, in der diese Sachen für und von allen Prüfeinrichtungen zusammengestellt sin.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #338
marc

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Neuigkeiten 8)

image1jr0.jpg
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #339
BlueMevo

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Ich tippe auf Audi R8 oder Golf VI.
 
  • Tagfahrleuchten Beitrag #340

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Schaut gut aus :top:
Mehr Infos :D
 
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