diskokönig
Hallo,
meine Frage ist; darf man täglich auf einem (Kunden)Parkplatz, der z.B. zu einem Baumarkt gehört parken, auch wenn man dort nicht einkauft? Der Parkplatz ansich ist nicht als Privatparkplatz ausgeschildert und durch das ordnungsgemässe Parken in einer dafür eingezeichneten Parkbucht, behindert weder andere Fahrzeuge beim Parken oder Rangieren sowie Ein- oder Ausfahrten.
Kunden ist von mir in Klammern geschrieben, da dieses auch nicht explizit ausgewiesen ist.
Hat die Geschäftleitung vom Baumarkt daher das Recht, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen? Gilt der Parkplatz nicht dennoch als öffentlicher Parkplatz?
meine Frage ist; darf man täglich auf einem (Kunden)Parkplatz, der z.B. zu einem Baumarkt gehört parken, auch wenn man dort nicht einkauft? Der Parkplatz ansich ist nicht als Privatparkplatz ausgeschildert und durch das ordnungsgemässe Parken in einer dafür eingezeichneten Parkbucht, behindert weder andere Fahrzeuge beim Parken oder Rangieren sowie Ein- oder Ausfahrten.
Kunden ist von mir in Klammern geschrieben, da dieses auch nicht explizit ausgewiesen ist.
Hat die Geschäftleitung vom Baumarkt daher das Recht, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen? Gilt der Parkplatz nicht dennoch als öffentlicher Parkplatz?
Zuletzt bearbeitet: