Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt?

Diskutiere Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hi, Gegen solche Zeitgenossen gehen bei uns die Supermärkte mit einer Besitzstörungsklage vor. Das kostet mindestens 700 Euro Strafe und Ersatz...
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #21

Robert_Wien

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Hi,
Gegen solche Zeitgenossen gehen bei uns die Supermärkte mit einer Besitzstörungsklage vor. Das kostet mindestens 700 Euro Strafe und Ersatz der Gerichts- und eigen und gegnerischen Anwaltskosten.

Viele Grüße aus Wien
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #22

Didi

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Ich wußte schon immer. wenn es was preußischeres als die Preußen geben sollte, können das nur die Ösis sein.
Da komme ich mir hier ja fast schon vor wie in einem Rechtsstaat.
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #23

Kolbenfresser

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Didi schrieb:
Ich wußte schon immer. wenn es was preußischeres als die Preußen geben sollte, können das nur die Ösis sein.
Da komme ich mir hier ja fast schon vor wie in einem Rechtsstaat.

Hallo,

SO IST ES !!

Habe bei einem einzigen Tagesausflug nach Ösiland (während eines Urlaubs am Bodensee) derart VIELE schlechte Erfahrungen gemacht, daß diese oberpreußischen, titelverliebten K&K Alpenbewohner mich und vor allem mein Touristen-Geld nie wieder sehen werden.

Eine schlimmere Abzocke und Unfreundlichkeit (gäh, Sie wollens poaken und a zwo Euro-Stück für die Poakuhr gwechselt hoam ? ... da mußi ja die Koassen aufmachen ... das geht nur, wenns oach was bei mir koafen ... Sonst kommt mir nachher des Finanzamtl und stellt blöde Froagen :eek: ) hab ich in meinem Leben noch nicht erlebt.

mfG

der
KolbenFresser
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #24

John McClane

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tattanka schrieb:
Hallo!

Hier http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php?output=text
ist eigentlich alles ausführlich beschreiben.

Wir hatten in der unmittelbaren Umgebung zu unserer Verwaltung vor Kurzem eine ähnliche Aktion. Bei uns im Haus ist ARGE eingemietet. Viele deren Kunden parkt bei Aldi auf deren Kundenparkplatz in unmittelbarer Nähe.

Eines Vormittags stand eine Politesse auf dem Parkplatz. Ankommende PKW-Fahrern wurde erläutert, das auf diesem Parkplatz nur Aldi-Kunden für die Dauer des Einkaufs parken dürfen.

Für bereits geparkte Fahrzeuge deren Fahrer nicht bei Aldi eingekauft haben gabs ein Knöllchen. Ebenso wurde das Auto abgeschleppt.

Gruss tattanka
Eine Knolle auf dem Aldi-Parkplatz? Gegen welche Vorschrift soll denn da wohl verstoßen worden sein?

Abschleppen lassen ist vollkommen in Ordnung,aber für eine Knolle fehtl es an der rechtlichen Grundlage.
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #25
LilRobb

LilRobb

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John hat Recht,

was Du auf deren Privat oder Gescjäftsparkplatz treibst ist einzig und allein eine Zivilsache und niemand darf dafuer oeefntliche "Knoellchen" verteilen.

Zum eigentlichen Problem zurueck,
handelt es sich um oeffentlichen Verkehrsraum? Ist also dem Normalo der Zutritt zu dem Parkplatz zu jeder Zeit gewaehrleistet?
Falls dem so ist, und KEINE Schilder angebracht sind wird er vor Gericht lange fuer die Kosten des Abschleppens streiten koennen.
Fakt ist - der Abschlepper MUSS das Auto herausgeben, der Auftraggeber ist ihm zahlungspflichtig (Öffentlice Anordnungen ntürlich ausgenommen) - der Auftraggeber wiederum kann sich (wie von Schmitti korrekt wiedergegeben) das Geld vom Falschparker zurückholen.
Aber nur über Zivilgericht und laaaange Geduld...


Robb
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #26

Didi

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Zum Thema Knöllchen: Wie ist das eigentlich rechtlich, auf diesen privaten Parkplätzen sind doch oft auch ganz normale Verkehrsschilder, die der Parkplatzbetreiber aufgestellt hat. Z.B. Kombination von Zeichen 314 und Zusatzzeichen 1040-32 Parkscheibe, oder auch sogar vorfahrtsregelnde Zeichen. Inwieweit gelten diese Zeichen, oder ist deren Aufstellung schon illegel?
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #27
Torsten

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LilRobb schrieb:

Hat er nicht. Wenn der Parkplatz als Verkehrsraum nach StVo gekennzeichnet ist - meist durch ein Schild "Hier gilt die StVo" - dürfen dort auch Knöllchen verteilt und von Parkplätzen durch die öffentliche Hand abgeschleppt werden. Das sollte unser lieber Sheriff aber auch wissen.

Musste ich selber erleben und bezahlen nach Rechtsstreit.
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #28
Schorni

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LilRobb schrieb:

Is mir egal.



@Robin, Buschtrommeln sagten da: was erfreuliches sei passiert. Somit:


GLÜCKWUNSCH!!! :) Grüß Deine Frau und alles Gute!!! :top:
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #29
LilRobb

LilRobb

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Torsten schrieb:
"Hier gilt die StVo"

Steht da meist nur nicht, sondern "Hier gilt die StVZo" - kleiner aber feiner Unterscheid der sich gegen nicht versicherte und abgemeldete Autos richtet.


R
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #30

PassatHaza

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Falls der Verkehrsraum für jeden benützbar ist, handelt es sich dabei um eine öffentliche Verkehrsfläche, bei Privatgrund heisst das dann "Privatgrund mit Öffentlichkeitsrecht", ein Schild "Hier gilt die StVO" ist dafür nicht zwingend erforderlich. Strafen dürfen aber nur ausgesprochen werden, wenn die aufgestellten Verkehrszeichen auch behördlich genehmigt worden sind.

Vgl:
Der Strassenerhalter einer öffentl. Strasse kann auch nicht ohne behördliches Verfahren einfach VZ aufstellen und diese dann exekutieren lassen.
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #31

John McClane

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Torsten schrieb:
LilRobb schrieb:

Hat er nicht. Wenn der Parkplatz als Verkehrsraum nach StVo gekennzeichnet ist - meist durch ein Schild "Hier gilt die StVo" - dürfen dort auch Knöllchen verteilt und von Parkplätzen durch die öffentliche Hand abgeschleppt werden. Das sollte unser lieber Sheriff aber auch wissen.

Musste ich selber erleben und bezahlen nach Rechtsstreit.

Der liebe Sheriff weiß das, deswegen hat er ja Recht. Du meinst etwas anderes.
Eine Knolle für Falschparken gibt es auf Supermarktparkplätzen nicht.
Das scheitert schon allein daran, dass die Parkplätze nicht gewidmet sind.
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #32
TEASY

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John McClane schrieb:
...Das scheitert schon allein daran, dass die Parkplätze nicht gewidmet sind.
Was bedeutet das :?:
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #33
Balu

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Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält
Das kann aber nur der Träger der Straßenbaulast verfügen.

John McClane schrieb:
Der liebe Sheriff weiß das, deswegen hat er ja Recht. Du meinst etwas anderes.
Eine Knolle für Falschparken gibt es auf Supermarktparkplätzen nicht.
Das scheitert schon allein daran, dass die Parkplätze nicht gewidmet sind.

:hallo: Herr Sheriff, das ist so aber nicht ganz richtig.

Es reicht schon das Schild (Parkplatz nur für Kunden des Supermarktes).

Meine Dienststelle ist in einer kleinen Schule, mit ca. 2500 Parkplätzen.
Die Parkplätze gehören zur Schule und die Schule ist auch dafür verantwortlich.
Winterdienst, Pflege Sauberkeit usw.

Wo geparkt werden darf ist festgelegt
Des Weiteren wurde festgelegt wie lange man an bestimmten
Parkplätzen parken darf. (Höchstparkzeit 2 Stunden)
Mit oder ohne Parkscheibe.
Wo und wieviele Behindertenparkplätze benötigt werden und wo Feuerwehrzufahrten eingerichtet werden mussten.
Die Parkplätze sind alle der Öffentlichkeit zugänglich.

Damit wir uns aber nicht jeden Tag mit Falschparker befassen müssen,
hat die Schule mit der Stadt einen Vertag geschlossen.
Das Ordnungsamt kontrolliert bis zu 3mal am Tag die angegebenen Parkplätze und Feuerwehrzufahrten.

Bei Parkplätzen wo ein einfaches Schild steht, nur für Dienstfahrzeuge, wäre ich besonders vorsichtig.

Jeder Supermarkt, könnte theoretisch einen solchen Vertrag mit der Stadt (Ordnungsamt) schließen.
Das Ordnungsamt ist dann auch für die Überwachung und Einhaltung der Parkzeit und Ordnung zuständig.

Dann, gibt es auch schon einmal ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz….
 
  • Tägliches Parken auf (Kunden)Parkplatz (Baumarkt) erlaubt? Beitrag #34
Torsten

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LilRobb schrieb:
Torsten schrieb:
"Hier gilt die StVo"

Steht da meist nur nicht, sondern "Hier gilt die StVZo" - kleiner aber feiner Unterscheid der sich gegen nicht versicherte und abgemeldete Autos richtet.


R

Von der Straßenverkehrszulassungsordnung habe ich noch nie etwas auf Parkplätzen gelesen. Es wird immer nur Bezug auf die Straßenverkehrsordnung genommen. Ich kenne den Unterschied durchaus......
 
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