Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält
Das kann aber nur der Träger der Straßenbaulast verfügen.
John McClane schrieb:
Der liebe Sheriff weiß das, deswegen hat er ja Recht. Du meinst etwas anderes.
Eine Knolle für Falschparken gibt es auf Supermarktparkplätzen nicht.
Das scheitert schon allein daran, dass die Parkplätze nicht gewidmet sind.
:hallo: Herr Sheriff, das ist so aber nicht ganz richtig.
Es reicht schon das Schild (Parkplatz nur für Kunden des Supermarktes).
Meine Dienststelle ist in einer kleinen Schule, mit ca. 2500 Parkplätzen.
Die Parkplätze gehören zur Schule und die Schule ist auch dafür verantwortlich.
Winterdienst, Pflege Sauberkeit usw.
Wo geparkt werden darf ist festgelegt
Des Weiteren wurde festgelegt wie lange man an bestimmten
Parkplätzen parken darf. (Höchstparkzeit 2 Stunden)
Mit oder ohne Parkscheibe.
Wo und wieviele Behindertenparkplätze benötigt werden und wo Feuerwehrzufahrten eingerichtet werden mussten.
Die Parkplätze sind alle der Öffentlichkeit zugänglich.
Damit wir uns aber nicht jeden Tag mit Falschparker befassen müssen,
hat die Schule mit der Stadt einen Vertag geschlossen.
Das Ordnungsamt kontrolliert bis zu 3mal am Tag die angegebenen Parkplätze und Feuerwehrzufahrten.
Bei Parkplätzen wo ein einfaches Schild steht, nur für Dienstfahrzeuge, wäre ich besonders vorsichtig.
Jeder Supermarkt, könnte theoretisch einen solchen Vertrag mit der Stadt (Ordnungsamt) schließen.
Das Ordnungsamt ist dann auch für die Überwachung und Einhaltung der Parkzeit und Ordnung zuständig.
Dann, gibt es auch schon einmal ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz….