Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt?

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  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #1
Dimitris

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Die Frage ist ob die Nutzung des Sprays Photoblocker, http://www.photoblocker.com/ in Deutschland erlaubt ist. Genauer interessiert mich das Gesetz/der Paragraph wo es beschrieben wird (falls es verboten ist) nicht nur für dieses Produkt sondern für alle ähnliche.

Vielen Dank im Voraus!
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt?

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  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #2

Subzero

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Wenn dieses Spray wirklich funktioniert, was ich sehr bezweifle, ist es auf jeden Fall nicht erlaubt, weil du das Kennzeichen damit veränderst und das ist wie Urkundenfälschung.
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #3
Dimitris

Dimitris

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Ist es der richtige Paragraph?

StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Die Wirkung des Dings bezweifle ich auch, das wurde sogar irgendwann bewiesen (schwarze Anteile des Schildes können per Bildbearbeitung sichtbar gemacht werden usw.).

Ich frage nur wie es verboten wird.
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #4

Shantyman

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Da hilft dir eher § 22 STVG:
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Wobei ich bei Google über die Stichworte "STVO Urkundenfälschung Kennzeichen" :D einen interessanten Beitrag gefunden habe:
Keine Urkundenfälschung liegt vor, wenn das amtliche Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs mit einem reflektierenden Mittel versehen wird, so daß die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen beeinträchtigt ist.
StGB § 267

Wo jetzt genau der Unterschied ist, musst du dort mal nachlesen. Ich bin kein Jurist, aber der Beitrag ist sehr detailliert.
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #5
B5TDI

B5TDI

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funktioniert nicht.
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #6

Spe!kZ

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das ganze funzt schon aber nur mit normalen FOTOBLITZ!!!!
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #7

tdiler2

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Also wenn das funktioieren solltedann nehm ich auch ne Flasche.
Ich habe von dem Zeug vor ca 1/2 Jahr gehört.

TDiler2
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #8
Einarmiger

Einarmiger

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Hört doch mal auf mit dem Schwachsinn:

1. funzt das Zeug nicht
2. kennen die Leute hinter den Auswertungsgeräten auch so ziemlich jeden Trick, die haben auch Telefon und Internet ...

Da ist schneller ein Kollege in Grün vor Ort und untersucht das Kennzeichen auf Manipulation, als Euch lieb ist.

Rechnet mal, wie oft ihr zu schnell fahren dürft, bis sich das Spray rentiert hat:

30 $ das Spray, 15 $ Versand = 38 € (in etwa)

Dazu kommt eine Anzeige wegen Urkundenfäschung, die garantiert nicht eingestellt wird, da es keine OWi, sondern eine Straftat - in dem Fall eine Verkehrsstraftat ist. (Einstellung ? Warum ? Unsere Staatsanwälte bekommen mit solchen hieb- und stichfesten Verfahren ruckzuck die Monatsstatistik voll ...)

Wenn man wenig oder gar nicht vorbestraft ist, kommt man mit einem Strafbefehl (einkommensabhängig) mit 30 - 40 Tagessätzen ab mindestens 10 € davon, also mind. 300 €, die Urkundenfälschung garantiert 7 Pünktchen in Flensburg.

Also, wie oft könnt ihr ohne Spray geblitzt werden, um 338 € für Spray und Strafe und 7 Punkte zu sammeln ?
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #9

John McClane

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Das Strafmaß 267 StGB<->22 StVG ist nicht sonderlich unterschiedlich.
Außerdem: WER BRAUCHT DAS?!
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #10
Schmitti

Schmitti

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Also eine Urkundenfälschung könnt Ihr schonmal ganz ausschließen. Da hat sich der BGH schon zu geäußert und diese verneint.

Aber § 22 StVG ist hier - wie oben schon erwähnt - einschlägig wie eine Bombe. Also: Finger weg und lieber die Verkehrsregeln beachten.

In diesem Sinne, fahrt vorsichtig ;-)

Schmitti
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #11

AitschPi

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Ganz einfach, wir habe ja alles irgendwo klar im Gesetz stehen:

Einen Blick mal in die StVZO werfen:
§ 60 (link zum Text)
...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen...

Also, wer die Teile, die amtlichen Vorgaben entsprechen müssen, hat, verliert seine Betriebserlaubnis.

Wer keine Betriebserlaubnis hat, darf nur zum TÜV oderso und zur Zulassungsstelle - aber auf direktem Weg!

AitschPi
 
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  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #12

VWPASSATV6

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Ich habe gehört den selben effekt erziehl man auch mit Haarlack oder Haarspray!

Aber wie Einarmiger schreibt würde ich jedem davon abraten, denn wenn man erwischt wird wirds dann richtig teuer.
 
  • Sind photoblocker und Co. in Deutschland erlaubt? Beitrag #13
Kaboom

Kaboom

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Fahrt einfach so schnell oder langsam wie es erlaubt ist und fertig ist die Laube. Und wenn es ein bissel schneller ist sagt da auch keiner was. Seht das sportlich: Mal verliert man, mal gewinnen die anderen. :D
 
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