Seitenschaden durch Einparker

Diskutiere Seitenschaden durch Einparker im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, vor einer Woche hatte ich eine "unheimliche Begegnung" mit einem Golf. Der Golf stand rechts am Straßenrand/Parkhafen und wollte...
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #1

MichaMoll

Beiträge
44
Punkte Reaktionen
0
Hallo zusammen,

vor einer Woche hatte ich eine "unheimliche Begegnung" mit einem Golf. Der Golf stand rechts am Straßenrand/Parkhafen und wollte quer zur Fahrbahn einparken. Da er sich einige Zeit nicht bewegte, setzte ich den Blinker und fuhr links an ihm vorbei. Wie ich in etwa neben ihm bin, fährt er noch mal ein Stück vorwärts und nach links (und mir in die hintere Tür). Er räumte sofort ein, dass er schuld wäre und mich nicht gesehen hätte. Ich holte die Polizei und schilderte den Vorfall. Der Beamte fragte den Gegner, ob das stimmt. Er bejahte und sollte daraufhin 35 € zahlen, da er beim Einparken den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet habe!
Nun kam der übliche Versicherungskram. Jetzt sagt jedoch die Halterin (die gar nicht dabei war): Ich wäre schuld, ich wäre gegen das Auto gefahren als ihr Mann gerade rückwärts fuhr und einparkte.

Nun soll ich der Versicherung schriftlich mitteilen, was passiert ist. Wenn ich mich recht erinnere, so ist man doch generell schuld, wenn man beim rückwärtsfahren einen Unfall verursacht? Wenn das so ist, warum sollte ich dem Gegner dann widersprechen?
Oder liege ich da komplett falsch?


Gruß Micha
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #2

Roro70

Beiträge
11
Punkte Reaktionen
0
Wurde, als die Rennleitung zum Unfall kam, die Aussage vom Fahrer aufgenommen? Wenn ja, dann ist das ja ein leichtes Spiel. Wenn nein, dann würde ich mal die Golf-Halterin (wahrscheinlich blond und friseurin...ich weiß, is alles nur Klischee) und die Versicherung fragen, wie es sein kann, als VORBEIFAHRENDER, ein nach hinten fahrendes Fahrzeug vorne zu demmolieren, nochdazu, dass nach diesem Unfall eine Delle nach INNEN an der hinteren Türe entsteht.

Ich hoffe, der Text ist so halbwegs verständlich....ggg
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #3
Airwalk

Airwalk

Moderator
Beiträge
1.754
Punkte Reaktionen
0
MichaMoll schrieb:
Wenn ich mich recht erinnere, so ist man doch generell schuld, wenn man beim rückwärtsfahren einen Unfall verursacht?

Nein, ist man nicht. Wenn Du z.B. einfach rückwärst aus Deiner Einfahrt fährt und Dir dann einer ins Auto fährt - der normal auf der Straße unterwegs ist - bekommt der z.B. oft eine Mitschuld (weil: Du ja jederzeit und immer zum stehen kommen mußt/sollst).

Aber Dein Fall klingt für mich da schon anders ... da der Schaden am anderen Auto ja wohl nachweislich vorne sein sollte ...
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #4
Der mit dem Passat fährt

Der mit dem Passat fährt

Beiträge
270
Punkte Reaktionen
0
Die Halterin hat aber schlechte Karten mit ihrer Argumentation.Da ihr Mann ja die Frage des Polizisten ob deine Schilderung des Unfallhergangs so stimmt mit ja beantwortet hat,hast Du einen Zeugen der deine Aussage bestädigen kann.
Hat er die 35 Euro eigentlich gezahlt?
Rückwärtsfahren wird unter §9 (5) in der Stvo behandelt. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #5

bobbele

Beiträge
93
Punkte Reaktionen
0
Bei solchen oder ähnlichen Sachen, kann man immer froh sein, wenn man Zeugen hat:

1. Mit meinem (lange her) neuen A3 fuhr ich auf einer Straße (wo auch sonst :D ) im Wohngebiet. Nachdem eine Straße rechts abgeht stand ein Auto. Ich hielt dahinter an. Plötzlich sah ich die Rückscheinwerfer, mein Beifahrer (mein Dad) schrie, ich wollte gleichzeitig Hupen und Rückwärtfahren. Ähm gehupt habe ich, als es knallte.
Jetzt.....
Der vordere Fahrer hätte sagen können: "Der fuhr hinten drauf."

Naja, es war ein Fahranfänger (nichts dagegen, muss nur wegen der weiteren Geschichte gesagt werden, an meinem ersten Tag habe ich auch eine Tür eingedrückt und bezahlt!!, aber seit dem "KLOPF HOLZ"), der wolte zum Versicherungsheini und Muttis (Beifahrer) Auto ummelden.

Das Schöne war, der Versicherungsheini hat den Unfall gesehen und die Fahrerin hat es auch zugegeben. Aber was wäre, wenn nicht und kein Zeuge???

Naja, dem "Heini" hat es nicht geschadet, habe alle meine Versicherungen seit dem Zeitpunkt dort.

2. Kollege erzählte heute: Unfall an Ampel, beide hatten Grün. Der mit Zeuge (Fahrzeug dahinter) hat es bestimmt einfacher.

Grüßle

Oli
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #6

MichaMoll

Beiträge
44
Punkte Reaktionen
0
@Der mit dem Passat fährt
Nein, leider habe ich keine Zeugen. Es waren nur er und ich beteiligt... Und noch mal nein: Er hat nicht bezahlt. Ich habe ihn vor die Wahl gestellt: Entweder Polizei oder er unterschreibt ein Schuldeingeständnis...

@Airwalk
Natürlich ist der Schaden am anderen Fahrzeug vorn, vorn links um genau zu sein. Der Spoiler + Stoßstange ist dort zerschrammt.

@Roro70
Ob die Aussage aufgenommen wurde (schriftlich) weiß ich nicht. Der Polizist hat sich nur die Schilderung angehört und dann auf einem großen Vordruck alles ausgefüllt. Unterschreiben musste ich nichts.
Die Frage, wie ich als Vorbeifahrender Schuld sein kann, habe ich mir auch schon gestellt. Auch der Gutachter und das Schadenbild sprechen dagegen. Wichtig ist jetzt jedoch: Was schreibe ich der Versicherung? Teile ich denen mit, dass der Gegner vorwärts fuhr (was er meiner Meinung nach auch ist) oder komme ich besser weg, wenn ich sage er fuhr rückwärts? Oder sollte ich lieber mit einem Anwalt sprechen?

Die letzte Variante widerstrebt mir eigentlich, weil das alles noch teurer macht und das müssen wir dann alle bezahlen.

Das nächste Problem dabei wäre die Zeit. Der Wagen ist mit einem AutoKredit finanziert und ich muss ihn spätestens am 01.08.2006 dem Händler wieder auf den Hof stellen bzw. ihn bis dahin verkauft haben. Beides wird nur funktionieren, wenn der Schaden behoben ist.
Ich sehe mich schon die Reparatur vorstrecken (ich denke mit ca. 1000 € bin ich dabei) :evil: :cry: .

Gruß Micha
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #7
spacie

spacie

Beiträge
877
Punkte Reaktionen
0
MichaMoll schrieb:
@Roro70
Ob die Aussage aufgenommen wurde (schriftlich) weiß ich nicht. Der Polizist hat sich nur die Schilderung angehört und dann auf einem großen Vordruck alles ausgefüllt. Unterschreiben musste ich nichts.

Soweit ich weiss, können solche (auch schriftliche) Aussagen auch wieder zurückgenommen werden! Ist meinem Schwiegervater auch so ergangen...

MichaMoll schrieb:
Die Frage, wie ich als Vorbeifahrender Schuld sein kann, habe ich mir auch schon gestellt. Auch der Gutachter und das Schadenbild sprechen dagegen.

Ist doch ganz einfach. Die strittige Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Überholens...hast du angesetzt, als der Wagen bereits zurücksetzte, dann bist du (meiner Meinung nach) Schuld, war es wie von dir beschrieben (längeres Warten und das Zurücksetzen begann während deiner Vorbeifahrt) ist (meiner Meinung nach) der Einparker Schuld. Das Problem kann nicht mit Spuren gelöst werden, da helfen eigentlich nur Zeugen. Wenn du Pech hast: Aussage gegen Aussage und 50:50.

Drücke dir die Daumen!
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #8
edv071

edv071

Beiträge
2.179
Punkte Reaktionen
0
@ MichaMoll
Schildere den Vorgang der Versicherung genauso wie Du ihn der Polizei geschildert hast und nicht anders, verweise dabei auf das Unfallprotokoll welches durch die Polizei erstellt wurde und auf die Verwarnung des Unfallgegners durch die Polizei.

Ich denke mal in deinem Fall ist die Sachlage klar, sonst hätte die Polizei keine Verwarnung ausgesprochen (egal ob diese bezahlt wurde oder nicht).
Im Zweifelsfall gehe zu einem Anwalt und lass dich erst einmal beraten, eine Erstberatung sollte im Normalfall kostenlos sein.

Übrigens, ein Schuldeingeständnis bei einem Unfall vor Ort zählt überhaupt nichts (auch kein schriftliches), es kann jederzeit wiederrufen werden.
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #9
VariFan

VariFan

Beiträge
598
Punkte Reaktionen
0
Hast du denn keine Rechtsschutzversicherung? Ich hatte die Situation mal mit einem LKW auf einer zwei spurigen Strasse. In einer Linkskurve kommt der sattelzug in einer Kreuzung soweit herüber das ich auf die Bremse muss um nicht in den gegnerischen Abbiegeverkehr gedrückt zu werden und werde dann an der re. Seite vom Auflieger geschrammt. Die Polizei hatten wir danach auch vor Ort und ich konnte mein Recht (dank nicht vorhandenem ABS) mit der Bremsspur auf dem durchgezogenen Mittelstreifen nachweisen.

Die gegnerische Versicherung meinte dann auch wegen nicht zu klärendem Sachverhalt nur 50% zahlen zu wollen.
Anruf bei meiner RSV ... der freundliche Mensch am Telefon meinte... "Nehmen sie sich einen Anwalt Ihrer Wahl, den Rest erledigen wir".
Gesagt getan... ein netter Brief an die Versicherung ( scheinbar war auch kein wirklicher Unfallbericht aufgenommen worden) und ich erhielt ohne Murren die komplette Summe.

Kann nur jedem empfehlen eine RSV abzuschliessen, macht ja auch nicht soviel Geld aus. Zahle für meine bei der DBV ca. 40 € im Jahr für Privat-, Miet- und Verkehrsrechtschutz.
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #10

MichaMoll

Beiträge
44
Punkte Reaktionen
0
So, jetzt habe ich ein Fax an die Versicherung mit dem Tathergang (meine Version, identisch mit dem, was ich der Polizei erklärt habe) geschickt. Mal sehen, was nun passiert.
Natürlich habe ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ich will hier nur nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ich warte jetzt erst Mal ab, was der Gegner schreibt und was mir die Versicherung dann mitteilt.

Gruß Micha
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #11
VariFan

VariFan

Beiträge
598
Punkte Reaktionen
0
Jupp hab ich auch so gemacht... war dann nur nicht mit den 50% einverstanden, bevor ich mich dann mit irgend einem Konzern rumärgere, lasse ich lieber ärgern. :)
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #12

tdiler2

Beiträge
3.658
Punkte Reaktionen
0
Ich hätte der Versicherung gar nichts geschrieben und die Rechtschutz genommen
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #13

MichaMoll

Beiträge
44
Punkte Reaktionen
0
So,nun hat sich die Versicherung gemeldet. Sie haben das Unfallprotokoll der Polizei eingesehen.
Da es keine neutralen Zeugen gibt und die Aussagen divergieren, gibt es nur 50% :flop: .
Ich werde das Geld nehmen und lasse das Fahrzeug reparieren...

Gruß

Micha
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #14
edv071

edv071

Beiträge
2.179
Punkte Reaktionen
0
MichaMoll schrieb:
Ich werde das Geld nehmen und lasse das Fahrzeug reparieren...
Jetzt wäre für mich der Zeitpunkt gekommen wo ich einen Anwalt einschalten würde.
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #15
Tortsch

Tortsch

Beiträge
893
Punkte Reaktionen
0
MichaMoll schrieb:
Natürlich habe ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ich will hier nur nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ich warte jetzt erst Mal ab, was der Gegner schreibt und was mir die Versicherung dann mitteilt.

eben spätestend jetzt hätte ich meine verkehrsrechtsschutz eingeschaltet
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #16

MichaMoll

Beiträge
44
Punkte Reaktionen
0
Ich frage mich nur, was der Anwalt da ausrichten soll. Der kann doch keinen Zeugen aus dem Hut zaubern und wenn die Sache vor Gericht geht, so steht immer noch Aussage gegen Aussage! Oder sehe ich da irgend etwas falsch?

Gruß Micha
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #17

riedochs78

Beiträge
695
Punkte Reaktionen
1
Naja, ein Gutachter könnte wahrscheinlich die Schuldfrage eindeutig klären. Du hast doch nichts zu verlieren
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #18

MichaMoll

Beiträge
44
Punkte Reaktionen
0
Kann ich eigentlich erstmal die 50 % nehmen und dann klagen? Oder ist mit Annahme des Geldes der Rechtsweg verwehrt?

Gruß Micha
 
  • Seitenschaden durch Einparker Beitrag #19
edv071

edv071

Beiträge
2.179
Punkte Reaktionen
0
Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten.
Wenn er Aussicht auf Erfolg sieht sagt er Dir schon wie es weiter gehen kann / könnte.
 
Thema:

Seitenschaden durch Einparker

Oben Unten