Schäden durch nicht geräumte Straßen

Diskutiere Schäden durch nicht geräumte Straßen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Schäden durch nicht geräumte Straßen am Fzg. Wer kann zur rechenschaft gezogen werden. Wie ist die beweisspflicht?
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #1

FOX-OCTI

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Schäden durch nicht geräumte Straßen am Fzg. Wer kann zur rechenschaft gezogen werden. Wie ist die beweisspflicht?
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #2

tdiler2

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Bisschen ausfürlicher bitte
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #3
MkollmiT

MkollmiT

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iregnd wie ist man ja selber schuld wenn man auf einer nichtgeräumten straße fährt und dann einen Znfall hat.
Sicherlich sollen die Straßen frei sein, aber wenns zu viel is kommen die auch nicht mehr hinterher..
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #4

Didi

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Davon habe ich noch nie was gehört. Man muß als Hausbesitzer einen Weg für Fußgänger räumen, aber bei Fahrbahnen gib es niemanden der zu irgendwas verpflichtet wäre. Mittlerweile wird mangels Streusalz doch nirgends mehr was gemacht. Wenns komplett glatt ist, daheim bleiben, oder Schneeketten montieren.
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #5
MkollmiT

MkollmiT

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ja das stimmt schon das mit den fußgängern.. aber wenn draußen die straße glatt ist oder 20cm schnee liegen, dann ists einfach gescheider wenn ich das auto stehn lass.. ich fahr da ja auf eigenes risiko auf ner glatte fahrbahn.. zwingt mich doch keiner, deshalb wenn unfall selber schuld...
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #6

straubinger

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Wenn mir mir einer den § zeigt, wo aufgefüht wird das einen Straße immer geräumt sein muß!!!!

Den zeige ich dan § das er seinen Schaden bezahlt bekommt!














Sorry, aber das ist schon wieder ein Abwälzen der eigenen Dummheit (sorry) auf die Allgemeinheit!
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #7
Black-Diamant

Black-Diamant

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Laut Aussage des Pressesprechers vom ADAC vor ca. 2 Wochen müssen nur die Hauptstraßen geräumt sein. Bei Schäden die in nicht geräumten Seitenstraßen entstehen muss man leidser selbst in die Tasche greifen bzw. sein Kasko Versicherung in Anspruch nehmen.

Ist Scheiße aber da kann man nichts machen. :nixweiss:
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #8

tdiler2

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nicht ganz, daher meine Frage, etwas ausführlicher
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #9

FOX-OCTI

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In Schwerin wurde einer Freundin von mir von der Stadt bescheinigt, dass sie für den ihr Auto erlittenen Schaden aufkommt.
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #10
Einarmiger

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So - das war jetzt wieder der Fleischbrocken dem Hund vorgeworfen ...


Du willst was wissen, wirfst einen Brocken hin. Dann wirfst Du den nächsten Brocken hin - ohne etwas zu sagen. Das ist reichlich blöd.
Bitte etwas ausführlicher - wie war die genaue Konstellation ? Was ist ihr passiert ? Haupstrasse, Nebenstrasse, Schaden am Auto usw ... ???
 
  • Schäden durch nicht geräumte Straßen Beitrag #11
teamflens

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Zu der Räumfplicht des "Bürgers" habe ich noch eine Anmerkung zu machen.

Es gibt Gemeinden und Kommunen, die in Ihrer Satzung entsprechend geregelt haben, dass auf Anordnung der Stadt neben dem Fußweg, der an des Bürgers Grundstück grenzt, auch die davor befindliche Straße frei von Schnee und Eis zu halten ist. So verhält es sich in meiner kleinen Heimatstadt. Hier KANN die Stadt anordnen, dass die Hausbesitzer vor ihrem Grundstück auch die öffentliche Straße (Stadtstraße, nicht Bundesstraße) bis zur Hälfte (Straßenmitte) zu räumen hat. Im Normalfall tritt diese Regelung nicht in Kraft, für den Ausnahmezustand behält sich die Stadt dies aber in Ihrer Satzung vor.
 
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