Hi,
muß auch noch kurz was dazu schreiben. Kenn mich mit Versicherung sehr gut aus, hab mal ein paar Jahre für die angeschafft (Neukunden geworben)
Also wenn Dir jemand ins Auto fährt, kann Dir keine Versicherung vorschreiben wo Du das Auto reparieren lassen mußt. Das ist Fakt!
Genausowenig kann Dich irgendjemand zwingen es überhaupt reparieren zu lassen, auch Fakt!
Lässt Du nicht reparieren, hast Du Anspruch auf Auszahlung der Summe, die in einem Gutachten von einen annerkannten Sachverständigen erstellt wird, abzg. MWST, auch Fakt!
Wenn Du das Fahrzeug irgendwann repariet hast, auch mit Umbaumaßnahmen dann fahr wieder zu dem Sachverständigen, der macht eine Nachbegutachtung, dieses schickst Du wieder zur Versicherung, dann bekommst auch die MWST, da Du ja Aufwendungen hattest zum Instandsetzen.
Zudem bekommst Du für die im Gutachten anberaumte Reparaturzeit (ich gehe mal nicht von einem Totalschaden aus) entweder einen Leihwagen (der aber eine Klasse tiefer als dein jetziges Fahrzeug, evtl. sogar 2 wenn Dein Auto schon älter ist), oder Du bekommst die sog. Nutzungausfallentschädigung nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch.
Die Versicherung kann mE nur mit einem Gegengutachten auf eine niedrigere Summe zur Auszahlung bestehen, dafür müsste diese aber das Gutachten von Dir anzweifeln.
Zum Schluß, lass Dir bitte eines gesagt sein, hast Du einen Unfall wo ein anderer Schuld ist und läuft es über eine Versicherung, dann nimm Dir bitte immer einen Anwalt! Dann druckst die Versicherung nicht rum und die Anwaltskosten brauchst Du als Geschädigter sowieso nicht bezahlen, es sei denn Du würdest dadurch verhältnismässig zu hohe Kosten verursachen, was aber in diesem Fall nicht zutreffen kann.
Also geh bitte schleunigst zum Anwalt (Verkehrsrecht kann jeder von denen) den müssen die zahlen, Du bist der Geschädigte und hast einen Anspruch auf rechtlichen Beistand.
mfg
PS: Immer dran denken ich mache keine Rechtsberatung, sondern erzähle nur meine Erlebnisse und gebe meine Meinung kund