Schaden am Mietwagen

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  • Schaden am Mietwagen Beitrag #1
edv071

edv071

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Hallo Leute,

mir ist folgendes passiert :
Letzte Woche bin ich mit einem Mietwagen von Avis beruflich von meiner Firma nach Hause und am nächsten Morgen dann zum Hamburger Flughafen gefahren, wo ich das Fahrzeug auch abgegeben habe.

Wenn wir Fahrzeuge von Avis anmieten, werden uns diese von Mitarbeitern der nächsten Avis Station direkt auf den Firmenplatz gestellt und Papiere und Schlüssel brauchen wir uns dann nur noch später bei unserem Pförtner abholen.
Eigentlich ein toller Service, echt bequem aber jetzt möglicherweise für mich ein Bumerang geworden.

In Gedanken und zu bequem wie ich war, Schlüssel beim Pförtner abends abgeholt, nach Hause gefahren, morgens wieder in's Auto (stand dann in der Nacht unter meinem Carport) und ab zum Flughafen. Zwischendurch nur 2 x gehalten, für eine Kaffepause auf einem Rastplatz und zum tanken kurz vor der Abgabe.
Dann das Fahrzeug in Hamburg abgegeben und rein in den Flieger.

Tja, heute morgen, ich wieder im Büro, habe Post von Avis.
Sch%$§# dachte ich, warst Du irgendwo zu schnell und es gibt ein schönes Foto.
Von wegen, das hätte ich ja anstandslos akzeptiert.
Nein, eine Rechnung von Avis über einen Lackschaden am hinteren Stoßfänger, rechter Seite, Fotos waren anbei.
Soll mal so eben 336,- Euronen dafür latzen.
Hmm, ich überlegt, der Schaden auf den Bildern sieht so aus, als wenn Dir entweder einer beim ausparken einen verpasst hat oder ich selbst beim rückwärtsfahren eine Wand oder einen großen Blumenkübel touchiert habe.
Tja, ich bin seit dem einsteigen 3 x rückwärts gefahren, da war aber nie ein in Frage kommendes Hindernis welches ich hätte berühren können, schon gar nicht auf der rechten hinteren Seite.

Folglich kommen nur folgende Punkte in Betracht :
- der Schaden war schon vorher
- der Schaden ist mir von einem anderen während meiner Kaffeepause auf dem Rastplatz zugefügt worden
- ein Avis Mitarbeiter hat diesen Schaden nach der Abgabe des Fahrzeuges verursacht und hält natürlich jetzt schön seinen Mund

Blöd ist bloss, bei der Abgabe des Fahrzeuges in Hamburg habe ich einen Mitarbeiter den Schlüssel in die Hand gedrückt und Tschüss.
Habe keine Besichtigung des Fahrzeuges mehr zusammen mit ihm durchgeführt.
Tja, warum auch, meiner Menung und meines Wissens war ja mit dem Fahrzeug alles in Ordnung.

So wie ich es mir logisch betrachte, habe ich keine Chance das Avis von seinen Forderungen mir gegenüber absieht.
Kein gemeinsamer Fahrzeugcheck bein Übergabe / Abgabe, also gelitten.
Tja und meine Firma hat für solchen Schäden keine Versicherung und soweit mir bekannt ist springt bei Mietgeschäften von KFZ auch keine private Haftpflicht ein.

Aber, und hier kommt meine Frage an Euch.
Ist das generell so, private Haftpflicht keine Deckung gegenüber KFZ?
(OK, Kleingedrucktes im Vertrag lesen, aber den habe ich gerade nicht zur Hand.)
Wie sieht es rechtlich gegenüber meiner Firma aus?
Schließlich war es eine Dienstreise und den Schaden habe ich, sofern ich es überhaupt war, ja nicht mutwillig verursacht.
Muß sie nicht den Schaden übernehmen?

Schon mal Danke für konkrete Antworten oder auch Erfahrungsberichte in ähnlicher Sache.

Gruß,

edv071
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #2
Chefkoch

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Ich weiss jetzt nicht wie das bei Firmen aussieht, aber wenn ich mir bei Sixt oder Europcar nen Wagen hole ist die Kiste immer mitversichert. Ausser ich bestehe extra drauf keine zu nehmen, aber die paar € weniger sinds nicht wert.

Würde mich mal erkundigen was im Mietvertrag für dieses besagte KFZ bei dem Versicherungsfeld drin steht.
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #3
Schmitti

Schmitti

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Das wäre nach der von Dir geschilderten Sachlage wohl eher ein Vollkaskoschaden. Bei Autovermietung ist m.E. aus Kostengründen die Selbstbeteiligung recht hoch (300,- Euro und mehr). Hättest Dir (rein theoretisch) nen "Zeugen" mitnehmen sollen, der dir bestätigen könnte, dass das Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.
Hm, wie die Sache rein rechtlich zu beurteilen ist, sollte Dir ein/dein Anwalt erklären. Allein schon wegen des Aspekts der verbotenen Rechtsberatung. Oder Du redest nochmal mit AVIS und klärst den Sachverhalt oder Du zahlst.
MfG, Schmitti
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #4

3BGChris

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Hallo!

Also die Privathaftpflicht kannste vergessen.
Eine Haftung für Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen ist ausgeschlossen.
Dein Arbeitgeber wird Dir auch nicht weiterhelfen und Avis ist leider im Recht, da Du kein Übergabe/Rückgabeprotokoll hast, welches beweist, dass das Fzg. i.O. war.

Sorry
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #5
edv071

edv071

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Tja, ihr bestätigt da meine Befürchtungen.
Die Vollkasko des Mietwagens war übrigens mit 500,- € Selbstbeteiligung.
(Meine Firma spart ja sonst hätte sie die Option Selbstbeteiligung mit 75,- € gewählt). :(

Aber das lehrt mich, das nächste Mal vorher und hinterher besser zu kontrollieren, egal wie eilig man es hat. :?
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #6

tattanka

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Moin !

Irgendwie verstehe ich die Sache nicht.

Du bekommst Post von der Avis, mit Rechnung allem drum und dran und sollst zahlen.

Ich frage mich, warum sezten die sich nicht vor der Regulierung des Schadens mit dir in Verbindung ? Warum werden erst Fakten seitens der AViS geschaffen?

Dir wurde jegliche Möglichkeit einer Beweissicherung genommen. Dir wurde jegliche Möglichkeit genommen den Schaden gfs. günstiger reparieren zu lassen. Ich bin mir nicht sicher ob die Kosten seitens der AVIS rechtlich auf diese Art und Weise durchzusetzen wären.

Lass dir doch mal das Übernahmeprotkokoll der Vornnutzer geben. Vielleicht wurde da ebenfalls keine Übergabe und Abnahme durchgeführt und haben dich als Opfer auserkoren. Oder der Schaden wurde früher schon mal dokumentiert und sie probieren es einfach bei dir sich die Kosten reinzuholen, weils vorher nicht geklappt hat. Wann haben die den Schaden festgestellt? Was ist in der Zwischenzeit mit dem Wagen passiert ? Weisst du das alles?

Meines Erachtens sind die bislang jeden Beweis schuldig gebleiben, dass du der Schädiger bist. Anders rum, du hast nicht unterschrieben, das du das Auto in einem optisch einwandfreien Zustand übernommen hast. Die alleinige Behauptung das du der Schädiger bist würde mit nicht reichen um das Geld zu zahlen.



Gruss


tattanka
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #7
edv071

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@ tattanka : danke für die Tips :top:
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #8

tattanka

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Hallo edv071!


Was mir noch einfallt! Ist auf den dir übersandten Fotos nachvollziehbar dokumentiert zu welchem Zeitpunkt die Aufnahmen gemacht wurden? Gestern, Vorgestern, vor 5 Monaten ?

Evtl. könntest du auch versuchen über den bei dem Arbeitgeber für die Leihwagenreservierung bzw. Auftragsvergabe zuständigen Kollegen eine Regelung herbeizuführen.

So wie du schreibst, das das bei euch relativ unbürokratisch geht ( ohne Protokolle usw. ) schließe ich daraus, das ihr kein kleiner Gelegenheitskunde seid. Gfs. kann man so eine Aktion seitens AVIS zum Anlass nehmen die weitere Zusammenarbeit von euch mit dieser Firma zu überdenken. Es gibt noch andere Anbieter. Vielleicht wird dein Arbeitgeber zum Schutz seiner Angestellter ja aktiv.

Ich finde die Aktion bei dieser Sachlage von AVIS eine absolute Frechheit.


Gruss


tattanka
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #9
spacie

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Und noch eine Frage für deinen Anwalt:

DIe Vermietung ist auf eine Übergabe ohne Besichtigung eingegangen. Wer ist hier in der Beweispflicht? Doch nicht der Mieter, der beweisen muss, dass er keinen Schaden am Fahrzeug verursacht hat, sondern eher der Vermieter, der beweisen muss, dass das Fahrzeug beschädigt zurückkam.
Du musst ja auch eigentlich bei der Annahme checken, ob das Fahrzeug schon Vorschäden hat...damit ist doch eigentlich die Rollenverteilung klar: Wer annimmt, muss erkannte Schäden anzeigen.

So verstehe ich zumindest die Rechtsprechung...
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #10
Holger

Holger

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Da Du das Fahrzeug dienstlich benutzt hast wird Dein Arbeitgeber für den Schaden aufkommen müssen. Die Frage ist nur ob der Schaden während der privaten Nutzung passiert ist oder nicht.

In jedem Fall muss AVIS die Forderung gegen den Arbeitgeber richten denn mit ihm hat sie den Mietvertrag abgeschlossen. Dieser könnte Dich dann evtl. in Regress nehmen. Du könntest zwar wegen Sachbeschädigung seitens AVIS dran sein, aber dann gelten die Vertragsbedingungen (Kleingedrucktes) nicht.

Im Rahmen der Arbeit haftest Du nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wenn Du z.B. einen Monitor versehentlich runterwirfst haftest Du dafür auch nicht.

Ich denke da AVIS eine Forderung gegen Dich erhebt, muss sie diese erstmal beweisen. Mit Sicherheit gibt es viel Kleingedrucktes zu beachten also wäre ein Anwalt vorteilhaft. Nicht alles was Kleingedruckt ist muss auch rechtmäßig sein.

P.S. Wer meint ich würde eine Rechtsberatung durchführen der irrt.
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #11
edv071

edv071

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@ all : Danke für Eure Antworten und Tips. :top:

Ich bin heute mit einigen Eurer Anregungen zu meinem Chef gegangen und habe die Situation noch einmal gründlich mit ihm durchgesprochen.

Fazit : ich bin aus der Sache raus :D , die Kosten wurden ja unserem Firmenkonto belastet und die Firma wird sie mir nicht in Rechnung stellen.
(Der Vorgang wurde aber von Avis direkt an mich gesendet, da ich den Mietvertrag unterschrieben habe).

Mein Chef sagte, dumm gelaufen, nächstes mal besser kontrollieren und wegen einem Betrag von 336,- € wolle man jetzt auch nicht den Anwalt bemühen, lohne den ganzen Aufwand nicht.

Hmm, wäre aber sehr interesant geworden, wenn unser Firmenanwalt die Sache übernommen hätte.
Dann hätte ich auch hier berichten können, wie die Sache dann weiter gegangen wäre.

Na, für mich kann das ja jetzt eigentlich egal sein und ich bin froh nicht unerwartet um 336,- € ärmer zu sein.
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #12

baarcky

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Hi,

schön das die Sache für Dich aus der Welt ist. Ich habe vor kurzem auch einen Mietwagen in HAM zurückgegeben. Die waren super-pingelig und wollten mir einen 0,5cm Kratzerchen anhängen. Natürlich war dieser bei der Übergabe in MUC nicht vermerkt worden :( Auch haben sie mit der Hand an der Striemen der Waschanlage rumgerieben... Sah echt so aus, als würden sie absichtlich was suchen!

Auf mein Drängen wurde im Übergabebericht vermerkt "Lt. Kunde Altschaden".

Ich habe (zum Glück!) keine Post bekommen.


Gruss,
Baarcky
 
  • Schaden am Mietwagen Beitrag #13

hape2

tattanka schrieb:
Meines Erachtens sind die bislang jeden Beweis schuldig gebleiben, dass du der Schädiger bist. Anders rum, du hast nicht unterschrieben, das du das Auto in einem optisch einwandfreien Zustand übernommen hast. Die alleinige Behauptung das du der Schädiger bist würde mit nicht reichen um das Geld zu zahlen.

Hallo tattanka,

schön gedacht, aber Avis hat den Mitarbeiter, der den Wagen angeliefert hat als Zeugen, dass der Schaden bei Abstellen auf dem Firmenparkplatz nicht vorhanden war und den Mitarbeiter, der den Wagen von edv71 angenommen hat als Zeugen, dass der Schaden zu diesem Zeitpunkt vorhanden war. Daraus würde für das Gericht folgen, dass der Schaden in dem Vermietungszeitraum entstanden ist und eine Haftung des Mieters gegeben ist.

Gruß

Hape
 
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