Sch$#&§ -> Abstand <5/10

Diskutiere Sch$#&§ -> Abstand <5/10 im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Jetzt hat es mich erwischt. Auf der Fahrt in die Toskana in Starnberg (zwischen München und Garmisch) bin ich in die Falle getappt. Tempo: 155...
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #1
Holger

Holger

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Jetzt hat es mich erwischt. Auf der Fahrt in die Toskana in Starnberg (zwischen München und Garmisch) bin ich in die Falle getappt.

Tempo: 155
Soll-Abstand: 77m
Ist-Abstand: 32,80m
Wahrscheinliche Strafe: 2 Punkte, 50€

So ein Mist. Die 50€ sind zwar ärgerlich, aber ein paar €uro pro Jahr muss man eh immer einkalkulieren und dieses Jahr hatte ich noch keine einzige Strafe. Also zu verschmerzen.

Die Punkte könnten mir im Prinzip auch Wurst sein, denn es sind meine ersten Überhaupt. Wobei mich wundert, dass man wegen so einer Lapalie 2 Punkte bekommt!

Das Problem: Wie ist dass, wenn sowas nochmal passiert? Habe mal gelesen, dass man für 2 Jahre auf Bewährung fährt und bei erneutem Verstoß der Führerschein weg ist.

So einen Abstandsverstoß hat man doch leicht zusammen. Im dichten Verkehr oder wenn man auf ein Auto aufläuft usw. Ich halte das auch in bestimmten Verkehrssituationen absolut für nicht gefährlich, wenn z.B. zu erkennen ist, dass in den nächsten 500m kein einziges Auto fährt, dass eine Gefahr bedeutet. Da müsste der Vorausfahrende schon ohne Grund voll bremsen dass es rappelt.

Ich hab nicht gedrängelt oder so, bin einfach hinter einem Auto hergefahren wollte aber sicher schneller fahren.

Wie ist das bei einem Folgeverstoß?
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #2

Achim M.

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soweit ich informiert bin ist es so:

wenn du innerhealb von 3 monaten zweimal mit dem selben vergehen bestraft wirst ist der lappen weg.

die punkte bleiben zwei jahre auf deinem konto (wenn nichts mehr kommt), solltest du allerdings innerhalb dieser zeit wieder geblitzt werden dann sind ab diesem zeitpunkt wieder 2 jahre notwendig bis die knollen verfallen.

mein tipp

gemach gemach

immer sauber fahren :lol:
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #3
Holger

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Das ginge ja noch. 3 Monate ohne Verstoß würde ich mir ohne Weiteres zutrauen. Es war ja auch das erste Mail.
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #4
schote

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ist ein wenig ärgerlich sicher aber mit 2punkten kann man auch ganz gut leben.früher oder später haben sie dich doch!
wilkommen im club :D
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #5

Pumpedose

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Moinsen
schote schrieb;
ist ein wenig ärgerlich sicher aber mit 2punkten kann man auch ganz gut leben.früher oder später haben sie dich doch!

Ich hatte seiner Zeit mal 14 Punkte...und da hatte ich noch nicht mal ein Auto :D :D :D
Was sind da schon 2 ....hihihi
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #6
Torsten

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Hallo Holger, willkommen im Club. Ich warte gerade auf meinen Bußgeldbescheid für Abstandverstoß 2/10. Ist ein wenig teuerer:

150 Euro + Gebühren :evil:
4 Punkte :(
4 Wochen nicht Passi fahren :cry:

Bin bei 106km/h mit 10m Abstand gefilmt worden. Hatten gerade in einer Kolonne einen LKW überholt und der vor mir war am rechts blinken und ich bereits am Beschleunigen. Pech gehabt :cry:

Ist auch mein erstes Vergehen und die ersten Punkte. Mal gucken ob ich das bis in den Oktober schieben kann.
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #7
Einarmiger

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Also Holger, ich mache das ja nunmal beruflich, Punkte nach Flens melden. Hier eine kleine Erläuterung.

Du hast als das sog. Regelbussgeld gem. Bussgeldkatalog bekommen.
(Du hsttest nichts Grobes auf dem Kerbholz, kann ich annehmen).
Deine Punkte bleiben jetzt 2 Jahre stehen. Jede weitere Ordnungswidrigkeit innerhalb der nächsten 2 Jahre wird von der Bussgeldstelle automatisch nicht nach dem Bussgeldkatalog geahndet und kann nach Ermessen erhöht werden.
In diesen Fälle wird es dann immer ratsam sein, in Widerspruch zu gehen und auf Anwendung des Regelbussgeldes zu bestehen, solange sie Dir nicht nachweissen können, dass Du solche Verstösse regelmässig, vorsätzlich oder beharrlich begehst.

Nach den 2 Jahren sollte immer wieder der Bussgeldkatalog mit dem Regelsatz Anwendung finden, weil dann von Amts wegen davon ausgegangen werden mus, dass Du sowas nicht beharrlich begehst. Wenn nicht - Einspruch.
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #8
Holger

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So, jetzt ist mein Bußgeldbescheid gekommen. Wie vorausgesehen 2 Punkte und 50€ Geldbuße.

Aber damit nicht genug. Die Herren in Grün wollen auch noch

12,50€ Gebühr
5,60€ Auslagen

Ist das für das Foto, dass ich angefordert habe? Und überhaupt zulässig?
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #9
Torsten

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@ Holger

Die Gebühren und Auslagen müssen pauschale Beträge sein. Mittlerweile ist mein BG auch gekommen und ich soll nach Sachsen-Anhalt 100 Euro Bußgeld + 12,50 Gebühren + 5,60 Euro Auslagen bezahlen, obwohl ich nie eine Foto angefordert habe. Bei mir stand aber irgendwann die Rennleitung vor der Tür.

Ach ja, 4 Punkte gab es als Bonus noch dazu und als Freispiel habe ich eine 4 wöchige Schlankheitkur mit intensivem Walking-Programm, einlösbar innerhalb der nächsten 4 Monate, gewonnen :musik:
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #10
Einarmiger

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Hallo Holger. Die 12,50 € sind die Gebühr für die Erteilung des Bussgeldbescheides, die 5,60 € die Auslagen für die Postzustellungsurkunde. Das ist normal (leider).
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #11
Holger

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Super. Das nächste Mal wenn ich was verkaufe, hau ich noch eine Gebühr für die Erstellung der Rechnung drauf :flop:

Und haben wollte ich den blöden Bescheid eigentlich auch nicht.
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #12
Einarmiger

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Hey Holger, schimpf mich nicht gleich, ich schreibe zwar solche Rechnungen auch (aber bei der Staatsanwaltschaft) - ich habe die Vorschriften nicht gemacht.
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #13
Holger

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Yo, ich hab ja nicht geschimpt. Und schon gar nicht gegen Dich. Nicht falsch verstehen, bin ja froh über die Infos von Dir.

Bußgelder sind eben immer ärgerlich und mir fehlt es in diesem Fall auch an Einsicht...
 
  • Sch$#&§ -> Abstand <5/10 Beitrag #14
Einarmiger

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Weiss ich doch ... ;-)
 
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