ElBarto71
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ist ein Anwalt hier??? fahren Anwälte überhaupt VW :lol:
hab mal nen Problem:
Wie sieht das mit diesem Rückgaberecht aus, was man angeblich hat, soweit ich das in Erfahrung bringen konnte scheint es das ja nicht zu geben....
gehen wir mal von folgender Situation aus:
Ich habe am Samstag einen PKW gekauft, der bei Besichtigung usw. auch i.O. war/ist. Probefahrt war auch OK.
Am Sonntag will ich wieder mit los fahren, aber er läuft nicht richtig, dreht nicht richtig, keine kompl. Leistung, als ob nen "VERGASER" nicht richtig sprit kriegt (jetzt sag keiner der hat keinen vergaser--ist nur nen Beispiel)
Wurde vom Händler gekauft, hab ich irgendwie die Möglichkeit das Teil zurück zu geben, welche Gründe müssen hierfür erfüllt sein, muss es überhaupt nen Grund geben...
Bitte keine Vermutungen... wollte das mal vorher ein wenig klären, bevor ich gleich zum Anwalt latsche :roll:
Hat der Verkäufer erst noch das Recht/Pflicht auf Nachbesserung etc.
MFG
hab mal nen Problem:
Wie sieht das mit diesem Rückgaberecht aus, was man angeblich hat, soweit ich das in Erfahrung bringen konnte scheint es das ja nicht zu geben....
gehen wir mal von folgender Situation aus:
Ich habe am Samstag einen PKW gekauft, der bei Besichtigung usw. auch i.O. war/ist. Probefahrt war auch OK.
Am Sonntag will ich wieder mit los fahren, aber er läuft nicht richtig, dreht nicht richtig, keine kompl. Leistung, als ob nen "VERGASER" nicht richtig sprit kriegt (jetzt sag keiner der hat keinen vergaser--ist nur nen Beispiel)
Wurde vom Händler gekauft, hab ich irgendwie die Möglichkeit das Teil zurück zu geben, welche Gründe müssen hierfür erfüllt sein, muss es überhaupt nen Grund geben...
Bitte keine Vermutungen... wollte das mal vorher ein wenig klären, bevor ich gleich zum Anwalt latsche :roll:
Hat der Verkäufer erst noch das Recht/Pflicht auf Nachbesserung etc.
MFG