Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung

Diskutiere Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallöchen, ich möchte mir eine Anhängerkuplung für meinen Passat zulegen. Am liebsten würde ich ja eine abnehmbare Kupplung nehmen wegen der...
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #1

Timon´s Papa

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Hallöchen,

ich möchte mir eine Anhängerkuplung für meinen Passat zulegen. Am liebsten würde ich ja eine abnehmbare Kupplung nehmen wegen der Optik. Mein Schwiegervater sagte mir aber, das man eine abnehmbare AHK auch immer abnehmen muß, wenn man ohne Anhänger unterwegs ist. Wenn mir einer hinten drauf fahren würde und ich die AHK nicht abgenommen habe, würde ich wohl immer Teilschuld bekommen, wegen der erhöhten "Verletzungsgefahr" für Mensch/Tier/Auto usw.
Stimmt diese Aussage?
Wir haben hier doch so einige Ordnungshüter im Forum, die mir diese Frage sicher beantworten können :)

Gruß
René
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #2

Pumpedose

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Hi!
Ich sag mal so "ja" die abnehmbare muß bei Nichtgebrauch im Kofferraum verschwinden. Paragraphen dazu hab ich nicht parat :D


(allerdings hab ich im Winter das Ding dran gelassen...falls mal einer von hinten "knutschen" wollte :twisted: )
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #3
DIDA

DIDA

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der der hinten auffährt dieses wohl kaum wissen und schön brav bezahlen (wenn er der verursacher ist).
ich denke selbst unter den grünen wird dieses wissen nicht sehr weit verbreitet sein. allerdings muss ich mir gestehen, meine ist immer ab, schaut ja net besonders toll aus. deswegen nimmt man ja ne abnehmbare.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #4
TDIler

TDIler

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Gehört habe ich das auch schon das die abnehmbare AHK ohne Anhänger auch ab sein muß. Hab selbst eine und die ist normalerweise nicht dran. Ist auch keine Aktion, den Kugelkopf ab- oder ranzustecken und die Dose hoch- bzw. runterzudrehen.
Kann dir auch nur eine abnehmbare empfehlen.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #5
armani

armani

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DIDA schrieb:
der der hinten auffährt dieses wohl kaum wissen und schön brav bezahlen (wenn er der verursacher ist).
ich denke selbst unter den grünen wird dieses wissen nicht sehr weit verbreitet sein.

Die Versicherung wird das schon wissen und deshalb erstmal schön den Schaden für sich runterrechnen.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #6

fauli

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man bekommt denk ich eine Teilschuld wenn einer hinten darauf rumst
denn der schaden was eine Hanhägerkupplung schön bei geringen
gescheindigkeiten anrichten kann ist schon imenns.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #7

Microduffy

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Ähm, wieso bekomm ich ne Teilschuld wenn jemand in meinem Kofferraum parken will? Hat den Unfall meine AHK verursacht? :gruebel:

Das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen. Ich werd mal den Polizist meines Vertrauens befragen...

Gruß
Tom

PS: Dann müsste ja jemand mit fester AHk auch immer eine Teilschuld bekommen, weil der Schaden ist ja gleich...
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #8

fauli

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bin mir ja auch nicht ganz sicher, hat mir mal jemand erzählt.
Und zwar weil wenn du die kupplung nicht dran hast bei dem verursacher
auch geringerer schaden entstehen würde wenn die eben nicht dran ist.

gruß

Wie gesagt nur gehört und erzählt bekommen.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #9

Hugo

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Microduffy schrieb:
PS: Dann müsste ja jemand mit fester AHk auch immer eine Teilschuld bekommen, weil der Schaden ist ja gleich...

Nicht wirklich, denn hätte der mit der Abnehmbaren diese entfernt, wäre der Schaden geringer. Bei einem Unfall mit ner starren Kupplung wars halt Pech für den der draufgefahren ist.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #10

fauli

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@ Hugo


Genau das meinich auch :D

Gruß
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #11
incunabulum

incunabulum

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Das nenn ich mal verquere Logik.... Aber so sind Versicherungen :-(

Da Lob ich mir meine feste AHK.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #12

Christian1971

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Meinem Bruder ist mal einer hinten drauf geknallt und die AB AHK war dran weil wir sie nicht runter bekommen haben.
Teilschuld hatten wir keine und eine neue Abnehmbare hat er auch bekommen
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #13

Timon´s Papa

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Hmm, das sind ja alles nur Vermutungen bis jetzt.
Wo stecken denn nun unsere Cops?? 8)
Ich will ´ne abnehmbare haben, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ich sie mal dran lasse...

Gruß
René
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #14

John McClane

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Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das fordert.
Zwei konstruierbare Ausnahmen fallen mir ein:
1. §30 StVZO [...](1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als
unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,[...]

2. § 60 StVZO "...das Kennzeichen muß ablesbar sein..."

Es kann sein, dass im Fz.-Schein eingetragen ist oder wird, dass die Anhängezugvorrichtung (wie sie richtig heißt) bei Nichtbetrieb abgenommen werden muß.
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #15

Silverbird

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@Timon´s Papa

Mach doch einfach zwei Anrufe: An die Versicherung und den nächsten auf das Strassenverkehrsamt oder wie das auch immer bei euch heissen mag. Wenn mich nicht alles täuscht Zulassungsstelle.
Im Grunde genommen müssten die es ja eigentlich genau wissen!

Gruss
Silverbird
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #16

fauli

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@ Silverbird

Das ist eine sehr gute :idea: die du da hast, die Versicherung sollte
das am allerbesten wissen.

Zulassungsstelle ist auch richtig, das heißt so bei uns :D

Gruß
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #17

Silverbird

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Ich bin ja schon ein bisschen :irre: :irre: :freak: aber ein wenig :lupe: denken kann ich zwischendurch schon noch! :D :D :D :D

Silverbird
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #18

Icefeldt

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Die Abnehmbare AHK ist im Fahrzeugschein eingetragen und somit Teil meines Autos,weswegen ich sie auch ohne Anhänger fahren darf.
(hab keinen Zusatz das ich sie abnehmen muss wegen unlesbarkeit des Kennzeichens)

Ob sie nun in Verwendung ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

_________________________________________________________

Bissl übertrieben aber:

Gleiches könnte man ja sonst bei Scheibenverdunklungen sagen: Heute scheint keine Sonne, deswegen müssen sie die Folien ab machen, da sonst ihr Sicht eingeschränkt ist (-_-)
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #19

fauli

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@ Silverbird

Wie man auch sieht an deinen Aussagen :D

Gruß
 
  • Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung Beitrag #20

Timon´s Papa

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Ich rufe meine Versicherung nicht mehr an...
Habe Preise für die AHK bekommen:
Abnehmbar 271€
Starr 134€

Da muß ich nicht lange überlegen, ich nehm die starre Kupplung!
Danke für Eure Hilfen :razz:

Gruß
René
 
Thema:

Rechtliches zur abnehmbaren Anhängerkupplung

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