
Einarmiger
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Die Punkte sind nicht wieder automatisch da, sie sind lediglich die weiteren 12 Monate als bisherige Eintragungen im VZR nachvollziehbar und werden bei neuen Bussgeldverfahren strafverschärfend herangezogen, denn der Bussgeldkatalog ist ja bekanntlich ein Regelbussgeldkatalog, von dem nach Ermessen abgewichen werden darf.
Die Punktewirkung selber ist aber nach Ablauf der o.g. Frist endgültig abgelaufen.
Frohe Weihnachten !
Die Punktewirkung selber ist aber nach Ablauf der o.g. Frist endgültig abgelaufen.
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