Passat verkauft = Nur ärger

Diskutiere Passat verkauft = Nur ärger im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin leute hab vor 2 Monaten meinen Passat verkauft. Alles soweit so gut nun hat er mich letzte woche Angerufen und war nur am meckern. 1 Die...
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #1

Goldi 18t

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Moin leute hab vor 2 Monaten meinen Passat verkauft. Alles soweit so gut
nun hat er mich letzte woche Angerufen und war nur am meckern.
1 Die Reifen haben angeblich keine 6mmProfil mehr nur noch 3mm
2 Stoßtämper sind angeblich kaputt
3 Fensterheber hinten rechts funktioniert angeblich schon nicht mehr seit er ihn gekauft hat, (bei mir ging er noch)
4 Ich habe eine Abnehmbare Anhängerkupplung dran die ich aber selber nie benutzt hatte weil wir auch garkeinen Hänger haben naja also war die immer in einem Tuch eigewicket beim Ersatzrad( Ich bin das Auto auch nur ca 4 monate gefahren) aber nun Ist die Kupplung wohl verbogen und damit war er jetzt bei VW und sagt mir jetzt das ich ihm einen Unfallwagen verkauft habe. Nun will er 450 für einen Neue Kupplung haben.
Was soll ich nun machen ?

Achja dann hab ich ihm angeboten das ich die Kupplung kaltrichten lasse
aber das will er nicht.
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #2
spacie

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Hatte der Wagen einen Unfall, wusstest du davon und was steht darüber (und über den Zustand) im Kaufvertrag?

Gruß
spacie
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #3

Goldi 18t

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Ich habe den Wagen Unfallfrei gekauft und hatte auch nie selber einen Unfall also habe ich ihn auch mit gutem gewisen wieder als Unfallfrei verkauft
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #4
spacie

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Ok, und hast du ihn privat verkauft, unter Ausschluss von Gewährleistung?

Gruß
spacie
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #5
marc

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lass dir beweisen das es ein Unfallwagen ist
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #6

Goldi 18t

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und dann muss ich das Gutachten auch noch bezahlen ?

VW meinte das wohle ein anhänger gezogen wurde und dann der anhänger wohl umgekippt sei und dadurch wurde wohl die Kupplung verbogen und ein Hilfsträger oder sowas beschädigt aber das mit dem Hilfsträger vermutet der Käufer nur

Oh man das ist echt dermaßen kacke der Vorbesitzer ist umgezogen und ich erreiche ihn nicht :cry:
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #7
moloch

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naja. hast du im vertrag etwas in der art "verkauft wie besichtigt" oder so stehen? etwas das dich aus der patsche rettet, geh doch mal zu deinem versicherungsmenschen und mach dich bei dem schlau, die kennen sich da auch gut aus!
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #8

Goldi 18t

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Also im Kaufvertrag steht

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnte KFZan den Käufer.
Der Käufer übernimmtfür die Beschaffenheit der verkauften Fahrzeugskeine Gewährleistung.

Reicht das ?
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #9
Schmitti

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moloch schrieb:
naja. hast du im vertrag etwas in der art "verkauft wie besichtigt" oder so stehen? etwas das dich aus der patsche rettet, geh doch mal zu deinem versicherungsmenschen und mach dich bei dem schlau, die kennen sich da auch gut aus!

DAS halte ich für ein Gerücht!!! Zumindest, was meine Erfahrungen angehen. Versicherungsfachleute sind nunmal keine Juristen!!! Darum obliegt es auch - bisher - grundsätzlich nur denen, in Rechtsfragen eine Antwort liefern zu dürfen (naja, die Praxis lassen wir mal außen vor).

Also: Wenn im Kaufvertrag stand, dass alle Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind (es muss unbedingt etwas mit Gewährleistung oder Haftung auftauchen - es sollte nur kein vorgedruckter, allgemeiner Haftungsausschluss sein, dieser ist ungültig - bist Du schonmal gut raus.
Es sei denn, dass explizit im KV geschrieben steht, dass es sich (definitiv) um ein unfallfreies Fahrzeug handelt. Dies könnte man durchaus als Garantie werten. Kommt auf den Wortlaut an. Könntest Du den Kaufvertrag vielleicht scannen und (Käufer und Verkäufer, sowie alle anderen sensiblen Daten geschwärzt) mal hier einstellen? Kannst mri das Teil auch gerne mal per eMail zukommen lassen. Bin zwar (noch) kein staatlich geprüfter Jurist, aber vielleicht kann ich Dir nen Rat zukommen lassen, was ich machen würde.
Wenn Du allerdings auf Nummer sicher gehen willst, solltest Du unbedingt rechtlichen Beistand aufsuchen.

Gruß, Rüdiger
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #11
Tom9210

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sehr schön gemacht, aber ich würde schnell mal die persönlichen daten, insbesondere telefonnummern abdecken!!!
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #12
Hankey

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Im Nachhinein hilft Dir das sicher nicht weiter, aber beim ADAC gibt es Kaufverträge, dort wird bei der Unfallfreiheit noch unterschieden zwischen "Der Verkäufer garantiert..." und "Der Verkäufer erklärt..." unterschieden. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Wenn man nicht der Erstbesitzer ist, sollte man Unfallfreiheit niemals ohne Vorbehalt zusichern...

Und jetzt muss der Käufer erstmal nachweisen, dass der Wagen überhaupt schon einmal einen Unfall hatte und dann muss er Dir entweder nachweisen, dass Du davon gewusst hast oder den Unfall selber hattest.
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #13

Goldi 18t

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Achso also er muss mir das nachweißen ?
Ich war auch bei VW einen neue Kupplung kostet 315 €

Tom9210 wer mich anrufen will soll mich anrufen ^^
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #15

Goldi 18t

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mh ja ok was wie soll ich das denn im nachhineine noch abdecken ?
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #16
roscher81

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abdecken, neu einscannen und dann post bearbeiten und neu hochladen :wink:
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #17
Schmitti

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Goldi 1 schrieb:
mh ja ok was wie soll ich das denn im nachhineine noch abdecken ?

Microsoft Paint...

Zum Vertrag an sich: Tja, ist - wie schon erwähnt - fraglich, ob Du mit deinem Kreuzchen bei "unfallfrei" nicht eventuell - unbewusst - eine Garantie für die Beschaffenheit gegeben hast. Wenn das nämlich so ausgelegt wird und der Wagen tatsächlich einen nicht unerheblichen Unfall hatte, dann hilft Dir auch der Gewährleistungsausschluss nicht weiter.
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #18

Goldi 18t

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mh ja das ja ne schöne scheiße :( oh man was soll ich jetzt tun ?
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #19
Mischi

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Wie schon erwähnt nächstes Mal einen Kaufvertrag vom ADAC oder TÜV nehmen. Da ist die Wortwahl anders.


Was Dich betrifft, da einzige womit er Dir kommen kann ist ja das mit der Anhängerkupplung. Den Rest hätte er beim Kauf ankreiden können und Ihr hättet Euch anderweitig im Preis geeinigt oder er ihn eben nicht genommen.

Du hast den Wagen als unfallfrei gekauft (optimalerweise den Kaufvertrag noch) und hattest selber keinen Unfall. Folglich hast Du keinen Mangel arglistig verschwiegen. Woher sollst Du denn ahnen dass da mal was war, da Du den Agrarhaken (AHK) nicht genutzt hast. Außerdem steht im Vertrag, dass Du die Gewährleistung ausschließt.
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Hatte auch so einen Spinner, der mein letztes AUto gekauft hat, Wollte ihm entgegenkommen, da kam er mit dem Anwaltgefasel und ich habe auf stur gestellt. Im Endeffekt hat er nichts bekommen und kam später an, er wolle auf mein Entgegegnkommen eingehen, was ich dann aber nicht mehr gemacht habe. Schließlich wollte er mir blöd kommen...
Laß ihn mit nem Anwalt drohen und warte auf das, was da kommt. Du würdest es doch auch erst einmal beim Verkäufer versuchen und testen, ob der sich drauf einläßt. Also ruhig Blut und nur reagieren, nicht agieren.



Gruß Mischi
 
  • Passat verkauft = Nur ärger Beitrag #20
Schmitti

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Also ich würde zunächst erstmal den Beleg dafür verlangen, dass das Fahrzeug wirklich und definitiv einen Unfall hatte. Und zwar einen eindeutigen. Und darüber hinaus auch VOR dem Zeitpunkt des Kaufs.

Mischi schrieb:
Wie schon erwähnt nächstes Mal einen Kaufvertrag vom ADAC oder TÜV nehmen. Da ist die Wortwahl anders.


Was Dich betrifft, da einzige womit er Dir kommen kann ist ja das mit der Anhängerkupplung. Den Rest hätte er beim Kauf ankreiden können und Ihr hättet Euch anderweitig im Preis geeinigt oder er ihn eben nicht genommen.

Du hast den Wagen als unfallfrei gekauft (optimalerweise den Kaufvertrag noch) und hattest selber keinen Unfall. Folglich hast Du keinen Mangel arglistig verschwiegen. Woher sollst Du denn ahnen dass da mal was war, da Du den Agrarhaken (AHK) nicht genutzt hast. Außerdem steht im Vertrag, dass Du die Gewährleistung ausschließt.
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Hatte auch so einen Spinner, der mein letztes AUto gekauft hat, Wollte ihm entgegenkommen, da kam er mit dem Anwaltgefasel und ich habe auf stur gestellt. Im Endeffekt hat er nichts bekommen und kam später an, er wolle auf mein Entgegegnkommen eingehen, was ich dann aber nicht mehr gemacht habe. Schließlich wollte er mir blöd kommen...
Laß ihn mit nem Anwalt drohen und warte auf das, was da kommt. Du würdest es doch auch erst einmal beim Verkäufer versuchen und testen, ob der sich drauf einläßt. Also ruhig Blut und nur reagieren, nicht agieren.



Gruß Mischi

Alles soweit richtig, bis auf die Geschichte mit dem Unfall. Gerade in Hinblick auf den "Agrarhaken" :)D) könnte es nunmal durchaus sein, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann. Denn das Kreuzchen bei "unfallfrei" ist unter Umständen als Garantie zu werten. Das hat - wenn ich mich recht entsinne - auch der BGH erst vor kurzem so entschieden. Da war auch lediglich im Kaufvertrag geschrieben: "Das Fahrzeug ist unfallfrei." Nichts weiter. Kein: "Der Käufer garantiert...", oder ähnliches.
Es ist zwar durchaus möglich, dass dies anders gesehen werden kann, da es sich hier lediglich um ein Kreuzchen handelt. Aber man steckt halt nicht im Richter drin (sollte es überhaupt hart auf hart kommen).
Und ob im Hinblick darauf die Gewähr ausgeschlossen ist oder nicht, spielt - wie schon gesagt - einfach keine Rolle. Eine Garantie umgeht das allein schon von Gesetzes wegen. Denn wer im Kaufvertrag dem (ganz bestimmten) Kaufgegenstand eine Eigenschaft zusichert, die dieser nicht hat und auch niemals (mehr) haben wird, kann seine vertraglich geschuldete Leistung nunmal nicht erbringen. Und das berechtigt den Käufer zum Rücktritt.

Darum: Sollte der Käufer hartnäckig bleiben: Rechtsbeistand - und sei es nur für ein Gespräch - aufsuchen.
 
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