Einen Reinwürgen ist, so sollte Dir eigentlich bewusst sein, nicht korrekt.
Allerdings hast Du natürlich das Recht, dir alle Reparaturen, die auf Mängeln beruhen, die das Fahrzeug schon bei Übergabe hatte (alle, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Fahrzeugübergabe festgestellt wurden, werden als solche - allerdings vom Händler widerlegbar - angenommen), müssen vom Opelhändler auf seine Kosten in Ordnung gebracht werden. Allerdings musst Du unbedingt diesen auch dazu auffordern, bevor Du in eine andere Werkstatt gehst. Merk Dir das bitte, es ist wichtig. Die Kosten für die Überführung muss der Opelhändler tragen.
Prinzipiell hast Du übrigens nach einem erfolglosen (nicht 2, wie man aus dem Gesetz vielleicht lesen mag) Reparaturversuch das Recht, das Fahrzeug zurückzugeben, sofern der Mangel aber auch dementsprechend gewichtig ist, als dass die Rückgabe gerechtfertigt ist. Andernfalls hast Du, wenn ich mich recht entsinne, ein Recht auf Kaufpreisminderung.
Zu dem Eintrag im Serviceheft: Sollte keine Inspektion vorgenommen worden sein, ist es, rein rechtlich gesehen keine Urkundenfälschung, aber es könnte sich um einen (einfachen) Betrug handeln. Die dogmatische Begründung lasse ich jetzt mal außen vor. Außerdem: Es kann ja auch sein, dass der Händler die Intervallanzeige nicht zurückgestellt hat, oder der Wagen will eine andere Inspektion (Frage an die Experten: Vielleicht die Jahresinspektion??).