Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt

Diskutiere Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Gemeinde, wollte mal eure Meinung dazu hören. Habe bei e*** ne Motorradkluft gesehen, die hab ich bestellt, eine bessere woanders gefunden...
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #1

19Passat98

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Hallo Gemeinde,

wollte mal eure Meinung dazu hören.
Habe bei e*** ne Motorradkluft gesehen, die hab ich bestellt, eine bessere woanders gefunden, so, dann in meinen Augen fristgerecht zurückgeschickt (nicht mal das Paket geöffnet), eine Erstattung erhalten mit dem Kommentar "Abzug wegen verspäteter Zustellung und daher nur Kulanz"...
Fakten:

30.10. erworben, aber erhalten logischerweise eh später
28.11 zurückgeschickt
Eingang laut Händler 03.12

Fehlbetrag 4,xx€

Widerrufsrecht sagt ja einen Monat und pünktliche Absendung reicht und ich weiss auch das ich im Recht bin, mir gehts ums Prinzip. Ich will diesen Händler diesmal Anzeigen, es ist einfach eine Frechheit das man als Kunde nur noch verarscht wird, habe ihn freundlich um Stellungnahme gebeten, Frist gesetzt, bisher nichts. Hat schon mal jemand diesen Schritt gemacht? Gibt es etwas zu beachten? Hab gelesen eine Betrugsanzeige sollte man nicht machen, da es schwer wird ihm den Vorsatz nachzuweisen...??? Zum Anwalt will ich deswegen nicht, soweit ich weiss wird auch keine Kostenlawine auf mich zurollen, da die Dinge sauebr liegen.


Gruß

Daniel
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #2
Matthias

Matthias

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Hi!

Schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein mit den entsprechenden Gesetztestexten und einer angemessenen Frist.

Hat damals beim Kündigen meiner Tiefgarage auch geholfen: dem Vermieter die Paragrafen und Gesetzestexte nur so um die Ohren gehauen und schon war ich innerhalb von 6 Wochen aus meinem Vertrag raus. Kündigungsfrist lt. Vertrag wäre 1 Jahr gewesen... :flop:

Grüsse
Matthias
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #3
Torsten

Torsten

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Da ist das Porto ja teuerer wie alles andere.....

Mir wären das die Laufereien und Nerven nicht wert.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #4

19Passat98

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Und da liegt das Problem, der Typ zockt so vielleicht mal 100 Leute im Jahr ab und hat 400€ gemacht.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #5

Joker82

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Man muss auch beim Fernabgesetz auf die 40€ Grenze achten.

Ist ein Artikel zu einem Preis unter 40€ verkauft und fristgerecht zurückgesendet worden, trägt der Käufer die Rücksendekosten.
Übersteigt der Artikel den Wert von 40€ muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.

Gruß Joki
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #6

datenschleuder

30.10. erworben, aber erhalten logischerweise eh später
28.11 zurückgeschickt
Eingang laut Händler 03.12

Mädels, wenn das Produkt am 30.10 erworben wurde und vor dem 14.11 geliefert wurde, dann ist die Regelung doch ok? Der Gesetzgeber schreibt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor.

Da das Paket wahrscheinlich direkt zurückgeschickt wurde, ohne, daß dem Händler vorher eine schriftliche Widerrufserklärung zugesandt wurde, liegt meines Erachtens nach die Schuld beim Käufer.

Wenn der Händler die Ware am 03.12 erhalten hat und vorher kein Widerruf mitgeteilt wurde, so gilt der Tag des Eingangs.

:roll:

Falls die tatsächlichen Daten abweichen, möge der TE hier bitte nachsteuern, aber von den vorliegenden Daten aus, ist die Reaktion des Händlers meines Erachtens nach in Ordnung.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #7

19Passat98

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Joker82 schrieb:
Man muss auch beim Fernabgesetz auf die 40€ Grenze achten.

Ist ein Artikel zu einem Preis unter 40€ verkauft und fristgerecht zurückgesendet worden, trägt der Käufer die Rücksendekosten.
Übersteigt der Artikel den Wert von 40€ muss der Verkäufer...
Gruß Joki

ja, kein Problem damit und ist auch korrekt, jedoch rede ich vom Warenpreis...

PsychoNikeTDI schrieb:
Mädels, wenn das Produkt am 30.10 erworben wurde und vor dem 14.11 geliefert wurde, dann ist die Regelung doch ok? Der Gesetzgeber schreibt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor.

Vorsicht! Bei e**** reden wir von einem Monat! Das ist Fakt. So stehts in seinen Widerrufsbestimmungen und zusätzlich: "Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung..."
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #8

datenschleuder

19Passat98 schrieb:
PsychoNikeTDI schrieb:
Mädels, wenn das Produkt am 30.10 erworben wurde und vor dem 14.11 geliefert wurde, dann ist die Regelung doch ok? Der Gesetzgeber schreibt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor.

Vorsicht! Bei e**** reden wir von einem Monat! Das ist Fakt. So stehts in seinen Widerrufsbestimmungen und zusätzlich: "Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung..."

DAS ist dann ein anderer Fall ;) 30.10 erworben, Absendung am 28.11 ist knapp, dürfte aber noch fristgerecht sein. Würde dem Händler nochmal freundlich (!!!) kontaktieren und nett darauf hinweisen, daß du gem. seinen (!) AGB fristgerecht widerrufen hast, und er dir doch nochmal erklären soll, wofür denn die 4 EUR genau berechnet werden.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #9
spacie

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Was für ein Aufstand wegen 4 Euro bei einem Artikel, der sicherlich deutlich über 100 Euro kostet. Klar verstößt er gegen seine Bedingungen, aber man kann auch die Kirche mal im Dorf lassen. Meinst du wirklich, er betrügt sich reich mit Leuten, die kurz vor Ablauf der Frist zurücksenden?

Melde bei ebay die Unstimmigkeit mit dem Verkäufer und schau was bei rumkommt.

Gruß
Lutz
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #10
edv071

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19Passat98 schrieb:
Fehlbetrag 4,xx€

Wegen diesem geringen Betrag sich soviel Scherereien und Lauferei einfangen ohne die Gewissheit im Vorfeld zu haben Recht zu bekommen ....

19Passat98 schrieb:
wollte mal eure Meinung dazu hören.

zahlen und abhaken bei diesem lächerlichen Betrag.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #11
Schmitti

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Ein Versuch wäre, eine Verbraucherzentrale einzuschalten und diese weiterrecherchieren zu lassen.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #12

19Passat98

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Genau, wir Verbraucher haken einfach alles ab, nehmen immer schön brav alles hin und deswegen zahlen wir immer und überall drauf, bekommen schäbigen Müll im Restaurant, Schrott nach Hause geliefert und den katastrophalsten Kundenservice den wir jemals hatten. :evil:

Klar die typische geiz is geil Mentalität macht viel kaputt, aber ich für meinen Teil sage mir jetzt, Schluß damit.

Hat ja jeder seine Meinung :wink:

@ Schmitti

Guter Rat, an die Mafia hab ich noch gar nicht gedacht.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #13
spacie

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@19Passat98: Hast recht, soll der Verkäufer doch noch 3 Moppedkombis verkaufen müssen, um den Verlust durch die (rechtlich einwandfreie) unfreie Rücksendung wieder auszugleichen. Das Gehampel mit ebay zur Löschung der Verkaufsgebühren wird auch nicht so wild sein...

Um es mal deutlich zu sagen: Das Fernabsatzgesetz soll eigentlich den Verbraucher davor schützen, dass er nicht auf bestellter Ware sitzenbleibt, die nicht so ist wie er sie sich vorgestellt hat (weil er sie vor dem Kauf nicht in die Hand nehmen konnte).
Dass der dafür sorgende Gesetzestext nun dazu einlädt, zu bestellen und wenn man sich umentschieden hat oder was tolleres/billigeres/anderes gefunden hat, einfach unfrei zurückzusenden, ist die Kehrseite der Medaille und typisch deutsch. Ist ja mein Recht, also nutze ich es aus. Mir wäre es peinlich, den Verkäufer Geld gekostet zu haben und dann wegen 4 Euro über eine Anzeige nachzudenken. Leben und leben lassen verliert immer mehr an Bedeutung.

Aber schon klar, wer mit solchen Bedingungen nicht arbeiten will, der bietet halt nicht im Fernabsatz an.

Gruß
Lutz
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #14
Torsten

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@ spacie

:top: :top: :top: 100% richtig Deine Meinung :top: :top: :top:
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #15

Hermann_

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@Daniel aka 19passat98: wie lautet denn dein ebay Name? ich würde dich gern auf meine schwarze Liste setzen. Grund: lässt ein Paket einen Monat rumgammeln, und beschwerst dich auf 4 Euro Abzug?? Vielleicht mieft die zurückgeschickte Ware mittlerweile nach Rauch, Moder oder anderem Zeug. Was hast du denn einen Monat mit diesem Karton gemacht? Und von Kaufabsicht ist hier nichts zu sehen, da du ja nicht einmal den Karton geöffnet hattest. Machst du dir daraus einen Spaß Ware von Leuten für einen Monat zu blockieren?
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #16

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spacie schrieb:
@19Passat98: Hast recht, soll der Verkäufer doch noch 3 Moppedkombis verkaufen müssen, um den Verlust durch die (rechtlich einwandfreie) unfreie Rücksendung wieder auszugleichen. Das Gehampel mit ebay zur Löschung der Verkaufsgebühren wird auch nicht so wild sein...

Die Kohle für ebay hat er schon, denn die Anfrage hab ich sofort geklärt, weil es für mich nachvollziehbar ist. Unfrei zurück? Ich rede NICHT von den Versandkosten, das sind meine! Hin und zurück, weil unter 40€.
Er sitzt auf den 10 cent für die Rechnung ausdrucken.

Wenn du an der Kasse nen Artikel zurückgeben möchtest und erhälst 4€ weniger dann machst du wohl auch nen fragwürdiges Gesicht!
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #17
Torsten

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Du hast an derKasse aber grundsätzlich gar nicht das Recht einen gekauften Artikel zurückzugeben.

Zum Thema 10 Cent:

Was ist mit Lohnkosten für das Handling Deiner Rückgabe und das erneute einstellen des Artikels? Der Aufwand der betrieben wird ist schon ein bißchen höher.
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #18
spacie

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Sorry, ich hätte nicht erwartet, dass es Moppedkombis für unter 40 Euro gibt. Ich würde dann aber auch nicht erwarten, dass sie taugen.
In dem Fall würde ich dennoch bei ebay anklopfen und ein Problem melden.
Und nächstes Mal nicht 20 Tage oder so auf dem Paket sitzen bleiben...
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #19

19Passat98

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Hermann_ schrieb:
@Daniel aka 19passat98: wie lautet denn dein ebay Name? ich würde dich gern auf meine schwarze Liste setzen. Machst du dir daraus einen Spaß Ware von Leuten für einen Monat zu blockieren?

Natürlich ich bestelle am Tag ungefähr 100 Pakete, gehe in Vorkasse und schicke sie dann miefend,triefend und vergilbt zurück...ein besseres Hobby ist mir bisher nicht eingefallen...also ehrlich... :?:

Erhalten habe ich es am 7.11!
Es war für meinen Nachbarn, der war leider für eine Woche auf Reisen, als er wiederkam brachte er sich solch ein Teil mit.... anyway... Mit Sicherheit hätte man das eher zur Post bringen können... Es liegt doch aber in dem Bereich der von Ihm ausgelobten Bedingungen?

Handlingkosten: Auch hier habe ich ein Nachsehen, der Versand betrug 6,90. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich wohl eher auf 4,00€ (Karton usw. sind ja wieder dort)

Wir haben doch Regeln? Genauso wie hier im Board, daran versucht sich jeder zu halten, das habe ich getan und nun bin ich der Menschenfeind, der einfach den armen Powerseller seinen Gewinn abspenstig macht...

UND JA: ich gebe Trinkgeld :lol: (nur falls ich nun noch in so eine Kategorie gedrückt werde)
 
  • Onlineauktionshaus Widerrufsrecht und nur teilweise gezahlt Beitrag #20

19Passat98

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Hermann_ schrieb:
@Daniel aka 19passat98: wie lautet denn dein ebay Name? ich würde dich gern auf meine schwarze Liste setzen. Machst du dir daraus einen Spaß Ware von Leuten für einen Monat zu blockieren?

Natürlich ich bestelle am Tag ungefähr 100 Pakete, gehe in Vorkasse und schicke sie dann miefend,triefend und vergilbt zurück...ein besseres Hobby ist mir bisher nicht eingefallen...also ehrlich... :?:

Erhalten habe ich es am 7.11!
Es war für meinen Nachbarn, der war leider für eine Woche auf Reisen, als er wiederkam brachte er sich solch ein Teil mit.... anyway... Mit Sicherheit hätte man das eher zur Post bringen können... Es liegt doch aber in dem Bereich der von Ihm ausgelobten Bedingungen?

Handlingkosten: Auch hier habe ich ein Nachsehen, der Versand betrug 6,90. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich wohl eher auf 4,00€ (Karton usw. sind ja wieder dort)

Wir haben doch Regeln? Genauso wie hier im Board, daran versucht sich jeder zu halten, das habe ich getan und nun bin ich der Menschenfeind, der einfach den armen Powerseller seinen Gewinn abspenstig macht...

UND JA: ich gebe Trinkgeld :lol: (nur falls ich nun noch in so eine Kategorie gedrückt werde)
 
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