Nötigung?

Diskutiere Nötigung? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; :D :D Ich denke, ich werds lassen. Bin zwar immer noch sauer, wenn ich dran denke, aber ich hab keine Lust mich noch mehr damit rumzuärgern...
  • Nötigung? Beitrag #21

GemFire

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:D :D

Ich denke, ich werds lassen. Bin zwar immer noch sauer, wenn ich dran denke, aber ich hab keine Lust mich noch mehr damit rumzuärgern. Bis dann mal eine Verhandlung käme, vergehen bestimmt Monate. So hab ichs sicher schneller vergessen.

In solchen Moment wünscht man sich Polizist zu sein:) Wäre sicher genial dem sein dummes gesicht zu sehen wenn man seinen Ausweis zückt nachdem er einen eingeparkt hat :lol:
GemFire
 
  • Nötigung?

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  • Nötigung? Beitrag #22

PassatV6Limo

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@Gem Fire

Gute Entscheidung denk dir einfach das nächste mal erwischt er schon den falschen!

Ud dir passiert das auch nicht mehr denn du rufst sofort die Polizei und dann ist das was andreres als danach die Anzeige zu machen!!

Grüße Markus
 
  • Nötigung? Beitrag #23
grisu

grisu

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Soviel wie ich weiß, werden Notruf aufzeichnungen in einer Leitstelle sei es Pol oder FW nicht archiviert bzw. als beweis gegen einen verwendet ausser es fallen Schüße im hintergrund oder sonst was.
Aufzeichnungen werden schon gemacht aber sie werden aus anderen Gründen gemacht, z.B. wenn einer ganz Hektisch und unter schock stehend einen Notruf absetzt, dann werden die gespräche meist mitaufgezeichnet. Weil die Angaben müssen ja auch eingetippert werden und die kräfte müssen ja nebenbei auch alamiert werden. Es könnte ja auch das Gespräch unterbrochen werden, dann könnte der Beamte das Aufgezeichnete sich nochmal anhören (in ruhe).
So in etwa ist das gedacht mit der Aufzeichnung
 
  • Nötigung? Beitrag #24

John McClane

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Ich erkenne hier eine einwandfreie Nötigung im Strassenverkehr, falsches Überholen (da kommen wir bei einer Gefährdung anderer, so sie denn vorlag, schon in den Bereich des §315c STGB), hinzu kommt die Drohung mit der Faust, die allerdings rein rechtlich keine "Bedrohung" darstellt, sondern die Nötigung allenfalls unterstreicht.
Das einparken ist ebenfalls eine Nötigung, allerdings keine Freiheitsberaubung. Die Tatbestandsmerkmale sind hier nicht erfüllt. Beim Versperren des Weges, um das Opfer in eine andere Richtung zu
zwingen, liegt nicht Freiheitsberaubung, sondern Nötigung (§ 240 StBG) vor. Soviel zum Thema Jurastudent :D ...
Alles in allem hat sich dieser Arsch benommen wie eine offene Hose und sollte nicht davonkommen. Du hast eine Zeugin dabei und würdest den Heckenpenner auf jeden Fall wieder erkennen, ist doch klar! Zeig ihn an!
 
  • Nötigung? Beitrag #25

gerdd1

die tatsache, dass du hier im forum fragst ob oder ob nicht, zeigt mir, dass du eigentlich gar keine lust hast - wenn dem so ist, dann lass es. solltest du dir tatsächlich genötigt vorgekommen sein, dann zeig ihn an.

falls tatsächlich alles so abgelaufen ist, wie du geschildert hast, war es eine nötigung. was im falle einer anzeige dabei raus kommt, hängt von viele faktoren ab. nur, du solltest deine anzeige zeitnah abgeben - lange zu warten ist nicht hilfreich.
 
  • Nötigung? Beitrag #26

Kolbenfresser

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John McClane schrieb:
.... Zeig ihn an!
Gerdd1 schrieb:
... nur, du solltest deine anzeige zeitnah abgeben - lange zu warten ist nicht hilfreich.

hallo,

Kann John und Gerdd1 nur beipflichten ...
Zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Verkehrs-Hygiene solltest du diesen, na sagen wir mal: leicht reizbaren Mitmenschen unbedingt anzeigen. Bei seiner nächsten Aktion erwischt er als Hinderniß wohlmöglich eine unsichere alte Oma oder junge Frau mit Kind (!!) und ....... rrruummms.

mfg,

der
KolbenFresser
 
  • Nötigung? Beitrag #27

knigge

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Bis jetzt habe ich mich ja zurückgehalten und heimlich für mich daheim gelacht (der Jurastudent war z.B. so ein Klassiker :rofl: ), aber das hier ist genial:

Zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Verkehrs-Hygiene

Ohne Worte... Bitte weiterposten, das ist Suuuuuuper!

Zum eigentlichen Problembereich will ich nichts sagen, da ist (denke ich) alles schon ausführlichst breitgetreten worden...
 
  • Nötigung? Beitrag #28

GemFire

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Na ja, ich denke ihr wisst ja selbst wie das ist! Da regt man sich erstmal unheimlich drüber auf, weil man weiß, dass man im Recht und der Andere im Unrecht ist!
Wenn man dann etwas Abstand gewinnt, ist man zwar immer noch sauer, aber die Unlust über den Aufwand überwiegt. Nicht die Anzeige an sich, aber wie schon gesagt, das geht ja alles nicht von heute auf morgen und so wird man dann über evtl. Monate daran erinnert :(

Deswegen wollte ich auch Eure Meinung wissen! Sicher haben auch diejenigen von Euch recht, die meinen: Anzeigen!
Vielleicht bin ich da im Nachhinein einfach zu gutmütig...

GemFire
 
  • Nötigung? Beitrag #29

2fast4you

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@gemfire

lass dir kein schlechtes gewissen einreden! :wink:

ich finde es gut das du die sache hier gepostet hast,so kann sich jeder damit auseinander setzen und im falle eines selbsterlebens die sache nach seinen vorstellungen richtig tun und regeln.

meine meinung ist:
wer sich bei solchen fällen nicht mit den horrenden anwaltskosten herumschlagen will und solchen A**löchern einen denkzettel verpassen will der kommt um eine verkehrsrechtschutz nicht herum.

ansonsten würde ich einen derartigen rechtsstreit mit bmw und mercedesfahrer eher aus dem weg gehen-auch wenn innerlich koche.
 
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