Also ich verstehe die Anfrage und den Ärger über die Starrhalsigkeit schon:
Die CD wurde aus eigener Dummheit kaputtgemacht - bestreitet niemand.
Aber das sowohl VW als auch der Software-Hersteller sich hinstellen und nun den Kauf einer Lizenz fordern, die der Betroffene zum einen schon besitzt und zu anderen gar nicht nochmal haben will ist schlichtweg unverschämt! Er möchte einen Datenträger haben, mit dem es ihm möglich ist die in seinem Besitz befindliche Nutzungslizenz auch in Anspruch zu nehmen, aber genau das verwehrt man ihm. Ein solches Vorgehen ist bei keinem Softwarehaus üblich, selbst Microsoft tauscht gegen Unkostenerstattung und Lizenznachweis defekte Datenträger aus.
Ich würde hier nochmal sehr nachträglich mit VW und dem Hersteller der Navisoftware in Kontakt treten und dabei auch darauf hinweisen, dass man ja bereit ist einen angemessenen Unkostenbeitrag für eine Ersatz-CD zu leisten. Durch den Kopierschutz wurde dem Kunde hier die Möglichkeit einer legalen Sicherheitskopie genommen und ich werte das so, dass nun der Hersteller in der Pflicht ist, im Zweifelsfall mit Ersatz-CDs dienen zu können. Evt. sollte man dazu auch einen Anwalt einschalten. Ein schönes Beispiel dafür, wie die Änderung des Kopierschutzrechts dazu missbraucht wird beim ehrlichen Kunden mehrach die Hand aufzuhalten - den unehrlichen Kunden ist das so oder so völlig wurscht!
Wenn das nichts hilft würde ich mir eine illegale Kopie besorgen, aber das muss dann letztlich ein jeder mit sich selbst ausmachen.
Wenn man seinen Fahrzeugschein mitgewaschen hat, stellt einem die Behörde ja auch nicht nur dann einen neuen aus, wenn man sich ein neues Auto gekauft hat!?