Zitter
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also um es kurz zu machen, ich hatte vor ein paar monaten einen unfall mit meinem altem auto, mir hatte jemand die vorfahrt genommen, und die sache lag ziehmlich klar (polizei usw),
nach nem monat oder so habe ich auch schon das erste gelt bekommen, allerdings habe ich nicht die mehrwertsteuer ausbezahlt bekommen, da es sich hierbei um durchlaufende kosten handlt, meinte mein rechtsanwalt, zuerst hat er dann auch gesagt das es überhaupt kein problem wäre, man könnte dann die MwST vom neuen auto da anrechen, allerdings da es ein privat kauf war geht das jetzt anscheinend auch nicht, ich habe gerade nochmal mit meinem rechtsanwalt gesprochen, und der meinte dann noch was mit, weil das auto als totalschaden verkauft wurde könne man das nicht geltent machen.
ich hatte einen restwert bei meinem alten auto von 9000 € laut gutachten, und da sind 16 % 1440€
hab eh schon genug verloren in dem einen jahr wo ich das ding gefahren habe, muß ich jetzt die 1440 € auch vergessen ?!?
mein rechtsanwalt meinte, das sei alles neues schadensrecht, erst letztes jahr verabschiedet, und da wären erst vor ein paar wochen die ersten fälle vor gericht gelaufen, und deshalb meinte er beim ersten gespräch das es kein prob. sei!!!
eigentlich ist das ganze doch schwachsinn, mit Mwst nicht auszuzahlen, da schlizen sich die versicherungen nur vom zahlen :evil:
nach nem monat oder so habe ich auch schon das erste gelt bekommen, allerdings habe ich nicht die mehrwertsteuer ausbezahlt bekommen, da es sich hierbei um durchlaufende kosten handlt, meinte mein rechtsanwalt, zuerst hat er dann auch gesagt das es überhaupt kein problem wäre, man könnte dann die MwST vom neuen auto da anrechen, allerdings da es ein privat kauf war geht das jetzt anscheinend auch nicht, ich habe gerade nochmal mit meinem rechtsanwalt gesprochen, und der meinte dann noch was mit, weil das auto als totalschaden verkauft wurde könne man das nicht geltent machen.
ich hatte einen restwert bei meinem alten auto von 9000 € laut gutachten, und da sind 16 % 1440€
hab eh schon genug verloren in dem einen jahr wo ich das ding gefahren habe, muß ich jetzt die 1440 € auch vergessen ?!?
mein rechtsanwalt meinte, das sei alles neues schadensrecht, erst letztes jahr verabschiedet, und da wären erst vor ein paar wochen die ersten fälle vor gericht gelaufen, und deshalb meinte er beim ersten gespräch das es kein prob. sei!!!
eigentlich ist das ganze doch schwachsinn, mit Mwst nicht auszuzahlen, da schlizen sich die versicherungen nur vom zahlen :evil: