Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden ....

Diskutiere Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; In nem anderen Forum ist diese Frage aufgekommen: Daraufhin behauptete ein anderer User: Das kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht...
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #1

Icefeldt

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In nem anderen Forum ist diese Frage aufgekommen:

Ich habe mal eine rechtliche Frage.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich zB. 5 Sitzplätze im Auto habe, im Kofferraum aber noch eine Person mitfährt. Gibt das einen Führerausweisentzug oder nur eine Busse?

Daraufhin behauptete ein anderer User:

Mehr Leute auf dem Rücksitz ist kein Problem, gibt keinerlei Strafen dafür oder gar Verlust des Versicherungsschutzes.....

Die Personen müssen nur "sitzen".

Das kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wir sind ja hier nich in Indien, wo sowas z.B. Gang und Gebe ist.

Da hier auch ein paar Gesetzesvertreter und andere sehr kompetente Leute sind, wollte ich mal nachfragen was ihr zu dem Thema wisst.

thx im Voraus

Icefeldt
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #2
edv071

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Soweit es mir bekannt ist, ist für jedes Fahrzeug eine max. Sitzanzahl festgelegt die auch nicht überschritten werden darf.
Außerdem, in D. besteht auf allen Plätzen eine Anschnallpflicht (Ausnahme bei Oldtimern die keine Gurte haben) und ich glaube kaum das ein Kofferraum mit Gurten ausgerüstet ist.

Dann noch die Frage nach "Führerausweisentzug".
Ts ts, so eine Person haben wir ja zum Glück seit langen nicht mehr. :tot:
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #3
Schorni

Schorni

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§ 23 Abs 1 StVO

Bei Pkw wie bei Pkw-Kleinbussen stellt die im FahrzeugscheinSchein angegebene Anzahl der Sitzplätze lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar. Das bedeutet für die Besetzung dieser Fz, dass die Zahl der mitgenommenen Personen unter Hinzurechnung des mitgeführten Gepäcks die Nutzlast voll ausnutzen darf, dh weder die zul Achslasten noch das zul Gesamtgewicht dürfen überschritten werden. Auch dürfen keine Behinderungen des Fahrers oder Beeinträchtigungen der Sicherheit der Fahrgäste eintreten


Ich kenne IMHO auch so:

Die "Menge" der mitgeführten Pasagiere wird durch das zulässige Gesamtgewicht begrenzt, nicht durch die Anzahl der Sitzplätze. Ich hatte im 32B auch 7 Plätze, 5 eingetragen. Die 2 anderen waren rückwärts im Kofferraum (zusätzlich ausklappbare Not-Sitzbank)... Sowas gibts immer mal wieder... Ausnahmen Kinder unter 12? Jahre.
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #4

mailman

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Kannst D mittlerweile vergessen..

Sitzplatz im Brief ist bindend...

Du hast 5, und somit nicht mehr erlaubt...
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #5
Schorni

Schorni

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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981 Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist
gesetzlich nicht bestimmt.


Falls es was neueres gibt (kein Plan) mag es sein. Ist mir aber nicht bekannt :D

Hinsichtlich der Gurtanlegepflicht bedeutet dies aber nicht ohne weiteres, dass alle Personen auf den hinteren Plätzen unangeschnallt bleiben dürfen. Vielmehr müssen vorgeschriebene Gurte gem § 21a Abs 1 StVO während der Fahrt angelegt sein.Welche Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Abs 4 bis 6. Es ist aber dennoch nicht verboten, mehr Personen mitzunehmen, als Gurte vorgeschrieben sind. Das Gleiche gilt sinngemäß bei der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren. Allerdings sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kfz auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, durch amtlich genehmigte u geeignete Kinderrückhaltesysteme zu sichern (§ 21 Abs 1a StVO). Dies gilt nicht in Kom von mehr als 3,5 t sowie für den Fall, dass auf Rücksitzen wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Kinderrückhalteeinrichtungen keine Möglichkeit mehr besteht. In Kom dürfen im Übrigen nicht mehr Personen befördert werden, als nach dem FzSchein Plätze zul sind; dabei werden Kinder erwachsenen Personen gleichgestellt.

2 Zur Beförderung von mehr als 8 Personen in einem Pkw-Kleinbus wird nach der derzeit geltenden Vorschriften kein Führerschein der Fahrerlaubnisklassen D oder D1 (§ 6 FeV) benötigt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist für die nicht gewerbemäßige Beförderung von mehr als 8 Personen der Führerschein für die Klasse B ausreichend. Nur wer einen Kom (ein nach Bauart u Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmtes Fz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) führt, bedarf einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1. (2001)


PS: Lebst ja auch noch Christian, lange net gelesen von Dir :gruebel: schööön :)
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #6

Robert_Wien

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Im Fahrzeugbrief (zumindest in Ö) ist doch angegeben, Sitze in der 1. Reihe und in der 2.Reihe. Das ist bindend.

Viele Grüße aus Wien
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #7
Schorni

Schorni

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Ist in D auch so (zb 5) was aber, wie ich wieder besserern Wissens meine, nicht relevant ist. Siehe oben inkl Urteil. Was nur für D zutrifft, nicht für Ö ;D
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #8

Joscha

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Dieses Thema wird regelmäßig in den verschiedensten Foren durchgekaut. Fakt ist in Deutschland:
Die Anzahl der eingetragenen Sitze sagt nichts darüber aus, wieviele Personen man mitnehmen darf. Es müssen nicht alle Mitfahrer angeschnallt sein, es müssen nur alle vorhandenen Gurte genutzt werden. Limit ist die entspr. maximale Zuladung und der Fahrer darf nicht beeinträchtigt werden.

// Joscha
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #9

Passat1987

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also wie ich es verstanden habe darf man auch mit mehr als 5 Leuten fahren :?

aber was ist besser im kofferraum oder in der zweiten sitzreihe die 6 Person unterzubringen :D

also vier passan auf jeden fall im passat hinten :D
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #10
Torsten

Torsten

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Passat1987 schrieb:
also wie ich es verstanden habe darf man auch mit mehr als 5 Leuten fahren :?

aber was ist besser im kofferraum oder in der zweiten sitzreihe die 6 Person unterzubringen :D

also vier passan auf jeden fall im passat hinten :D

Wie willst Du denn 4 Gurte in die 2. Reihe bekommen?? Da ist die dritte Sitzreihe im Kofferraum (Vari) einfacher zu realisieren.
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #11

Joscha

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Torsten schrieb:
Passat1987 schrieb:
also wie ich es verstanden habe darf man auch mit mehr als 5 Leuten fahren :?

aber was ist besser im kofferraum oder in der zweiten sitzreihe die 6 Person unterzubringen :D

also vier passan auf jeden fall im passat hinten :D

Wie willst Du denn 4 Gurte in die 2. Reihe bekommen?? Da ist die dritte Sitzreihe im Kofferraum (Vari) einfacher zu realisieren.
Wieso sollte er 4 Gurte in die 2. Reihe bekommen? Wie oben geschrieben: Es müssen nicht alle Insassen angeschnallt sein, sondern nur alle Gurte genutzt werden. Wenn man 4 eingetragene Sitze hat und 6 Leute im Auto haben will, sind 4 davon angeschnallt und zwei (ganz legal) nicht.

// joscha
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #12

John McClane

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Das Urteil von @Lampe ist leider nicht mehr aktuell :D ...
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #14

Icefeldt

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also kommen wir hier im Forum zu dem Fazit:


Es müssen nicht alle Insassen angeschnallt sein, sondern nur alle Gurte genutzt werden. Wenn man 4 eingetragene Sitze hat und 6 Leute im Auto haben will, sind 4 davon angeschnallt und zwei (ganz legal) nicht.
???

@JohnMcLane: Stimmst du da auch zu? (dich frag ich weil ich bei dir zu wissen glaube das du Polizist bist)
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #15

John McClane

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@Icefeldt: So ist es. Es darf allerdings nicht das zGG (Bzw. heute heißt es zGM) des Fahrzeuges dabei überschritten werden.
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #16
Torsten

Torsten

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John McClane schrieb:
@Icefeldt: So ist es. Es darf allerdings nicht das zGG (Bzw. heute heißt es zGM) des Fahrzeuges dabei überschritten werden.

Das kann ich mir in unserem doch so geregelten Deutschland eigentlich nicht vorstellen. Seltsam.
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #17

John McClane

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Doch doch :D .
Es gibt auch eine kuriose Ausnahmeregelung für Familien mit 4 Kindern, da dürfen dann die beiden in der Mitte ungesichert mitfahren :idea: .

Dies gilt allerdings nicht für Mütter, die andere Kinder von der Schule abholen.

Nachzulesen in einem Schnellbrief des IM NW aus dem Jahr *habichvergessen*.
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #18

Hugo

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Wenn dabei aber alle vorhandenen Gurte genutzt werden müssen, hieße das ja, daß ich faktisch nicht mehr drei Personen auf der Rückbank mitnehmen kann. Denn wenn da schon drei sitzen, die angeschnallt sind, wie soll sich da noch einer dazuquetschen? Bliebe nur noch die Möglichkeit zumindest im Vari den Kofferraum zu besetzen, oder hab ich da jetzt nen Denkfehler :?:

Gruß
Hugo
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #19

Passat1987

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aufeinander stapeln :lol:
 
  • Mehr Passagiere als Sitzplätze vorhanden .... Beitrag #20

John McClane

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Denkfehler, Hugo: die äusseren beiden angeschnallt, die inneren beiden nicht. Heißt, ein Gurt bleibt ungenutzt.
 
Thema:

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