lowglider
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Einarmiger schrieb:Der Junge Prüfer bekam fast einen Herzinfarkt, zum Glück war er nicht zur Einzelabnahme berechtigt, sondern sein älterer Kollege, der mir ja damals schon die Stroboskop-Anlage abgenommen hat.
Finde ich sehr sonderbar!!! Gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung für die DEKRA was die dürfen und was nicht!?
Bei uns hier war ich bei insgesamt 4 DEKRA-Stellen im Umkreis. Ging damals um die Eintragung von Leichtmetallrädern wobei ich mit ner 9,5 hinten von der Freigabe für den Passat abgewichen bin, aber von RH ein Tragfähigkeitsgutachten hatte.
Wurde überall mit dem gleichen Wortlaut weggeschickt: "Soetwas darf die DEKRA nicht eintragen. Sobald ein Teil eingetragen werden soll das in der ABE oder im Tüv-Gutachten nicht zur Verwendung für das spezielle Fahrzeug ausgewiesen ist, dann muß Derjenige zum Tüv fahren. Nur der Tüv darf das dann eintragen!"
Nicht, daß ich die Aussage vom Einarmigen anzweifle, aber ich finde es doch sehr komisch. Beim Lesen vieler anderer Treats bei denen es z.B. um den nachträglichen Einbau von Angeleyes o.ä. ging wurde immer wieder gepostet, daß wenn Änderungen an der Lichtanlage (in dem Fall am Scheinwerfer) vorgenommen wurden, ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden muß!
Wenn ich dann noch weiter lese, daß die Strobo-Anlage (hab diese vom Einarmigen mal in einem Filmchen gesehen) auch eingetragen wurde,...dann fang ich langsam an zu zweifeln ob ich nicht in die neuen Bundesländer auswandern soll!?
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