Keine Gewährleistung bei Gebrauchtwagen älter 6 Jahre?

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  • Keine Gewährleistung bei Gebrauchtwagen älter 6 Jahre? Beitrag #1

citysprinter

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Hallo,

ich hatte mir heute einen Passat 3B von Jan. 1998 bei einem VAG-Haendler angeschaut, also knapp ueber 6 Jahre alt.

Angesprochen auf Garantie und Gewaehrleistung hat mir der Haendler dann mitgeteilt, dass fuer dieses Fahrzeug die einjaehrige Gewaehrleistung nicht mehr gilt, da aelter als 6 Jahre. Auch wenn es mehr als 150000 km waeren, waere die Gewaehrleistung auch nicht mehr vorhanden. In diesem Fall besteht fuer das Fahrzeug nur noch eine Bauteilegarantie.

Ist dies denn so korrekt? Dann macht es ja bei einem Fahrzeug von aelter 6 Jahren kaum einen Unterschied, ob ich es beim Haendler oder von privat kaufe. Und die Bauteile, die dan noch eingeschlossen sind, gehen dann sowieso meist eh nicht kaputt.

Die Info habe ich uebriegens von zwei verschiedenen VAG-Haendlern hier im Raum Hannover bekommen.

Danke fuer die Hilfe

Enrico, leicht verunsichert :?:
 
  • Keine Gewährleistung bei Gebrauchtwagen älter 6 Jahre? Beitrag #2
LilRobb

LilRobb

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Was sind das denn für Pfosten gewesen?

Die Gewährleistung bekommst Du IMMER bei einem Kauf über einen Händler, im ersten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr (Händler muss Dir beweisen, dass das Auto nicht schon beim Kauf defekt war) im nächsten halben Jahr ist es andersrum!

Nehme an die meinten die Garantie, da kann es sein, dass der Versicherer solche Autos ausschließt, aber dann greift eben die Gewährleistung des Händlers.

Weis die Händler da mal dezent drauf hin!


Robin
 
  • Keine Gewährleistung bei Gebrauchtwagen älter 6 Jahre? Beitrag #3

citysprinter

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LilRob schrieb:
Die Gewährleistung bekommst Du IMMER bei einem Kauf über einen Händler, im ersten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr (Händler muss Dir beweisen, dass das Auto nicht schon beim Kauf defekt war) im nächsten halben Jahr ist es andersrum!

Nehme an die meinten die Garantie, da kann es sein, dass der Versicherer solche Autos ausschließt, aber dann greift eben die Gewährleistung des Händlers.

Weis die Händler da mal dezent drauf hin!

Die haben mich eben darauf hingeweisen, dass ich bei dem Fahrzeug keinen Anspruch mehr auf eine Instandsetzung habe, wenn im ersten Jahr zB ein elektrischer Fensterheber ausfällt. Ist das Fahrzeug noch keine 6 Jahre alt, würden sie es auf Garantie reparieren. Das gleiche Speil, wenn schon 150000km auf der Uhr stehen.

Was soll ich machen?
Die Aussage ist ja nun so von zwei unabhaengigen Händler gekommen.

Enrico
 
  • Keine Gewährleistung bei Gebrauchtwagen älter 6 Jahre? Beitrag #4
LilRobb

LilRobb

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Ja, ist scho richtig - der Händler muss Dir nun aber belegen, dass das Ding noch net kaputt war, als Du den wagen übernommen hast.
Bei offensichtlichen Dingen natürlich unschwer, aber gerade beim Motor hat der Händler keine Chance...

Würde aber auf eine Garantieversicherung bestehen, dürfte so um 150EUR/Jahr liegen und deckt ALLE Mängel (gem AGB) ab.


Robin
 
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