Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz

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  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #1

walle3b

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Hallo!!!

Es ist dringend, also fange ich gleich an:
Ich fahre einen 3B und habe eine gecleante originale Frontschürze.
Aus optischen Gründen ist mein Kennzeichen micht in der Mitte, sondern an der Seite angebracht.

Schon fast seit 2 Jahren fahre ich so rum, TüV Termine inklusive.
Und gestern halten mich die Gesetzeshüter an und meinen ich darf so nicht fahren, da das Kennzeichen in der Mitte angebracht werden soll.

Ich verstehe es nicht die Alfa Romeos haben ihr Kennzeichen doch auch an der Seite.

Meine Frage. Kennt jemand das Problem? Gibt es eine Lösung?
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #2
airmax

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das alfa ihre kennzeichen nicht in der mitte hat, liegt wohl daran, das die dafür eine sondergenehmigung oder ähnliches haben.
ob man das als einzelner auch bekommt, kann ich dir leider nicht sagen.
und wenn der tüv-mensch nichts gegenteiliges sagt, heißt es noch lange nicht, das das erlaubt ist
ergo mußt du entweder mit rechnen, nochmals angehalten zu werden und ruinirst deine jetztige optik und machst das kennzeichen in die mitteund hast dann deine ruhe.
aber halte dabei die mindesthöhe von glaube 20cm ein, sonst könnte es wieder ärger geben :D
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #3

Joker82

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Wie ist denn das, wenn ein Kennzeichen nicht angebracht werden kann wegen einem Baulich bedingten Zustand?

Dann darf das Kennzeichen auch hinter die Frontscheibe und auf die rechte gelegt werden.

@walle 3B
Haben die Polizisten was von einer Abnahmeuntersucheung in 7 Tagen gesagt?

Gruß Joki
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #4
airmax

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vielleicht findest du auch hier eine passende antwort
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #5
Einarmiger

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Frag mal Roland CC35, wie er das genehmigt bekommen hat.
Es gibt ganz spezielle und strenge Vorschriften, aus welchem Winkel das Kennzeichen erkennbar sein muss usw., die gelten auch in Sachsen :D (war scherzhaft gemeint !)

Ich kann mich genau erinnern, dass Roland mal von seinem Tanz mit der Zulassungsstelle deswegen erzählt hat, ist aber schon fast 2 Jahre her.

Ach ja, und da das Thema weniger was mit der "Karosserie" als mit "Schaden & Recht" zu tun hat, wandert der Thread gleich mal dorthin.
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #6
Mavo460

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Kennzeichen hinter der Frontscheibe ist verboten! Darf dort nicht angebracht werden egal wie die front aussieht...
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #7

knigge

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@ Joker82: Also Kennzeichen hinter der Scheibe ist IMMER verboten - egal welche Ausreden. Bitte nur das Posten, was man wirklich weis. Stell Dir mal vor, was man für Ärger bekommt, wenn man sich auf eine solche Aussage verläßt!

Ansonsten §60/II StVZO: "Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein"

Schwer, so was auf die Schnelle zu überprüfen...
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #8

Joker82

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@achim so haben es mir die Polizisten gesagt bei meinem Wild Frontschaden. Kann auch nur das wiedergeben was ich erlebt habe.

Gruß Joki
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #9
LilRobb

LilRobb

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Also es gibt nur die eine Vorschrift für das Kennzeichen, bla, bla... 30Grad, bla bla...
Durch die Krümmung der vorderen Stoßstange kann es schnell daran scheitern...

Weiterhin darf das KZ auch durch nichts verdeckt werden, und damit ist auch Glas gemeint.



Robin
 
  • Hilfe! Habe Probleme mit dem Gesetz Beitrag #10

walle3b

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Ich danke euch allen für schnelle Antworten, denn ich habe jetzt nur noch 5 Tage Zeit.
 
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