fireball2k schrieb:
Keine Bestätigung vom TÜV, daß die vor 2000 verbaut wurden?
Uaaaah, den Tüv-Prüfer will ich auch kennenlernen. :lol:
Nee, im Ernst - wen Du die Teile eingetragen haben willst, musst Du die Auflagen der StVZO erfüllen und die autom. LWR und die SRA einbauen.
Niemals wird Dir das heute irgendjemand ohne diese Sachen eintragen !
Aaaaber: wenn Du nur die Xenons einbaust und behauptest, die wurden z.B. vom Vorbesitzer vor dem 01.04.2000, dem Inkrafttreten des § 50 StZVO in der damaligen Fassung, verbaut .....
Aber seit der Änderung der StVZO zum 02.07.2005 (womit übrigens gem. § 49 a StVZO das Tagfahrlicht nur über die Frontscheinwerfer endlich legalisiert wurde) verlangt jeder Prüfer zum Nachweis der eben genannten Eigenschaft einen Rechnungsbeleg oder eine Einbaurechnung, die vor dem 01.04.2000 datiert oder einen Ausstattungsnachweis des Fahrzeugherstellers.
Also ich mache ja schon viele "dolle" Sachen, aber hier würde ich schon Nägeln mit Köpfen machen oder die Finger ganz von lassen. :flop:
Aber da wir das Thema nun zum 245 mal behandeln, mache ich hier zu, bei weiteren Fragen bitte im gaaaaanz alten Beitrag
hier weiterposten.