hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT!

Diskutiere hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; hallo, ich habe bei ebay einen katalysator verkauft. der war nur 2 monate im gebrauch und zum zeitpunkt des absendens technisch in ordnung. ich...
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #1

speedevil1988

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hallo,

ich habe bei ebay einen katalysator verkauft. der war nur 2 monate im gebrauch und zum zeitpunkt des absendens technisch in ordnung.

ich habe den kat dann mit der post verschickt. der käufer hat die ihn bekommen und positiv bewertet. neulich hat er mir ne mail geschrieben dass der kat defekt sei.

es war zwar ein privatverkauf, jedoch habe ich nicht ausdrücklich hingeschrieben dass ich keine garantie gewähre.

muss ich jetzt dem käufer sein geld zurücküberweisen?

bitte um hilfe
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #2
Schorni

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Kurz: nein.


Lang: Wie hat er denn nach der Zeit festgestellt das der Kat defekt ist?
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #3

tdiler2

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Nein.Da du Ihn privat verkauft hast. Hast du deinen Kat eine Makierung verpasst,damit man ihn wieder erkennen kann?
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #4

speedevil1988

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hab dem kat keine leider markierung verpasst. das ist mir alles auch durch dem kopf gelaufen.

mein einziges problem ist ja, dass ich keine gewährleistung ausgeschlossen hab.

es hat 2 tage gedauert, bis er den schaden festgestellt hat.

er meinte am telefon, dass es in deutschland ein gesetz gibt, welches "risikoübergang" heißt. demnach haftet der verkäufer für alle schäden bis die ware beim käufer ist.

hört sich etwas komisch an.

was meint ihr dazu?

was soll ich machen?
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #5
Schmitti

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Sollte der Kat zum Zeitpunkt des Versands wirklich defekt gewesen sein, muss dies der Käufer zunächst einmal nachweisen.
Sollte festgestellt werden, dass seine Behauptung richtig ist, bist Du ihm grundsätzlich zur Nacherfüllung verpflichtet. Da es sich um ein Gebrauchtteil handelt, kommt diesbezüglich nur eine Reparatur in Frage, was aber wohl auch unmöglich bis wirtschaftlich unverhältnismäßig ist.
Somit würde der Käufer das Recht haben, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Du müsstest ihm den Kaufpreis gegen Rückübereignung des Teils erstatten.
Da Du die Gewährleistung (!!!) nicht ausgeschlossen hast, kannst Du dies auch nicht ohne Weiteres verweigern.
Wie oben schon geschrieben, liegt die Beweiserbringung aber grundsätzlich bei dem Käufer.

---EDIT---
Zum Übergang des Risikos: Wenn die Ware auf Wunsch des Käufers versendet wird, haftet der Verkäufer nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Paket zum Versandhändler gelangt. Danach nur für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ware ungenügend verpackt wurde oder in sonstiger Weise zu Lasten des Verkäufers gehen.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #6

speedevil1988

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Schmitti schrieb:
Wie oben schon geschrieben, liegt die Beweiserbringung aber grundsätzlich bei dem Käufer.

bist du 100%ig sicher?

er hat zudem nicht den versicherten versand gewählt und nach seiner beschreibung sind die keramiklamellen gebrochen.

ich verkaufe nie wieder was bei ebay :evil:
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #7
Schmitti

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speedevil1988 schrieb:
bist du 100%ig sicher?

er hat zudem nicht den versicherten versand gewählt und nach seiner beschreibung sind die keramiklamellen gebrochen.

ich verkaufe nie wieder was bei ebay :evil:

Ja, ich bin mir sicher. So lange Du nicht gewerblich verkauft hast, muss der Kläger seinen Anspruch beweisen.
Kann die Keramik während des Versands gebrochen sein? Wenn ja, solltest Du zur Sicherheit darlegen können, ob Du den Kat auch anständig verpackt hast.

Allerdings gehen die weiteren Ausführungen derart in die Materie ein, dass hier eine Beratung unzulässig wäre. Sollte der Käufer auf seinem vermeintlichen Recht beharren wollen, musst Du dir bitte einen Anwalt nehmen.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #8

speedevil1988

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ja danke für eure hilfe
ich denke mal, dass ich wegen sowas keinen anwalt nehme. es geht mir eigentlich nciht ums geld (viel hab ich nicht bekommen) sondern ums prinzip!

aber trotzdem danke
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #9
Schorni

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Schmitti... Guter Mann :top: Muss ich ma loswerden.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #10
Schmitti

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@Schorni: *Verneig*
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #11
TEASY

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Am besten wäre doch sicherlicher, wenn jemand bestätigen kann, dass der Kat, bzw. die Keramik zum Zeitpunkt des Versandes in Ordnung war und dass das Paket ausreichend und gut/sicher verpackt war. Alles Weitere liegt dann beim Käufer.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #12
PassatBasti

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Selbst wenn es hart auf hart kommt... wie hoch ist denn der Streitwert ? Wegen ein paar Euro wird meistens erst garkein Gerichtsverfahren eröffnet. Das wird eingestellt wegen Nichtigkeit oder Belanglosigkeit oder so...
Hatte sowas leider auch schon ab und zu mit unseriösen Käufern. Einer wollte mir sogar wieder seine alten kaputten Scheinwerfer andrehen :twisted: Lass es drauf ankommen, die kneifen eigentlich immer... und selbst wenn nicht ... s.o.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #13
Schmitti

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PassatBasti schrieb:
Selbst wenn es hart auf hart kommt... wie hoch ist denn der Streitwert ? Wegen ein paar Euro wird meistens erst garkein Gerichtsverfahren eröffnet. Das wird eingestellt wegen Nichtigkeit oder Belanglosigkeit oder so...
Hatte sowas leider auch schon ab und zu mit unseriösen Käufern. Einer wollte mir sogar wieder seine alten kaputten Scheinwerfer andrehen :twisted: Lass es drauf ankommen, die kneifen eigentlich immer... und selbst wenn nicht ... s.o.

Ein Strafverfahren vielleicht nicht, aber zivilrechtlich wird da wohl nix "eingestellt".
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #14

para

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das ist ein generelles ebay problem. langsam häufen sich dort die asseln und spilunken. mitlerweile macht es dort echt kein spaß etwas zu verkaufen..immer bescheissen und drohen.
unglaublich!
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #15
eMKay

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Mal eine generelle Frage dazu (falls das beantwortet werden darf):

Reicht es wenn ich bei der Auktion folgenden Satz angebe um dieses Problem zu umgehen: "Bei Kauf, erklären Sie sich bereit auf die Gewährleistungenpflichten auf Gebrauchtwaren nach neuem EU Recht zu verzichten." ??
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #16
spacie

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Es reicht völlig aus, den Satz "Privatverkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" drunter zu schreiben.

Mit Abgabe eines Gebots erklärt sich der Bietende automatisch damit einverstanden.

Dazu ausschliesslich versicherten Versand anbieten, fertig.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #17
HW202

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komisch, dachte bis grade das ich als privatverkäufer (egal ob mit oder ohne hinweis) grundsätzlich keine gewährleistung geben muss (ausser ich habe einen mängel verschwiegen???)

und andersrum kann ich doch nicht vom staat erwarten das mich seine gesetzte schützen wenn ich ein Gegenstand (Egal ob neu oder gebraucht von privat kaufe) keine mehrwertsteuer bezahle?

oder lieg ich da ehrlich so falsch???? :oops:
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #18
spacie

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Hä? Ich verstehe deine Argumentationskette nicht ganz.

Gewerblicher Verkauf: 2 Jahre Gewährleistung, reduzierbar auf 1 Jahr, Beweislast zur Nichthaftung in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, Beweislast zur Haftung im Anschluss beim Käufer.
Bei Gewerbe zu Gewerbe-Verkauf kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden.

Privater Verkauf: 1 Jahr Gewährleistung, reduzierbar auf 0 Jahre

Garantien sind immer zusätzliche Angebote.

Kann das einer (falls nötig korrigieren und dann) irgendwo deutlich erkennbar und findbar festtackern? Die Frage kommt ja doch häufiger auf.
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #19
TEASY

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Ich würde die Ausschlüsse zur Sicherheit immer dazu schreiben!!!
 
  • hab bei ebay einen kat verkauft. ANGEBLICH DEFEKT! Beitrag #20
marc

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wenn man sowas nicht ausschließt kann ma in die Pflicht genommen werden :!:
 
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