
Einarmiger
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@der_Dave, hör auf zu träumen.
Marc hat Recht.
Egal, was in den Blättern steht, alle Vorschriften und Texte in den vorgenannten PDF's sind seit dem 02.07.2005 nicht mehr das Papier wert, auf dem Du sie ausgedruckt hast.
Somit gibt es den Stichtag 01.04.2000 nicht mehr, weil seit 02.07.05 (Neufassung des Gesetzes) gilt:
wer Xenon hat, muss LWR und SRA haben.
Aber um Deine Frage korrekt zu beantworten: wenn Du alles mit Originalteilen nachrüstest, also Scheinwerfer, LWR und SRA, dann muss gar nichts eingetragen werden.
Aber nur die Scheinwerfer ? Da kannst Du einen richtig dicken, fetten Haken dran machen. Lediglich wer es geschafft hat, sich eine Eintragung vor dem Termin zu "erbetteln", hat Bestandsschutz, alles andere ist seit dem Stichtag 02.07.2005 schlichtweg illegal.
Marc hat Recht.
Egal, was in den Blättern steht, alle Vorschriften und Texte in den vorgenannten PDF's sind seit dem 02.07.2005 nicht mehr das Papier wert, auf dem Du sie ausgedruckt hast.
StVZO § 50 Abs. 10
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.) einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.) einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.) einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Somit gibt es den Stichtag 01.04.2000 nicht mehr, weil seit 02.07.05 (Neufassung des Gesetzes) gilt:
wer Xenon hat, muss LWR und SRA haben.
Aber um Deine Frage korrekt zu beantworten: wenn Du alles mit Originalteilen nachrüstest, also Scheinwerfer, LWR und SRA, dann muss gar nichts eingetragen werden.
Aber nur die Scheinwerfer ? Da kannst Du einen richtig dicken, fetten Haken dran machen. Lediglich wer es geschafft hat, sich eine Eintragung vor dem Termin zu "erbetteln", hat Bestandsschutz, alles andere ist seit dem Stichtag 02.07.2005 schlichtweg illegal.