Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile

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  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #1

Ralf3b

Also folgendes Szenario:

Ich habe mir einen Unterfahrschutz bei einem Ebay Händler via Ebay bestellt. Das Teil ist natürlich kein orig. VW-Ersatzteil. Nun passt das Teil hinten und vorne nicht. Ich nehme mal an dass es entweder für ein anderes Fahrzeug ist oder das Plastik nicht richtig gebacken wurde.

Nun kam ich aber erst nach 3 Wochen zum Einbau und merkte dass es nicht passt.

Laut Widerrufsrecht hätte ich als Privatperson die Möglichkeit das Teil einfach ohne Kommentar unfrei zurückzuschicken. Da ich aber nett bin und die Hoffnung nicht aufgebe hab ich mal angerufen und die wollten dass ich ihnen ein foto schicke.

Eigentlich müsste ich das ja nicht tun oder? Das war mir schon wieder zu viel Umstand dafür dass ich auf Ebay mal ein paar euro gespart habe.

Wenn ich was Widerrufen möchte, das defekt ist tritt ja aber die Gewährleistung in Kraft. Dann muss ich dem Händler die Chanche geben es 3x in einem annehmbaren Zeitraum zu versuchen die Ware zu reparieren oder auszutauschen.

Jetzt kommt aber mein Verdacht:
Wenn ich nun die Löcher nachbohre und das Teil in alle Richtungen verbiege, dann krieg ich es eingebaut. Wahrscheinlich haben das schon 100 Leute vor mir so gemacht und "ich" - der wohl ein bisschen pingelig ist - geb mich mit solch minderer Qualität nicht zufrieden. Deswegen glaube ich, dass es wohl nicht besser wird, wenn ich das Teil austauschen lasse. Davon abgesehen rentiert es sich für den Verkäufer sowieso nicht. Weil der Versand für zurück und wieder zu mir schon über die Hälfte des Kaufpreises ausmacht.

Ich habe mit fremdersatzteilen kein Problem wenn die ja irgendwie passen und wenns die hälfte kostet wie bei vw nehm ich auch geringe qualitätseinbußen in Kauf.

Habt ihr mit solchem "Nachproduziertem Plastikschrott" auch schon Erfahrungen gemacht.
 
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  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #2

Martins_3BG

Ich weiss hinterher ist man immer schlauer, aber hier im Forum gibts mehrere Threads über die Erkenntnis, das der W8 UFS billiger als der Standard UFS ist :!: Zumindestens zum damaligen Zeitpunkt.
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #3
marc

marc

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das ist aber vorbei
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #4

Ralf3b

ja gut mir isses in dem thread in erster linie ums recht gegangen. weil ich auch nicht genau weiß wer nun den versand bezahlt wenn ich das teil zurückschick.

aber da ich hier ja keine namen nennen darf weiß ich ja nie ob es genau der ufs ist von dem im forum hier die rede ist.

ich bekam aber mittlerweile ne antwort, dass es sich laut meinen bildern denen ich denen geschickt habe um den richtigen ufs für meinen passat handelt.

fakt ist dass außer den 3 löchern an der vorderseite alle anderen um so ca. 5cm verschoben sind. ich würde das teil ja auch montieren wenn es nicht 100% passt - hauptsache es fällt nicht ab - aber ohne größeren aufwand - z.b. mir eigene halterungen zu basteln damit ich es befestigen kann - ist es nicht möglich das teil zu montieren.

da laut Hersteller das teil aber korrekt ist gibt es wohl keine bessere qualität und die anderen käufer vor mir haben sich was gebastelt.
Gibt es beim passat 3b unterschiedliche ufs?

ich hab heut nochmal angerufen dann hat mich die tussi vollgejammert dass sie meine mail noch nicht gefunden hat. dann hab ich ihr erklärt, dass wenn ich in den nächsten tagen nichts von ihnen höre ich das teil unfrei wieder zurückschicke. daraufhin ist die gute frau richtig laut und frech geworden. Ich arbeite ja auch im verkauf. aber scheinbar kann man mal die sau rauslassen wenn es sich um einen unpersönlichen internetkunden handelt den man nie im leben zu gesicht bekommt. oder die habens nicht nötig.

nachdem ich ihr dann meinen standpunkt erklärt hatte bekam ich dann - siehe da - besagte mail 10min nach dem telefonat.

die bekommen nachdem das abgeschlossen ist auf jeden fall eine schlechte bewertung von mir. Ich habe vollstes verständnis dass mal was nicht passen kann. Aber wenn man dann noch frech werden muss und keine ahnung hat wie ein normaler geschäftsablauf funktioniert dafür hab ich kein verständnis. denen müsste man den ebay account sperren.

scheinbar muss man heutzutage nur wissen wie man ein päckchen verschickt und wie buchhaltung funktioniert um ebay händler zu sein. Selbst gekauft haben die wahrscheinlich noch nichts.
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #5
Schorni

Schorni

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die bekommen nachdem das abgeschlossen ist auf jeden fall eine schlechte bewertung von mir. Ich habe vollstes verständnis dass mal was nicht passen kann. Aber wenn man dann noch frech werden muss und keine ahnung hat wie ein normaler geschäftsablauf funktioniert dafür hab ich kein verständnis. denen müsste man den ebay account sperren.


Tja brauner, zuerst mal ruhiger werden. Hilft meistens. Und dann helfen neg. Bewertungen im Normalfall soviel, als wenn in GelbChina ne blaue Schippe umfällt. Wenn die Sache zu guter letzt zu Deiner Zufriedenheit geklärt ist, freu Dich und vergiss die Sache. Nicht umsonst geht Ebay den Bach runter... wegen unsinniger Bewertungen, Verkauf von Schrott-Teilen, unfähigen Ebay-Mitarbeiter usw. Da hilft einfach meiden. Wer billig kauft, kauft eh minimum 2 mal. :twisted: :wink:
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #6

19Passat98

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Innerhalb von 4 Wochen kannst du den Schrott zurückschicken ohne Begründung. Warum machste das net? Hattest die ja informiert innerhalb der 4 WOchen...
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #7
Einarmiger

Einarmiger

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4 Wochen ? Wo hast Du denn dieses Stammtischwissen her ?

Das kann ich ja leiden, wenn Hörensagen (und noch dazu Falsches!) als fundiertes Wissen angepriesen wird ...

Das Fernhandeslabsatzgesetzt sagt eindeutig, dass einer Privatperson durch das Fernhandelsabsatzgesetz (§312b BGB) ein Rückgaberecht (§312d BGB) zusteht (14 Tage nach Erhalt der Ware).

Also ich finde im Gesetzt nämlich nur etwas von 2 Wochen ...
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #8

19Passat98

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Einarmiger schrieb:
4 Wochen ? Wo hast Du denn dieses Stammtischwissen her ?

Das kann ich ja leiden, wenn Hörensagen (und noch dazu Falsches!) als fundiertes Wissen angepriesen wird ...



...


Warum werd ich eigentlich gleich wieder vollgepöbelt?

Da irrst du dich aber gewaltig :!:
Man beachte Absatz 2! Und da fällt laut gültiger Rechtsprechung das Ebaygeschäft drunter :!: Zeig mir nen Händler bei EGay der mit 2 Wochen anbietet... (gibt's bestimmt, wurden nur noch nicht "abgemahnt")



§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.



So und jetzt mal offiziell aus ner Kanzlei:
:!: :!: :!: :!: :!: :!:



Widerrufs- und Rückgaberecht bei ebay



1. Wer muss ein Widerrufsrecht einräumen?

Das es grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei ebay gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß Â§ 312 d BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu umgehen.



Bei Verkäufen im Internetauktionshaus ebay handelt es sich um Fernabsatzverträge gemäß Â§ 312 d BGB.



Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß Â§ 312 d BGB.



Oftmals ist es gar nicht so leicht, festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Einzelheiten haben wir einmal in einen gesonderten Beitrag beleuchtet . Jedenfalls wird sich aus der Tatsache, dass viele Transaktionen vorgenommen worden sind, noch nicht automatisch ergeben, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist. Erfolgt der Verkauf durch eine Firma oder ist der Verkäufer Powerseller wird man eine Unternehmereigenschaft annehmen müssen.



2.Wie lange ist die Widerrufsfrist?



Da bei eBay entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht vor Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, beträgt die Widerrufsfrist nach gefestigter Rechtsprechung einen Monat.



Stammtischwissen....
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #9
Einarmiger

Einarmiger

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1.) hier pöbelt keiner, nur Halbwissen schadet oft mehr, als es nützt.

2.) Mag Dein Beispiel für einige Fälle zutreffen - wenn er aber oben schreibt:
Laut Widerrufsrecht hätte ich als Privatperson die Möglichkeit das Teil einfach ohne Kommentar unfrei zurückzuschicken.

Somit ist es für mich eindeutig, dass der Händler entweder direkt in seiner Auktion das Widerrufsrecht aufführte, weil er sonst mit Abmahnungen rechnen muss oder direkt mit eine Email nach dem Kauf auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht hat und seiner Verpflichtung so nachgekommen ist; der Formulierung von @Ralf3b entnehme ich, dass er darum wusste.

Dann gilt ausschliesslich Absatz 1, nicht mehr Absatz 2.

Sorry, Du musst alle Aspekte berücksichtigen und nicht nur das herauspicken, aus dem Du die gewünschte Konstellation Deinen Vorstellungen entsprechend konstruieren kannst.

Aber wenn der Händler trotzdem so kooperativ wäre, das Teil auszutauschen, wäre das okay. Nur einfach zurücksenden wird jetzt erst gar nicht mehr gehen, denn so entschlossen, wie der Käufer war und erst tagelang im Forum nachfragte, dürften selbst die 4 Wochen nach Kauf mittlerweile verstrichen und somit jegliche Diskussion erübrigt sein.
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #10

19Passat98

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@ Einarmiger

wir werden uns schon irgendwie einig :razz: :razz:


Also hier nochmals eine andere Info:
1. Es reicht NICHT aus schon in der Auktion das Widerufsrecht zu erläutern :!:

siehe:

Die Entscheidungen des hanseatischen Oberlandesgericht und Kammergericht zur Widerrufsfrist bei eBay haben im Sommer 2006 für Aufsehen gesorgt. „Plötzlich“ sollten eBay-Unternehmer eine Widerrufsfrist von einem Monat gewähren müssen, nicht mehr die sonst im Fernabsatz üblichen zwei Wochen. Mit einem neuerlichen Beschluss vom 05.12.2006 hat das KG nun nachgelegt und seinen Beschluss vom Juli 2006 ausdrücklich bestätigt. Demnach soll die Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite bei eBay im Internet nicht die Vorgaben der Textform des § 126b BGB erfüllen, sodass die Belehrung bei eBay zwingend erst nach Vertragsschluss erfolgen kann und damit gemäß Â§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB die Widerrufsfrist von einem Monat gilt (KG, Beschluss v. 05.12.2006 – Az: 5 W 295/06 = Volltext via kammergericht.de; Vorinstanz: LG Berlin, Beschluss v. ??.??.2006 – Az: 16 O 936/06).


Es ist und bleibt ein Monat, da können wir hin und her diskutieren.
Ich habe einen Bekannten der hat nen online shop und bestätigt ebenfalls die 4 Wochen. Auch ebay geht von besser gestellter Rechtssicherheit aus. (siehe unten)


Klar, denke der Drops ist im Falle von Ralf3b gelutscht, jedoch würde ich versuchen darauf zu pochen das du rechtzeitig auf "Abhilfe" gepocht hast...vielleicht hilfts, ist dann ja eine Kulanzfrage...


Abschließend:

Direkt von ebay rausgegangen an die Händler, wobei logischerweise keine Gewähr übernommen!

Muster-Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren über den eBay-Marktplatz
Stand: März 2008

Widerrufsbelehrung(x1)
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat(X2) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Â§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß Â§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

[Name/Firma]
[Angaben zum gesetzlichen Vertreter]
[ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)]
[E-Mail-Adresse]
[ggf. Faxnummer]
[keine Telefonnummer!] Musterhändler GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Kommerzallee 1a, 12345 Musterhausen
[email protected]
Fax 01234 / 567.890

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung
Erläuterungen zur Muster-Widerrufsbelehrung:

X1 Diese Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV n.F. bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung, welches gemäß Â§ 14 Abs. 1 BGB-InfoV n.F. den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genügt (sog. Fiktionswirkung). Die neue BGB-Informationspflichten-Verordnung tritt am 01.04.2008 in Kraft. Nach der Übergangsregelung des § 16 BGB-InfoV n.F. kann das bisherige amtliche Muster noch bis zum 1. Oktober 2008 verwendet werden. Da das bisherige amtliche Muster jedoch hochgradig abmahngefährdet ist, raten wir von dessen Verwendung ab.

X2 Es ist umstritten, ob auf dem eBay-Markplatz aufgrund der Besonderheiten des Vertragsschlusses bereits vor Vertragsschluss in Textform belehrt werden kann. Dies wurde von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Einräumen einer Widerrufsfrist von einem Monat bietet die höhere Rechtssicherheit.

X3 Diese Muster-Widerrufsbelehrung verzichtet auf die Geltendmachung eines Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung. Ob ein solcher Wertersatz verlangt werden kann ist umstritten und wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #11

Ralf3b

ihr seid ja lustig ...

@ Schorni
Wenn alles zu meiner Zufriedenheit geklärt wird ist alles in Butter. Wenn versucht wird mich einfach so abzufertigen damit ich auf dem Zeug sitzen bleib und dann auch noch unfreundlich wird. Was hat das mit meiner Zufriedenheit zu tun.

Über das Ebay System brauchen wir hier nicht zu reden. Das ist meiner Meinung nach sowieso der größte Mist.


@19Passat98
Da haben wir es ja. Ich bin eben so nett und teste mal wie Kulant die am Telefon sind. Ich will es ja nicht einfach zurückschicken sondern will ein Teil das passt.
Und ja .. der Drop ist extrem abgelutscht


@ALL
Es sind nicht 4 Wochen sondern 1 Monat Widerrufsrecht!
Ein bekannter hatte mal ne Abmahnung bekommen deswegen.


Jetzt kommt aber die Grauzone um die es mir ging:

Am Telefon habe ich der guten Frau - nachdem wir uns scheinbar nicht einigen konnten - gesagt, dass ich das Teil unfrei zurückschicke.
Daraufhin hat der Zoff ja erst angefangen. Sie erklärte mir dass sie keine unfreien Päckchen annehmen. Was ja aber schwachsinn ist weil ich es ja angeblich laut Widderruf einfach zurückschicken kann.

Wer übernimmt jetzt den Versand?
Ich habe ein Urteil gefunden wo es heißt dass der Verkäufer den Versand nicht übernehmen muss oder nicht voll falls der Privat-Käufer einen extrem teuren Versandweg wählt der nicht nötig gewesen wäre.

Wenn die keine Pakete annehmen und ich das Paket hingeschickt hätte, wäre es wieder zurückgekommen.

Wenn ich widerrufen will dann kann ich das entweder schriftlich machen oder ich schicke die Ware zurück. Das zählt ebenfalls als Widerruf. Kommt die Ware aber nicht an dann ist das mein Problem falls der Verkäufer innerhalb des Monats nichts von mir mitkriegt.

Also was machen wenn der Verkäufer das unfreie Paket nicht annimmt.
Manche schreiben in Ihre Auktion dass man sie vorher kontaktieren soll falls man vom Widerruf gebrauch macht. Was aber auch nicht legal ist.


Mein Problem ist ja jetzt geklärt. Ich schicke das Teil jetzt zurück (auf nachfrage bekomme ich jetzt einen Rücklieferschein wodurch das auch gelkärt wäre) und die prüfen ob das Teil wirklich Fehlerhaft ist und versuchen eins zu finden das evtl. besser passt. Falls nicht bekomm ich mein Geld.

Das alles war aber trotzdem mit Stress verbunden. Deswegen ist es nicht zu meiner Zufriedenheit gelaufen Schorni. Ich meine eben Stress im Sinne von dem dummen Zeug das ich mir in gehobener Lautstärke am Telefon anhören musste. Und meine Zufriedenheit erst durch mein ebenbürtiges Feedback erreicht wurde. Ich bin grundsätzlich der Meinung man kann über alles Reden.


Und mal davon abgesehen find ich den Ton in dem Forum hier mittlerweile echt nicht mehr so toll. Ich war jetzt lange zeit Passivleser. Weil bei jedem neuen Thema nur genörgelt wird.
Vor 5-6 Jahren als ich hier eingetreten bin war das noch anders.

Aber bitte bitte schweift jetzt nicht vom Thema ab. Das darf man hier doch auch nicht.

Und davon abgesehen. Früher war das Widerrufsrecht mal 4 Wochen bzw. 2 Wochen. Es gab teilweise sogar mal verschiedene Fristen ob man einen Shop oder eine Auktion hat. Das Urteil mit dem Monat gibt es noch nicht so lange. Es ist sehr schwer da immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben außer man ist Anwalt und macht das Hauptberuflich. Deswegen ist es recht witzlos hier alles so streng zu nehmen. Mit den Aussagen hier geht niemand vor Gericht. Man hat aber mal ne grobe Richtlinie.
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #12

michi1967

Hi,

aus eigener Erfahrung weiss ich genau:

a) Wer bei ebay was ersteigert, sollte genau Wissen was er will.

b) ....sollte genau wissen, das es anderwo teurer ist, aber "ich will dieses Teil"

c) niemand bei ebay Hilfe erwarten kann bzw. darf.

Vor einem Kauf sollte man überlegen, ob es nachher Wert ist, nen RA einzuschalten oder sich aufzuregen.

Ansonsten kaufe ich nur noch auf Teile/Trödelmärkten.

Und seitdem hab ich auch keine Magenprobleme mehr

:D :razz:
 
  • Gewährleistung und Widerrufrecht via Ebay, Ersatzteile Beitrag #13

Ralf3b

Klar.

Ich hab mir zumindest die Grenze gesetzt dass ich nur noch bei Händlern wo ich vorher die adresse recherchieren kann kaufe und nichts über 100 eu. ansonsten kauf ich nur was wenn ich eben wirklcih weiß was ich will.

ich hab deswegen keine bauchschmerzen und komm ja jetzt mit dem händler klar. Es macht mir auch noch keine bauchschmerzen ein bisschen rumzutelefonieren und den kram zu organisieren falls es nicht passt.

Nur hört mein optimismus auf wenn ich angepöpelt werde. ich weiß mir dann natürlich auch zu helfen aber das muss einfach nicht sein.
 
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