Gedrehter Tacho. Wer hilft?

Diskutiere Gedrehter Tacho. Wer hilft? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, ich bin noch nicht allzulange hier. Ich hab mir letztes Jahr im Oktober einen Passat von Privat gekauft mit einer Laufleistung von 189.000...
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #1

fliegsdingsbums

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Hallo,

ich bin noch nicht allzulange hier. Ich hab mir letztes Jahr im Oktober einen Passat von Privat gekauft mit einer Laufleistung von 189.000 kilometern.
Seit dem ist schon einiges kaputt gegangen.
Nun war ich in einer VW Wertstatt bei meinem Kumpel und er hat ihn mal umsonst unter die Lupe genommen.
Rausgestellt hat sich, dass der Kilometerstand 2x verändert wurde. Einmal um 90.000 Kilometer und dann nochmal um 70.000 Kilometer. Er hat statt den jetzt angegebenen 192.000 Kilometer also schon fast 500.000 Kilometer runter, was ja nicht wenig ist.
Man kann ja natürlich auch anhand der Historie erkennen wann in welchem zeitraum dies "passiert" ist.
Nun wollte ich euch mal Fragen ob ihr auch schonmal so hinterlistig betrogen worden seit und was ich jetzt machen kann.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung kann aber Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Würdet ihr zuerst mit dem Verkäufer sprechen wegen einer Außergerichtlichen Einigung? Oder am besten gleich zum Anwalt gehen?
Es handelt sich hier schließlich um 3900 euro, was für mich viel Geld ist.

Liebe Grüße,
Fliegsdingsbums
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #2
Schorni

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189.000
+ 90.000
+ 70.000
-------------
349.000km


Keine 500.000KM. Und wenn es so klar ist - ANWALT!
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #3

fliegsdingsbums

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Ja ~ 400.000 Kilometer meinte ich...... Tippfehler können ja passieren, ich bin des rechnens mächtig ;)

Aber bevor ich zum Anwalt gehe, sollte ich den Verkäufer nicht fragen ob er mir mein Geld wieder gibt und das Auto somit zurücknimmt?
Wir wissen ja alle, wie lange sich Anzeigen hinziehen können. Das ich Recht bekomme hat mir mein Anwalt schon bestätigt bei der eindeutigen Sachlage.
Wenn der Verkäufer sich natürlich weigert, würde ich sofort eine Anzeige erstatten.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #4
Schorni

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fliegsdingsbums schrieb:
Ja ~ 400.000 Kilometer meinte ich...... Tippfehler können ja passieren, ich bin des rechnens mächtig ;)

Aber bevor ich zum Anwalt gehe, sollte ich den Verkäufer nicht fragen ob er mir mein Geld wieder gibt und das Auto somit zurücknimmt?
Wir wissen ja alle, wie lange sich Anzeigen hinziehen können. Das ich Recht bekomme hat mir mein Anwalt schon bestätigt bei der eindeutigen Sachlage.
Wenn der Verkäufer sich natürlich weigert, würde ich sofort eine Anzeige erstatten.


Darum sagte ich, wenn es so klar ist - Anwalt. Vorrausgesetzt hatte ich, das Du über das Thema Käufer fragen schon hinaus warst.

Der Anwalt wird Dir auch erklären können das Du keine 100% des Kaufpreises bekommen wirst. Stichwort NUTZUNG.

Und was willst Du mit einer Anzeige? DIe kannst Du machen, hat aber mit Anwalt/Klage usw nichts zu tun. Weil diese es STRAFrecht wäre, Du aber Deine Kohle im ZIVILProzess geltend machen werden wirst.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #5

fliegsdingsbums

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Stimmt, das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Da wird sicher die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Ist ja immerhin ein Vergehen was mit einem Jahr Gefängnis oder Geldbuße einher geht.

Das ich das Fahrzeug genutzt habe ist schon verständlich, allerdings nur 4000 Kilometer. Die Lichtmaschine wurde erneuert, alle Filter die man austauschen kann wurden erneuert und eine neue Batterie ist auch drin, deshalb gibt es ja auch eine Wertsteigerung. Oder zählen technische Verbesserungen in dem Falle nicht?
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #6
Schorni

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fliegsdingsbums schrieb:
Stimmt, das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Da wird sicher die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Ist ja immerhin ein Vergehen was mit einem Jahr Gefängnis oder Geldbuße einher geht.

Da passiert erfahrungsgemäß - NIX. Zu alt, zu wenig öffentliches Interesse, zu wenig "Schaden"...


Das ich das Fahrzeug genutzt habe ist schon verständlich, allerdings nur 4000 Kilometer. Die Lichtmaschine wurde erneuert, alle Filter die man austauschen kann wurden erneuert und eine neue Batterie ist auch drin, deshalb gibt es ja auch eine Wertsteigerung. Oder zählen technische Verbesserungen in dem Falle nicht?

Das sind Erhaltungsreparaturen. Keine Wertverbesserung. Rückgabe Zug um Zug heisst - URSPRUNGSzustand. Wenn er Dir freiwillig für die Neuteile was zahlt - OK. Wenn nicht - ausbauen und die alten rein. Kannste nicht? Dann schwer/Pech ne. :?
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #7

fliegsdingsbums

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Da passiert erfahrungsgemäß - NIX. Zu alt, zu wenig öffentliches Interesse, zu wenig "Schaden"...

Vergiss es mal ganz schnell. Ich wurde Angezeigt weil ich einem Zivilisten meinen Mittelfinger gezeigt habe. Die Anklage wurde nicht fallen gelassen, es kam sogar zur Gerichtsverhandlung. Die Gerichtsverhandlung habe ich gewonnen, aufgrund mangelnder Beweise und Widersprüche seitens des Klägers.

Die alte Lichtmaschine hat mein Freund noch in seiner Werkstatt, diese würde er sicherlich (rein aus Protest) wieder einbauen. Ist ja nicht unbedingt das günstigste Ersatzteil.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #8
Schorni

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fliegsdingsbums schrieb:
Vergiss es mal ganz schnell.

Doch mache ich. Weil ich so etwas mit gedrehten Tachos JEDEN Tag erlebe. In den letzten 10 Jahre glaube 100 mal. Und so lange der Verkäufer keine GEWERBLICHER Verteter ist der mit so etwas mehrfach aufgefallen ist, passt GAR NIX.

Deine Geschichte ist was völlig anderes, das hat nichts mit gedrehtem Tacho zu tun. :?
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #9

fliegsdingsbums

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Der Verkäufer ist angeblich ein "Freund" von einem Autohändler. Der Autohändler hat den Passat bei Mobile.de reingesetzt (auch unter seinen gewerblichen Angaben). Der Kaufvertrag kam bei mir zu Hause zu stande, mit dem Verkäufer und dem Händler. Ich hatte natürlich einen Zeugen dabei.
Die Anzahl der Vorbesitzer waren den beiden nicht bekannt.
Allerdings steht auch der Autohändler im KFZ-Brief mit drin. Einen Monat hatte er das Auto auf sich zugelassen und hat ihn dann an seinen angeblichen "Freund/Kumpel" verkauft.
Ein wenig kurios kam mir das schon vor, aber da ich noch nie vorher alleine ein Auto gekauft habe und ein klein wenig naiv war, hab ich mir dann doch nichts dabei gedacht.
Der Wagen war in Berlin gemeldet, hatte eine grüne Plakette (die immernoch an meinem Auto klebt) dran obwohl es ein Diesel ohne Rußpartikelfilter ist. Schonmal die nächste Straftat.
Diverse Falschaussagen wurden getroffen beim Kauf und solche Leute sollten nicht einfach so davon kommen.
Zumal der Händler ja auch im KFZ Brief als Vorbesitzer drin steht.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #10
Schmitti

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Eine Anzeige schadet doch nicht - außer vielleicht dem guten Ruf des Verkäufers, sofern das denn rauskommen sollte. Aber immerhin ist die StA dann in der Pflicht, zu ermitteln.

Allerdings gebe ich Schorni vollkommen Recht, dass die Staatsanwaltschaften total überfordert sind mit der Anzeigenflut und so etwas sicherlich gerne wegen geringer Schuld einstellen.

Andererseits ist eine gleich zweimal vorgenommene Tachojustierung um insg. 160.000km auch kein Pappenstiel. Ich würde vielleicht als zuständiger Staatsanwalt bei einer eindeutigen Beweislage . die Betonung liegt auf: eindeutigen - einen Strafbefehl beantragen.

Wie auch immer: Wenn denn die Beweislage derart eindeutig ist - was ich aus Erfahrung irgendwie bezweifle - ist doch, zumindest zivilrechtlich, alles klar.

EDIT:

BTW: Lässt sich die Manipulation zeitlich zurückverfolgen?
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #11

fliegsdingsbums

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Die Beweislage ist eindeutig nachvollziehbar. Anhand der Historie, in die mir ja Einsicht gegeben wurde, hatte das Fahrzeug im Juli 2010 253.000 Kilometer runter. Und davor nochmal. Er war zwischendurch anscheinend oft bei VW in der Werkstatt. Daher kann man auch sehen wann das gemacht worden ist.

Ein Anwalt darf sich meiner Meinung nach die Daten aus der Werkstatt einfordern.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #12
Schmitti

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fliegsdingsbums schrieb:
Die Beweislage ist eindeutig nachvollziehbar. Anhand der Historie, in die mir ja Einsicht gegeben wurde, hatte das Fahrzeug im Juli 2010 253.000 Kilometer runter. Und davor nochmal. Er war zwischendurch anscheinend oft bei VW in der Werkstatt. Daher kann man auch sehen wann das gemacht worden ist.

Ein Anwalt darf sich meiner Meinung nach die Daten aus der Werkstatt einfordern.

In einem Gerichtsprozess kann das nur das Gericht anordnen. Ein Anwalt hat per se kein Recht auf die Einsicht fremder Akten/Dokumente.

Wer hatte Dir die Einsicht gewährt?
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #13

fliegsdingsbums

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Das werde ich wohl nicht preisgeben wer genau mir die Einsicht gewährt hat.
Eine KFZ-Werkstatt, soviel kann ich sagen.
Ich weiß ja dass er mir das gar nicht hätte zeigen dürfen aber ich denke unter Freunden macht man das.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #14
DIDA

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Um das Ganze auf einen Punkt zu bringen.

Geh zu einem Anwalt (einem der sich mit diesen Dingen auskennt) und lass dich diesbezüglich einfach mal beraten. Dann hast du die Informationen die du brauchst. Mit dem Hintergrundwissen gehst du zu deinem Verkäufer, legst die Fakten auf den Tisch und wartest die Reaktion ab.

Ist doch alles gar nicht so schwer.

Glaub einfach mal Leuten die damit Erfahrung haben, deswegen hast du doch auch gefragt oder seh ich das falsch?

Viel Erfolg dabei 8)
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #15
Schorni

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Der Wagen war in Berlin gemeldet, hatte eine grüne Plakette (die immernoch an meinem Auto klebt) dran obwohl es ein Diesel ohne Rußpartikelfilter ist. Schonmal die nächste Straftat.

Wieder falsch. Es gibt mehr als EINEN PKW der OHNE DPF eine grüne Plakette bekommt. Desweiteren ist es auch keine STRAFTAT. Wenn die Werkstatt einen FEHLER macht und IRRTÜMLICH die falsche Plakette dranpappt, kann es weder dem FAHRER/HALTER noch dem "Macher" als STRAFTAT unterstellt werden. Immerhin gilt (theoretisch) immer noch der Grundsatz der UNSCHULD - bis zum beweisen der Schuld. :D
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #16

Poddy

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zu letzterem ist das sowieso schwer einschätzbar, da du weder Modell noch Baujahr noch irgendwas angegeben hast ;) so viele kilometer könnte theoretisch auch ein 3C bereits gefahren sein^^
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #17

fliegsdingsbums

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so viele kilometer könnte theoretisch auch ein 3C bereits gefahren sein^^
Natürlich könnte er das, meiner ist ja auch ein älteres Baujahr (1999).... Ein Passat 3B 2,5 TDI V6
aber spielt das eine Rolle? Gedreht ist gedreht...... und 3900 Euro sind 3900 Euro, wie schon gesagt: Für MICH ne menge Geld.
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #18
Schmitti

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Es spielt so einiges eine Rolle. ;-)
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #19

Napster-ZZ

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Hi,

also ich wäre ja schon skeptisch für 3900€ nen v6tdi mit 192000km.
Der kann ja eigentlich nur kaputt sein. Die werden ja eigentlich höher gehandelt.
Ja ich weis im Netz stehen genug unter 4000€ aber da sind fast alle Schrott leider :(

Und dann noch zur Feinstaubplakette. Eine falsche Plakette, egal ob wissentlich oder unwissentlich landet bei der Staatsanwaltschaft. Und nach dt. Rechtssprechung schützt unwissenheit vor Strafe nicht!!!!
Die Staatsanwaltschaft Dortmund verurteilt Fahrer dafür! , ebenso wie die Verursacher als auch die Besorger solcher Plaketten wenn Sie gefunden werden. Aber der Fahrer wird ja meist gefunden.
Das ist übrigens Urkundenfälschung.

Aber anzeigen würde ich den Verkäufer auch wenn die Sachlage nachweisbar ist.
Viel erfolg dabei

Gruß Sebastian
 
  • Gedrehter Tacho. Wer hilft? Beitrag #20
Schorni

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Napster-ZZ schrieb:
Und dann noch zur Feinstaubplakette. Eine falsche Plakette, egal ob wissentlich oder unwissentlich landet bei der Staatsanwaltschaft. Und nach dt. Rechtssprechung schützt unwissenheit vor Strafe nicht!!!!
Die Staatsanwaltschaft Dortmund verurteilt Fahrer dafür! , ebenso wie die Verursacher als auch die Besorger solcher Plaketten wenn Sie gefunden werden. Aber der Fahrer wird ja meist gefunden.
Das ist übrigens Urkundenfälschung.


Seit wann wirst DU für Fehler ANDERER verurteilt? In D gilt immer noch: Unschuldig bis Schuld BEWIESEN ist. Und wenn der Fehler nicht beim Besitzer liegt, da Plakette andere zuteilen und SELBER kleben, wird kein Richter denjenigen verurteilen der NICHTS dafür kann. Diese Aussage halte ich für ein Gerücht.
 
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