Gebrauchtwagen und Gewährleistung

Diskutiere Gebrauchtwagen und Gewährleistung im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Wann hast du den Mangel deinem freundlichen mitgeteilt? Im ersten halben Jahr hat dein Händler die Beweislast,und muss Dir beweisen das der...
  • Gebrauchtwagen und Gewährleistung Beitrag #1

mailman

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Wann hast du den Mangel deinem freundlichen mitgeteilt?

Im ersten halben Jahr hat dein Händler die Beweislast,und muss Dir beweisen das der Mangel nicht vorhanden war!

Ab dem 2.Halben Jahr musst du dem Händler beweisen das der Mangel schon bestand.

Das wrid schwer wenn dein Händler sich quer stellt.
 
  • Gebrauchtwagen und Gewährleistung Beitrag #2

mailman

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Dann nehme ich an das du eine Kasko hast.

Ist der Eigenanteil von der Versicherung und nicht vom Händler oder?

Besser wäre gewesen den Schaden direkt vom Händler ohne Versicherung beheben zu lassen,er war ja zur gewährleistung verpflichtet.

Und hätte alle Kosten übernehmen müssen.
 
  • Gebrauchtwagen und Gewährleistung Beitrag #3

Jürgen

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Also bei der VW Gebrauchtwagengarantie war es bei mir so:

10% der Kosten, aber midestens 100 DM ( sind jetzt wohl 50 € ) Eigenanteil.

Steht auch auf der Rückseite des Versicherungsscheins im (wirklich) Kleingedruckten.
 
  • Gebrauchtwagen und Gewährleistung Beitrag #4
Torsten

Torsten

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Den Eigenanteil musst Du im ersten halben Jahr auf gar keinen Fall bezahlen. Dein Händler muss diesen schlucken. Ansonsten darfst Du ihm gerne anbieten den Schaden ohne Versicherung zu beheben. Dann trägt er die kosten alleine. Versicherungsnehmer bist ja schließlich Du und keiner kann Dich zwingen die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Hat bei mir wunderbar funktioniert. Habe nie den Selbstbehalt bezahlt (bei ungefähr 12 Besuchen).

Im zweiten Halbjahr hingegen wirst Du die Selbstbeteiligung schlucken müssen.
 
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