Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht

Diskutiere Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Moin, irgendwie versteh ich diese Gewährleistung und Garantie-Geschichte nicht ganz.... auch nach Suchen und viel Lesen bin ich noch nicht...
  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #1
incunabulum

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Moin,

irgendwie versteh ich diese Gewährleistung und Garantie-Geschichte nicht ganz.... auch nach Suchen und viel Lesen bin ich noch nicht schlauer....

Was ich verstanden zu haben glaube ist, dass es 24 Monate Gewährleistung gibt, nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers stattfindet und bei hoher Laufleistung / Alter ein Selbstbehalt gefodert werden kann....

Meinen Passi habe ich vor ca. 5 Monaten gebraucht gekauft (großer privater Händler). Für die Gewährleistung wurde eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen (40 % Selbstbehalt oder so... - was ok ist)

Frage:
Muss ich bei anstehenden Reparaturen in den ersten 6 Monaten bereits mich mit 40 % der Konsten beteiligen?


Da in diesem Fall der Verkäufer mir nachweisen müsste, das der Schade beim Kauf noch *nicht* bestanden hat, kann ich mir dies nicht vorstellen.... Oder doch?

ps: Aus den Garantiebedingen werde ich jedenfalls schlau :-(
 
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  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #2
Torsten

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Theoretisch müsstestr Du in den ersten 6 Wochen auch die 40% zahlen. Da der Händler Dir jedoch nachweisen muss, dass der Mangel erst später entstand, was er nicht kann, muss er den Mangel eh beseitigen. Für diese Kosten bedient er sich Deiner GW Versicherung. Den Selbstbehalt von 40% trägt dann auch er.

Sollte er das Geld von Dir haben wollen, dann weigerst Du Dich eben die GW Versicherung in Anspruch zu nehmen. Er muss den Mangel trotzdem beseitigen und bleibt auf 100% der Kosten sitzen.

Fazit: Selbstbehalt zählt erst nach Ablauf der 6 Monate vor Beweislastumkehr.
 
  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #3
incunabulum

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Klasse!

Dann werde ich die Tage beim Freundlichen auftauchen und noch einige Kleinigkeiten machen lassen :)

(Kleinigkeiten, die ich wohl sonst selber oder gar nicht repariert hätte :)

Danke!
 
  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #4

7of9

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incunabulum schrieb:
Für die Gewährleistung wurde eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen (40 % Selbstbehalt oder so... - was ok ist).

Eine solche Versicherung ist reichlich unsinnig!
Ein kommerzieller Verkäufer eines Gebrauchtwagens hat nach dem BGB eine sogenannte Sachmängelhaftung gegenüber dem Verbraucher zu leisten. Da es um einen gebrauchten gegenstand geht, kann er die Sachmängelhaftung auf 12 Monate beschränken. Tut er dies nicht oder steht im Vertrag eine kürzere Frist bzw. ein gänzlicher Ausschluß, so gibt er automatisch 24 Monate, denn er kann nicht weniger als 12 Monate geben. Entsprechende Vertragspassi sind ungültig - aners als bei privaten Verkäufern, denn diese dürfen auch zur Gänze ausschließen.
In allen Fällen der Sachmängelhaftung gilt, das nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet: In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen, das der Mangel nicht schon zur Übergabe bestanden hat oder durch dessen falsches verhalten auftrat. Nach den 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, das der Mangel schon bei Übergabe bestand oder sich aus einem damals bereits bestehendem Mangel ergeben hat (Folgeschaden).

Diese Regelungen gelten dann, wenn es sich um einen Gebrauchsgüterkauf handelt.

Bei Sachmängeln muss der Verkäufer diese beheben und zwar zu seinen Lasten. Was also soll da eine zusätzliche Versicherung?


Die einzige Variante in der das Sinn machen würde, wäre wenn in der Versicherung Dinge abgedeckt werden, die durch die normale Sachmängelhaftung nicht abgedeckt sind (Verschleißteile und ähnliches). Normalerweise schließen derartige Versicherungen solche Teile aber auch gänzlich aus, oder es werden gezielt die teuren Teile ausgeschlossen.

Von welchem Unternehmen stammt denn die Versicherung?


Zur Garantie:
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung von irgendwem. Hier gelten einzig die Bestimmungen des Vertragsrechts. Es wäre also durchaus legal, wenn irgendwer im Defektfall einen Autauschmotor auf Garantie verspricht, sofern der Fahrer beim fahren stets eine rote Gumminase aufhatte :)

Um es nochmal deutlich zu sagen: Die Sachmängelhaftung (ehemals Gewährleitsung) ist eine durch das BGB vorgeschriebene Leistung die von gewerblichen Verkäufern erbracht werden muss. Garantien sind völlig freiwillig.


Man muss als Käufer ein wenig aufpassen:
Viele windige Gebrauchtwagenhändler versuchen sich der gesetzlichen Pflicht zur Sachmängelhaftung zu entziehen. Uralt ist der Versuch mit der Bezeichnung 'rollender Schrott' im Kaufvertrag. Weniger schnell ersichtlich ist es, wenn der Kaufvertrag als sogenanntes Vermittlergeschäft abgewickelt werden soll. Da steht dann irgendwo im Kaufvertrag, das der Wagen gar nicht vom Händler gekauft wird, sondern von einer Privatperson und der Händler nur als Vermittler auftritt. Ich weiss leider nicht wie es in derartigen fällen in der laufenden Rechtsprechung aussieht, im Falle des rollenden Schrotts ist das aber meiner Erinnerung nach schon für nichtig abgeurteilt worden.


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  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #5
incunabulum

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@7of9: Man lernt nie aus :) Danke erst einmal für die ausführliche Antwort!

Ich werde mir dann heute abend noch einmal die ganze Versicheurngsgeschichte genau anschauen und denn die Details hier posten.

So wie ich es jetzt verstanden habe, kann bei einer Gewährleistung dem Käufer keine Mithaftung / Selbstbeteiligung aufgebrummt werden, oder? Allerdings frage ich mich dann, warum gerade dies in meinem Kaufvertrag und anscheinend auch bei VW Gebrauchten der Fall ist (bei mir: 40 %; bei VW: 50 Euro pro Fall)....
 
  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #6

7of9

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incunabulum schrieb:
So wie ich es jetzt verstanden habe, kann bei einer Gewährleistung dem Käufer keine Mithaftung / Selbstbeteiligung aufgebrummt werden, oder? Allerdings frage ich mich dann, warum gerade dies in meinem Kaufvertrag und anscheinend auch bei VW Gebrauchten der Fall ist (bei mir: 40 %; bei VW: 50 Euro pro Fall)....

Eine Mithaftung bei Sachmängeln macht keinen Sinn - das muss der VK zu 100% tragen. Vielleicht geht es bei den von Dir genannten Beträgen um irgendwelche beteilgungen bei Schäden die kein Sachmangel sind oder die unter Verschleißteile fallen oder so?


In meinen beiden Gebrauchtwagen-Verträgen von VW steht nix von 50 EUR drin, aber vielleicht haben die ja etwas geändert. Bei der Sachmängelhaftung geht es ja im Grunde darum, den Käufer davor zu schützen das ein schon defekt übergebenes Teil erst später auffällt. Da würde eine Mithaftung keinen Sinn machen, denn warum soll der Käufer einer Sache sich an einem Schaden beteiligen, der schon Bestand bevor er das Handelsgut in Besitz hatte?
 
  • Garantie, Gewährleistung??? Ick versteh das nicht Beitrag #7

had

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Moin,
durch die Sachmängelbeseitigung soll der Käufer aber auch nicht besser gestellt werden, als ohne Mangel, sondern nur so, als ob der Mangel nich vorgelegen hätte.

Mal angenommen, das Auto hätte einen Reifenschaden gehabt, der nachweislich bei Übergabe schon da war. Dann müsste der Händler den Reifen gegen einen heilen, aber durchaus schon mit der entsprechenden Laufleitung "belasteten" Reifen tauschen. Da das nicht möglich/unzumutbar etc. ist, kann er von dem Kaufer verlangen, den Vorteil, den er durch den Tausch neu gegen alt hat, herauszugeben. Also zahlt der Käufer plötzlich einen Eigenanteil (bekommt ja aber auch etwas dafür, nämlich einen neuen statt einen gebrauchten heilen Reifen).
Gruß
had
 
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