tobzen_vw
Hallo Leute,
ich habe im November meinen Führerschein durch eine Alkoholfahrt verloren, gestern war Post in meinen Briefkasten das meine Sperre von 11 Monaten mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist da ich an einen Kurs zur Sperrfristverkürzung teilgenommen habe.
Jetzt zu meiner Frage normalerweise muß man den Führerschein 3 Monate vorher beantragen aber da ich ja einen neuen Strafbefehl (aufhebung) bekommen habe ich konnte ja nicht wissen wann ich den Führerschein beantragen muß. Die Frauen von der Führerscheinstelle sagten mir am Telefon das dass 4 Wochen dauern wird und ich trotz dessen nicht fahren darf
aber ich kenne das so das man einen vorübergehenden Führerschein bekommt so hatte es jedenfalls mal eine Kumpel vor langer Zeit einmal.
Darf ich nun auch ohne fahren bis ich ihn wieder bekomme ?
Das würde aus meiner Sicht als Führerschein vergessen gelten oder ?
gruß
ich habe im November meinen Führerschein durch eine Alkoholfahrt verloren, gestern war Post in meinen Briefkasten das meine Sperre von 11 Monaten mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist da ich an einen Kurs zur Sperrfristverkürzung teilgenommen habe.
Jetzt zu meiner Frage normalerweise muß man den Führerschein 3 Monate vorher beantragen aber da ich ja einen neuen Strafbefehl (aufhebung) bekommen habe ich konnte ja nicht wissen wann ich den Führerschein beantragen muß. Die Frauen von der Führerscheinstelle sagten mir am Telefon das dass 4 Wochen dauern wird und ich trotz dessen nicht fahren darf
aber ich kenne das so das man einen vorübergehenden Führerschein bekommt so hatte es jedenfalls mal eine Kumpel vor langer Zeit einmal.
Darf ich nun auch ohne fahren bis ich ihn wieder bekomme ?
Das würde aus meiner Sicht als Führerschein vergessen gelten oder ?
gruß