Führerschein !!!

Diskutiere Führerschein !!! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Leute, ich habe im November meinen Führerschein durch eine Alkoholfahrt verloren, gestern war Post in meinen Briefkasten das meine Sperre...
  • Führerschein !!! Beitrag #1

tobzen_vw

Hallo Leute,

ich habe im November meinen Führerschein durch eine Alkoholfahrt verloren, gestern war Post in meinen Briefkasten das meine Sperre von 11 Monaten mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist da ich an einen Kurs zur Sperrfristverkürzung teilgenommen habe.

Jetzt zu meiner Frage normalerweise muß man den Führerschein 3 Monate vorher beantragen aber da ich ja einen neuen Strafbefehl (aufhebung) bekommen habe ich konnte ja nicht wissen wann ich den Führerschein beantragen muß. Die Frauen von der Führerscheinstelle sagten mir am Telefon das dass 4 Wochen dauern wird und ich trotz dessen nicht fahren darf
aber ich kenne das so das man einen vorübergehenden Führerschein bekommt so hatte es jedenfalls mal eine Kumpel vor langer Zeit einmal.

Darf ich nun auch ohne fahren bis ich ihn wieder bekomme ?
Das würde aus meiner Sicht als Führerschein vergessen gelten oder ?

gruß
 
  • Führerschein !!! Beitrag #2

Neugieriger

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ich glaube kaum, dass du ohne Fahren darfst, denn du hast ihn ja noch nicht wieder und denn würde es als Fahren ohne gültige Faherlaubnis aussehn.

Das ist meine eigene Meinung.
 
  • Führerschein !!! Beitrag #3
Duke

Duke

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tobzen_vw schrieb:
.....
aber ich kenne das so das man einen vorübergehenden Führerschein bekommt so hatte es jedenfalls mal eine Kumpel vor langer Zeit .....


Wenn man trotzdem fahren dürfte ,,dann gäbe es sicher nicht den " Vorläufigen Führerschein".

Aus meiner Sicht darfst du nicht fahren ,.. hol dir nen "Vorläufigen Führerschein " oder warte bis das dein richtiger kommt.


Duke
 
  • Führerschein !!! Beitrag #4
DIDA

DIDA

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du wirst sicher keinen vorläufigen bekommen. und für die zeit muss du eben noch zu fuß gehen oder mit dem rad fahren.

wenn du erwisch wirst mußt du einen tag darauf den führerschein vorzeigen.
aber nichts desto trotz werden sie über das kba bzw vzr genau wissen wann dir dein neuer führerschein ausgehändigt worden ist. bzw ob er überhaupt schon ausgehändigt worden ist (das datum wird auf dem führerschein vermerkt).

das heisst für dich fahren ohne führerschein! das wird zur folge haben können, dass du dann letztendlich doch die 11 monate bekommst.

also lass den sch... denn der ärger ist auf jedenfall vorprogrammiert. und die 4 wochen wirst du ja wohl noch warten können.

und ich hoffe auch, das du aus der sache was gelernt hast.

link zum statistischen bundesamt:

http://www.destatis.de/basis/d/verk/verktab9.php
 
  • Führerschein !!! Beitrag #5

Big-Mo

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Solange du deinen Führerschein nicht in den Händen hälst Gilt absolutes Fahrverbot. :cry:
Und wenn du trozdem fährst können zu deinen Ursprünglichen 11 Monaten noch ein paar Monate dazukommen. :idea:
 
  • Führerschein !!! Beitrag #6

tobzen_vw

na sicher hab ich drauß gelernt. war heut bei der führerscheinstelle und ich hab mal nen bißchen druck gemacht und aller spätestens in 14 Tagen kann ich mir den abholen.

danke für eure postings
 
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