Also, erstmal mit der
Bearbeitungsgebühr:
Die muss nur gezahlt werden, wenn der verantwortliche nicht ermittelt werden konnte UND wenn es ein Verstoß im "ruhendem Verkehr" - Parken also - ist. Da kann man der Behörde nicht zumuten, alles genau zu beobachten, wer wann wo ein Auto abstellt und so.
Wenn es aber (wie hier) nicht um den ruhenden Verkehr geht, dann muss IMMER der ermittelt werden, der das auch wirklich war. Hier kann nämlich der Polizei (oder wem auch immer: LRA, Stadt,...) zugemutet werden, den Fahrer genau festzustellen. Ob durch Anhalten, ein schönes Portraitfoto oder was auch immer. Also muss der Haltr nicht für die Kosten einspringen!
Jetzt zu den
Angaben: Wer muss was oder was nicht?
Grundsätzlich gilt, man MUSS alles angeben, was man weiss. Also wenn der Nachbar gefahren ist, dann muss man den angeben, wenn man dessen Tochter das Auto geliehen hat, dann eben die...
- Verwandte
Die braucht man nicht in die Pfanne hauen, wenn die "in gerader Linie" verwandt sind: Also Eltern, Kinder und auch Geschwister. Und natürlich den Ehepartner bzw. auch schon Verlobte!
Tipp: Ich kenne sooo viele, die sich kurz vor einem Starenkasten verlobt haben, das dann leider wieder aufgelöst haben, da man doch nicht heiraten wollte (oder weil das Verfahren eingestellt wurde?

) - Und: Man sollte dazu aber nicht schon aderweitig gebunden sein...
Noch ein Tipp: Auf keinen Fall sagen
"ich brauche Ihnen nix sagen" - da wissen die oft schon, dass man eben dann das persönliche Umfeld mal genauer mit dem Foto vergleichen sollte... Am besten nur: "i war's net!"
Falls deutlich erkennbar ist, dass es z.B. eine Frau ist und als Mann es also nicht gewesen sein kann, kann man auch die Taktik "Stillhalten" anwenden: Keine Angaben, nicht mal die Pflichtangaben. Dann wird man irgendwann zur Polizei vorgeladen, dort sagt man auch nix, stellt maximal fest
"das kann ich ja nicht sein, das ist ja 'ne Frau!". Dann müssen die suchen, werd as sein könnte! Und es kostet werttvolle Zeit bei der Verjährung!
- Nix wissen
Wenn man nix weiss, kann man auch nix sagen! Dann muss die Behörde selbst sehen, wie sie an die Infos kommt! Aber: Man muss eigentlich immer wissen, wer da fährt. Und um dann nach zu helfen, wird eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs verhängt. Aber nicht immer sofort, oft erst beim 2. oder 3. Mal.
Am besten ist dann
"Ich würde ja sooo gerne helfen, aber der Abdruck des Fotos ist sooo schlecht, da kann ich leider keinen genau erkennen! " :angel:
lang aber hoffentlich noch verständlich
und auch ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
AitschPi