Frage zu Vorfahrt

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  • Frage zu Vorfahrt Beitrag #1

teletubi

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Hello zusammen,

ich habe mal eine Frage zu Vorfahrt.
Wenn ich auf einer Vorfahrtb erechtigten Strasse unterwegs bin, z.b. Bundesstrasse, und es kommt von rechts ein Auto. Der Wagen bleibt stehen, wartet bis ich fast da bin und fährt 30 Meter vor mir auf die Bundesstreasse.
Wenn ich den an der Seite treffe, dann ist es wohl eindeutig, das er mir die Vorfahrt genommen hat. Treffe ich den aber von hinten und habe keine Zeugen, was passiert dann?
Wie viel Bremsen um nicht aufzufahren istr eigentlich zumutbar?

Ich frage deshalb, weil es bei uns eine Siedlung an der Bundesstrasse gibt, wo ich öfters Probleme damit habe. Überwiegend ältere Herrschaften warten immer bis ich fast da bin, um dann direkt vor mir auf die Bundesstrasse auf zu fahren. 2 Mal habe ich nur durch eine Vollbremsung den Zusammenstoss verhindern können. Es passiert aber beinahe jedesmal wenn ich dort vorbei fahre.
Manchmal ist vor mir eine grosse Lücke, genug um mit einem Laster los zu fahren. Ich sehe das Auto, das von der Siedlung kommt, es steht dort ca. 30 Sekunden, alles ist frei. Aber erst als ich nur noch 50 Meter habe, fährt der los. Ich bin schon immer extem bremsbereit.
 
  • Frage zu Vorfahrt Beitrag #2

19Passat98

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Dann hat der Pech und du solltest sagen wie es war: der is plötlich raufgefahren, kannst dich doch nich wegbeamen und du hast Vorfahrt, also muss der Typ, der kommt sich mal sputen oder warten.

Kenne das.... warten stundenlang.... man denkt OK die warten ja und dann wollen dies wissen.... und "sausen" im schneckentempo los.
Vermute manche ältere Menschen sehen dich erst wenn du näher kommst :lol:
 
  • Frage zu Vorfahrt Beitrag #3

Bender

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Derjenige, der aus einer untergeordneten Straße kommt - wie oben beschrieben - muß nach dem einbiegen mindestens 50 m auf der Vorfahrtstrasse gefahren sein, erst dann hat er nicht mehr einfach die Schuld.

War bei meinem Vater letztes Jahr im Winter auch so:
Er fuhr aus einer untergeordneten Strasse raus nach links auf seine Spur. Nur dumm, daß auf der Gegenspur nicht nur einer parkte, sondern auch einer dran vorbei wollte. Tja, die beiden Autos haben sich näher kennengelernt und mein Vater war Schuld, obwohl er auf seiner eigenen Spur war und der andere zu schnell - Schnee! - auf meines Vaters Spur entgegen kam!
Polizei und Versicherung haben dann gesagt, daß man erst nach 50 m gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer ist.

Gruß
Andreas :)
 
  • Frage zu Vorfahrt Beitrag #4

knigge

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Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Da bedarf es immer der Betrachtung des konkreten Einzelfalles. Und man muss bedenken, dass Recht haben und Recht bekommen immer zwei paar Schuche sind - also im Zweifel eher stehen bleiben und keinen Unfall bauen :)
 
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