falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich?

Diskutiere falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Guten Morgen. Meine Freundin hat gestern falsch geparkt. Eine Private Firma die sich um Parksünder kümmert hat ihr einen Zettel an die Scheibe...
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #1

mitgeschmack

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Guten Morgen.

Meine Freundin hat gestern falsch geparkt. Eine Private Firma die sich um
Parksünder kümmert hat ihr einen Zettel an die Scheibe geklemmt.

Angeblich haben die einen abschlepper gerufen. Was die nicht wissen
Ist das sie ca 2 stunden falsch geparkt hat. Selber hat die Firma aber nur 15 Minuten gewartet.
Als sie dann nach 2 stunden angerufen hat um zu fragen wie das mit 150 €
sein kann meinte der Mitarbeiter das sie den Schlepper ja abbestellen mussten. .
Wie soll das gehen. Nach 2 stunden wäre der Schlepper doch da gewesen. ..

Kann sie dagegen vorgehen? Ist das rechtens mit dem Geld?

Hier der Brief

http://s1.directupload.net/images/130724/6vew3fhy.jpg
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #3
Schorni

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mitgeschmack schrieb:
Guten Morgen.

Meine Freundin hat gestern falsch geparkt. Eine Private Firma die sich um
Parksünder kümmert hat ihr einen Zettel an die Scheibe geklemmt.

Angeblich haben die einen abschlepper gerufen. Was die nicht wissen
Ist das sie ca 2 stunden falsch geparkt hat. Selber hat die Firma aber nur 15 Minuten gewartet.
Als sie dann nach 2 stunden angerufen hat um zu fragen wie das mit 150 €
sein kann meinte der Mitarbeiter das sie den Schlepper ja abbestellen mussten. .
Wie soll das gehen. Nach 2 stunden wäre der Schlepper doch da gewesen. ..

Kann sie dagegen vorgehen? Ist das rechtens mit dem Geld?

Hier der Brief

http://s1.directupload.net/images/130724/6vew3fhy.jpg


Falschparken und Abschleppen ist nicht dem HALTER anzulasten. Täterermittlung ist AmtsPFLICHT.
Ergo - abhaun.
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #4

mitgeschmack

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Danke für den link. Wie soll sie sich nun verhalten? Sie hat leider keine Rechtsschutz.
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #5
Schorni

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mitgeschmack schrieb:
Danke für den link. Wie soll sie sich nun verhalten? Sie hat leider keine Rechtsschutz.

Die Täterermittlung ist AMTSPFLICHT. Was willst Du noch? Das entsprechende URTEIL ist im Forum zu finden 8)
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #6

mitgeschmack

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Also einfach nicht zahlen ohne schriftliche Stellungnahme?
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #7
Schorni

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Die erste "Aufforderung" ignoriert man. Wenn der Bußgeldbescheid kommt, melden. Dann bekommste Vordruck von mir. Der dann ausgefüllt per Einschreiben und das ganze sieht dann anders aus 8)
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #8
Einarmiger

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@Robin-Hase, da kommt nie ein Bußgeldbescheid.

Falsches Parken (außer dem mit Behinderung) kostet fast immer nur 15 € (kommt auf die vorgefundene Situation an, klar); nur bei Behinderung darf/sollte umgesetzt werden.


Das hat aber mit vorliegendem Fall gar nichts zu tun !

Das Schreiben kommt hier von einer privaten Parkraumbewirtschaftungsfirma.
Das sind private Abzocker, die Verträge mit den jeweiligen Grundstückseigentümern haben.

Gerade diese Bande "P...räume KG" ist doch bekannt - Google hilft auch hier:

Durchlesen: KLICK !!!

@mitgeschmack, vorerst nicht zahlen und sofort Anwalt einschalten !!!
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #9

mitgeschmack

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Alles klar, vielen Dank für die Infos! Dann warten wir also mal ab ob noch etwas kommt.
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #10
Einarmiger

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Nicht warten - offensiv dagegen vorgehen !!!

Auch ohne Rechtsschutz
... sofort Anwalt einschalten !!!

( Kann eh nicht verstehen, dass Leute in der heutigen Zeit noch ohne herumlaufen - siehst ja selber, wie schnell man Abzockern in die Arme läuft. Eine gute Versicherung kostet pro Jahr weniger, als die Firma abziehen will ... Das ist leichtsinnig !!! :flop: )
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #11
theagressor

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Schorni schrieb:
mitgeschmack schrieb:
Danke für den link. Wie soll sie sich nun verhalten? Sie hat leider keine Rechtsschutz.

Die Täterermittlung ist AMTSPFLICHT. Was willst Du noch? Das entsprechende URTEIL ist im Forum zu finden 8)


Wie ist das denn z.B. wenn ich in Holland ein Knöllchen für Falschparken erhalte (gerade 90€ + 7€ Bearbeitungsgebühr bezahlt :-/)?
Besser auch nicht zahlen wenn der Schein kommt, da die ja den "Täter" nicht ermitteln können?

mfg Agressor
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #12
Einarmiger

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@theagressor, falsch.

Das hiesige Ordnungs- und Polizeibehörden den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln haben, bedeutet noch lange nicht, dass das in anderen europ. Staaten auch gilt.

In Holland gilt Halterhaftung.

Dank der mittlerweile geltenden Rechtshilfeabkommen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr dürfen deutsche Ordnungs- und Polizeibehörden ihre Titel in NL, F, CH, und A direkt einfordern, auch mit PZU zustellen und der jeweiligen zuständigen örtlichen Behörde zur Vollstreckung und Beitreibung übergeben.

Umgekehrt gilt das Gleiche.

Das Knöllchen in den Niederlanden kostet nun einmal regulär 90 € fürs Falschparken zzgl. 7 € Bearbeitungsgebühr.
Kam man bis zum 01.07.2012 im Hinblick auf die hier nicht anwendbare Halterhaftung noch um die Zahlung herum, so wurde dies seitdem durch das neue Rechtshilfeabkommen ausgehebelt.

Gehst du nicht mit stichhaltigen Beweisen gegen den Bescheid form- und fristgerecht in Einspruch, mußt du zahlen.

Tust du es nicht, kommen zu den 97 € noch die Gebühren für die in Amtshilfe tätig werdenden deutsche Vollstreckungsbehörden oben drauf.

Schlechte Neuigkeiten, ist aber so.

Somit hast du mit der Zahlung schon das Richtige für deinen Geldbeutel getan.
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #13
captainfantastic

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......und man wird bei Nichtzahlung in´s Fahndungsbuch eingetragen.
Üble Sache das ist......
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #14
Einarmiger

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... jedenfalls vor dem 01.07.12.
Das gilt für Deutsche mittlerweile in den 4 obigen Staaten nicht mehr, weil es da jetzt die Rechtssicherheit der Verfolgungsmöglichkeit länderübergreifend gibt.
Im schlimmsten Fall gibt es hier gegen den Verkehrsteilnehmer für ein Knöllchen aus Österreich einen Erzwingungshaftbefehl.
Habe ich gestern erst gegen einen Mitbürger beantragen müssen, der in Kärnten in einer Feuerwehrzufahrt parkte ...

Aber in den anderen europ. Ländern ist das noch so.
Ganz übel ist es dank der Mautstationen und der vollständigen Vernetzung und der zu 100 % funktionsfähigen elektronischen Kennzeichenerfassung in Italien.

Hatten wir letztens erst im Verkehrssymposium.

Passierst du dort während der 6 Monate Registratur als Knöllchen- oder Mautpreller die erste Mautstation, dauert es nur wenige km, dann hängt dir die Guardia Civil im Nacken.
Da gehst du erst einmal sofort mit in den Bau und dein Auto ist sofort beschlagnahmt.
Wenn sich der Verkehrsrichter dann gemüßigt fühlt, irgendwann zu erscheinen, darfst du dann die gesamte Zeche inkl. Sicherstellungs- und Abschleppgebühren sofort bezahlen und erst danach kann's weitergehen.

Das ist krass.
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #15
theagressor

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Danke für die Infos Jungs. Das mit dem Rechtshilfeabkommen hatte ich auch irgendwie im Kopf und hab deshalb direkt bezahlt. Auf dem Schrieb aus Holland steht auch alles schön in Deutsch inkl. der Gebühren die man zahlen muss wenn man die erste und zweite Frist verpasst, das steigt dann schon recht krass an :D

mfg Agressor
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #16
Weezah

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Schorni schrieb:
mitgeschmack schrieb:
Danke für den link. Wie soll sie sich nun verhalten? Sie hat leider keine Rechtsschutz.

Die Täterermittlung ist AMTSPFLICHT. Was willst Du noch? Das entsprechende URTEIL ist im Forum zu finden 8)

Heisst da ich kann jetzt überall wo ich niemanden "behindere" frei parken wenn sie mich net persönlich antreffen? :D
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #17
Schorni

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Weezah schrieb:
Schorni schrieb:
mitgeschmack schrieb:
Danke für den link. Wie soll sie sich nun verhalten? Sie hat leider keine Rechtsschutz.

Die Täterermittlung ist AMTSPFLICHT. Was willst Du noch? Das entsprechende URTEIL ist im Forum zu finden 8)

Heisst da ich kann jetzt überall wo ich niemanden "behindere" frei parken wenn sie mich net persönlich antreffen? :D


1 mal sicher. Irgendwann wird das ganze aber Gerichtlich zum Fahrtenbuch führen. 8)
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #18
Weezah

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Na ist ja interessant... sowas muss man erstmal wissen.
Hm aber ob ich bock hab das anzufechten? :? ... vorher erstmal ne Rechtsschutz abschließen :twisted:
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #19
Schorni

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Da gibts nix anzufechten. Entweder die wissen wer Fahrer war, oder eben nicht.
 
  • falsch geparkt, 150 € ohne abschleppen möglich? Beitrag #20
Einarmiger

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Genau.

Kann die Verwaltungsbehörde den verantwortlichen Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges nicht feststellen, wird das Verfahren eben für den Halter gegen Gebührenpauschale kostenpflichtig eingestellt. ( jedenfalls hier in unserer Stadt - so mach ich das bei renitenten KFZ-Haltern ;-) )

Da die Gebühr in fast allen Fällen rechtmäßig höher ist als das ausgesprochene Verwarnungsgeld, verweigert dieser Halter mit Sicherheit in Zukunft nie wieder die Angabe des Fahrers zum Tatzeitpunkt. :D

Verkehrserziehung geht leider fast nur noch über den Geldbeutel. Traurig, aber wahr. ;-)
 
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