
Schorni
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Einarmiger schrieb:Genau.
Kann die Verwaltungsbehörde den verantwortlichen Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges nicht feststellen, wird das Verfahren eben für den Halter gegen Gebührenpauschale kostenpflichtig eingestellt. ( jedenfalls hier in unserer Stadt - so mach ich das bei renitenten KFZ-Haltern ;-) )
Da die Gebühr in fast allen Fällen rechtmäßig höher ist als das ausgesprochene Verwarnungsgeld, verweigert dieser Halter mit Sicherheit in Zukunft nie wieder die Angabe des Fahrers zum Tatzeitpunkt.
Verkehrserziehung geht leider fast nur noch über den Geldbeutel. Traurig, aber wahr. ;-)
Vor kaum 6 wochen erst wieder gemacht. Eingestellt OHNE KOSTEN. 8)
Jetzt Du wieder :lol: