Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE

Diskutiere Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, ich habe mein Büro in Braunschweig in der City. Habe aus diesem Grund ein Anwohnerparkausweis für Bereich "B". Habe hier hinter geparkt...
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #1

franki3b

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Hallo,

ich habe mein Büro in Braunschweig in der City. Habe aus diesem Grund ein Anwohnerparkausweis für Bereich "B".

Habe hier hinter geparkt

Schild.JPG


und hatte dann das an der Scheibe

strafe.JPG


Mein Anwohnerausweis lag natürlich brav auf der Fahrerseite an der Frontscheibe.

Bin ich jetzt total blöd? Wie interpretiert Ihr das Schild?

Ich sage mal Halteverbot Werktags von 8-18h auf den nächsten 10m. Krankentransporte ausgenommen. Anwohnerparkplätze für Bezirk "B"

Ich parke da fast täglich und hab noch nie ein Ticket bekommen.

Grüsse
franki3b
 
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  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #2
Tom9210

Tom9210

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hatte mal ein ähnliches ding,
jahrelang an der selben stelle legal geparkt und irgendwann eine knolle bekommen.
habe den bescheid abgewartet und habe dann persönlich mit foto vorgesprochen.
irgendwann kam post, "ausnahmsweise eingestellt"

ich würde das schild genau wie du interpretieren.

warte erstmal den bescheid ab und schau, welchen grund der hat.

(vielleicht ist ja nur einfach deine au abgelaufen, hatte ich auch schon) :D
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #3

franki3b

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mmhhh,das wäre natürlich mal eine Idee. AU ist definitiv nicht abgelaufen, vielleicht haben sie mir ja die Kennzeichen gestohlen und die Fachkraft hat mein Kennzeichen aus dem Gedächtnis notiert. :lol:
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #4

franki3b

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Hab gerade mit Jemanden telefoniert, der für sowas immer zu haben ist und auch gute Tipps
parat hat (danke Thomas ;-) )

Hab mal etwas rumgeschaut und folgendes gefunden.

ZITAT

Vekehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot

verbot.gif


Halteverbotverbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten,
ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.

Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das
Halten nur auf dem Seitenstreifen.

Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder
Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist.

a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf
dieser Straßenseite.
c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten
weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden
Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist
ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Zitat Ende
Quelle : verkehrszeichen.kfz-auskunft.de

Gibt es eine Bestimmung, bzw. Richtlinie, daß der weiße Pfeil immer unten sein muß?
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #5

agenius

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Also Grundsätzlich ohne die Beischilder zu beachten ist dieses Schild ein Parkverbotsschild das bedeutet das Halten hier erlaubt ist (10 min).

Aufgrund des Zusatzschildes gilt dieses Parkverbot nur 10 Meter in der Zeit von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr ab dem Verkehrszeichen ausgenommen Krankentransporte.

Das Parkplatzhinweisschild mit Parkausweis setzt das Parkverbot außer Kraft. Gehalten bis 10 min darf immer ab dem Verkehrszeichen.

So interpretiere ich den Schilderwald. Was ist das für ein Schild im Vordergrund?
 
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  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #6

franki3b

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agenius schrieb:
Also Grundsätzlich ohne die Beischilder zu beachten ist dieses Schild ein Parkverbotsschild das bedeutet das Halten hier erlaubt ist (10 min).

Das ist ja völlig richtig, aber die Beschilderung ist ja mit dem Zusatz für Bezirk "B" erweitert.

Habe gestern 1 h später nochmal ein Ticket weiter hinten bekommen.

Mein Fehler, Parkausweis habe ich vergessen, da ich gleich aus dem Auto bin und das Foto gemacht habe. :? :oops:
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #7

agenius

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Während Du geantwortet hast hab ich mein posting editiert da ich mir beim Schreiben das Bild ansehen wollte. Also bitte zur Kenntnis nehmen.
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #8

franki3b

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ok, hat sich überschnitten und zur Kenntnis genommen :D

Das Schild im Vordergrund ist "Vorsicht Gehwegschäden" :lol:

Ich würde das Bezirk B Schild eher so einorden, daß die Bewohner da parken dürfen. So´n Schilderwald ist doch echt klasse und *ironiemodus an" garnicht irreführend und klar verständlich *ironiemodus aus*

Hab gerade nochmal geschaut. Es gibt diese Markierung auf der Straße. Ist 10m von dem Schild entfernt,hhmmm.

Ist durch den Benz etwas verdeckt,denke aber mal das man es erkennt

markierung1.jpg
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #9
Schmitti

Schmitti

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franki3b schrieb:
ok, hat sich überschnitten und zur Kenntnis genommen :D

Das Schild im Vordergrund ist "Vorsicht Gehwegschäden" :lol:

Ich würde das Bezirk B Schild eher so einorden, daß die Bewohner da parken dürfen. So´n Schilderwald ist doch echt klasse und *ironiemodus an" garnicht irreführend und klar verständlich *ironiemodus aus*

Hab gerade nochmal geschaut. Es gibt diese Markierung auf der Straße. Ist 10m von dem Schild entfernt,hhmmm.

Ist durch den Benz etwas verdeckt,denke aber mal das man es erkennt

Foto: S. oben

Also so wie ich das erkenne ist das eine Markierung für einen Parkplatz (oder mehrere Parkplätze). Das heißt, dass darin grundsätzlich das Parken erlaubt ist (sofern davon keine Ausnahmen per Verkehrszeichen gemacht werden). Darum hat das eingeschränktes Halteverbotsschild auch den Zusatz "für die folgenden 10 Meter". Alles was davor ist, ist in meinen Augen nur als Parkfläche für Anwohner mit der entsprechenden Erlaubnis da (und Leute, die nur Halten wollen).
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #10

knox

Wer im eingeschränkten Halteverbot 10 Minuten "hält", ist schon seit 7 Minuten ein Ticket- Anwärter! Die StVO sagt: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt." Einzige Ausnahme ist ein Be-oder /und Entladen bzw. Ein- oder Aussteigen (lassen).


knox
 
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  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #11

franki3b

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@knox

Natürlich habe ich länger als 3min gehalten, also geparkt. Es geht hier ja nicht um den Unterschied zwischen Parken und Halten, dürfte sicherlich jeden bekannt sein, sondern vielmehr um die Beschilderung Anwohner "Bezirk B", da ich ja Anwohner bin.
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #12

agenius

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Also in Ö sind es 10 min, zumindest waren es 10 min als ich den FS gemacht habe.

Auf der Seite des ÖAMTC habe ich das gefunden:

Parken verboten
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "Anfang" den Beginn und mit der Zusatztafel "Ende" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist (Halten für 10 Minuten ist erlaubt). Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Mit einer Zusatztafel kann das Parkverbot auf gewisse Stunden bzw. bestimmte Tage eingeschränkt werden.


Irgendwie sollten die Verkehrszeichen in allen Ländern doch das selbe bedeuten, oder?
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #13
TDIler

TDIler

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agenius schrieb:
Irgendwie sollten die Verkehrszeichen in allen Ländern doch das selbe bedeuten, oder?
In diesem Fall bedeuten sie ja auch dasselbe. Nur das in D max. 3min halten erlaubt sind und in Ö 10min (wie du schreibst).
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #14

franki3b

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agenius schrieb:
Also in Ö sind es 10 min, zumindest waren es 10 min als ich den FS gemacht habe.

Auf der Seite des ÖAMTC habe ich das gefunden:

Parken verboten
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "Anfang" den Beginn und mit der Zusatztafel "Ende" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist (Halten für 10 Minuten ist erlaubt). Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Mit einer Zusatztafel kann das Parkverbot auf gewisse Stunden bzw. bestimmte Tage eingeschränkt werden.


Irgendwie sollten die Verkehrszeichen in allen Ländern doch das selbe bedeuten, oder?

Wie sieht es denn nun aber mit dem Zusatzschild aus (Bezirk B" aus?
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #15

VRS

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@franki3b
Du schreibst dass dein Anwohnerausweis auf der Fahrerseite lag, bei uns ist es so dass das Parkticket, Anwohner- oder Behindertenausweis auf der Seite des Bürgersteigs liegen muss und man muss auch in Fahrtrichtung parken also müsste der Ausweis logicherweise auf der Beifahrerseite liegen.
Ich hab mal ein Knöllchen bekommen weil ich in einer Einbahnstrasse links geparkt habe ( ist ja auch erlaubt da Fahrtrichtung) aber mein Anwonerausweis auf der Beifahrerseite klebte also nicht nahe Bürgersteig.
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #16
Schorni

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VRS schrieb:
@franki3b
Du schreibst dass dein Anwohnerausweis auf der Fahrerseite lag, bei uns ist es so dass das Parkticket, Anwohner- oder Behindertenausweis auf der Seite des Bürgersteigs liegen muss und man muss auch in Fahrtrichtung parken also müsste der Ausweis logicherweise auf der Beifahrerseite liegen.
Ich hab mal ein Knöllchen bekommen weil ich in einer Einbahnstrasse links geparkt habe ( ist ja auch erlaubt da Fahrtrichtung) aber mein Anwonerausweis auf der Beifahrerseite klebte also nicht nahe Bürgersteig.

Was soll und das sagen? Weil die Politessen etc zu faul sind ein Stück rüberzutreten und den Ausweiß andere Seite zu lesen, gibts Knöllchen??? :lol: :lol: :lol: Sowas müsste mir ma passieren :p

PS: Wo steht das, das es da LIEGEN MUSS? Zietiere mal den Gesetzestext dazu bitte... Aber net den Luxemburgischen, sondern den Deutschen ;D :p

Ich kenne es in D nur so:
Von außen gut lesbar
und das ist beidseitig der Fall!
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #17

franki3b

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Ich kenne es in D nur so:
Von außen gut lesbar
und das ist beidseitig der Fall![/quote]

Genauso ist es hier auch. Es spielt keine Rolle wo er liegt, nur wie er liegt.
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #18

franki3b

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So, Bescheide sind da.

12:32h "Sie parkten unzuulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286))

Beweismittel : Politesse Frau Pils lecka.. :lol:

Auskunft erteilt Herr Busch

14:27h "Sie parkten auf einen Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314 mit ZUusatzschild für Bewohner mit besonderen Parkausweis). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.)

Beweismittel : Politesse Frau Schmidt

Auskunft erteilt Herr Tietz

:?: :?:

Pro Politesse ein Sachbearbeiter? Habe auf jeden Fall den Herrn Busch angerufen und gefragt, ob ich mal die Fotos einsehen kann. Habe morgen einen Termin und er konnte mir alles nicht erklären, warum ich an der gleichen stelle zwei verschieden Tickets bekomme. Es wird jetzt geprüft und ich bekomme dann einen Rückruf. Da lasse ich mal überraschen.
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #19

knox

Politessen als "Beweismittel", hmmm... Eigentlich sollten Personen als "Zeugen" aufgeführt sein. Beweismittel können nur Sachen sein.

Wenn zwei "Tickets" erstellt wurden, sind meist auch zwei verschiedene Sachbearbeiter damit beschäftigt. [/u]
 
  • Erläuterung zu Verkehrsschild?Halteverbot? UPDATE Beitrag #20

franki3b

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knox schrieb:
Politessen als "Beweismittel", hmmm... Eigentlich sollten Personen als "Zeugen" aufgeführt sein. Beweismittel können nur Sachen sein.

Wenn zwei "Tickets" erstellt wurden, sind meist auch zwei verschiedene Sachbearbeiter damit beschäftigt. [/u]

Okay, das steht "Beweismittel/Zeugen: Foto, Politesse xyz
 
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