Herrje... kann nicht einmal einer dass so hinnehmen wie ich es sage :roll: ...
PERSONALBEWEIS
§§ 48-71, 85 StPO
- bekundet (der Zeuge) den Gegenstand seiner sinnlichen Wahrnehmung
- sachlich und persönlich
- Zeugenaussage ist abhängig vom Bildungsstand und den Gewohnheiten
- als Zeuge kommt grundsätzlich jeder in Frage (auch Kinder)
Problem beim Personalbeweis:
- Lüge
- Irrtum, bewusst oder unbewusst
SACHBEWEIS
Alle Gegenstände materieller Art materielle Spuren/ Spurenträger
Habe ich mal gelernt.