EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten

Diskutiere EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, Ich habe mir bei Ebay Xenon Scheinwerfer ersteigert, welche also voll funktionisfähig deklariert wurden. Nach erhalt habe ich...
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  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #1
Schlotti

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Hallo zusammen,

Ich habe mir bei Ebay Xenon Scheinwerfer ersteigert, welche also voll funktionisfähig deklariert wurden.
Nach erhalt habe ich diese natürlich ausprobiert und musste feststellen, dass ein Brenner hinüber ist(leuchtet rosa) und bei keinem der beiden Scheinwerfer die Höhenverstellung funktioniert.

Verkäufer stellt sich natürlich quer.

Nun wollt ich Anzeige erstatten, allerdings weiß ich nicht so recht wegen was.
Ist es normaler Betrug oder vorsätzlicher?
Muss ich das überhaupt angeben?
Hab leider noch nie ne Anzeige erstattet und daher fehlt mir ein wenig das Grundwissen :)

Gibt es vielleicht eine bessere Lösung?

Könnte mir jemand weiterhelfen der sich da ein wenig auskennt?
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #2
Tom9210

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Erstmal wäre es wichtig zu wissen, was genau in der Artikelbeschreibung stand.
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #3
Schlotti

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Zur Versteigerung kommt hier gebrauchten Original Scheinwerfer (links&rechts) mit Vorschaltgerät und Leuchtmittel also -komplett !!.

Sie passen für folgende Modelle: VW Passat 3B (1996-2000)

Die Scheinwerfer befinden sich in einem guten gebrauchten Zustand!.

Die Scheinwerfer stammen aus einem unfallfreiem FAHRZEUG.
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #4

2slow4u

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was dich evtl retten könnte mir dem funktioniert das es dadrüber ja immer ein kasten gibt wo der artikelzustand seteht da steht dann sowas wie gebraucht aber funktionstüchtig oder so ....
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #5
Schorni

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Gut, da steht aber nicht das die 100% funktionieren, nur das die aus einem unfallfreiem Fahrzeug stammen.

Zudem müssen die AUTO-Höhenstellmotore nicht unbedingt defekt sein. Oder hast Du die ALR drin? Brenner sind verschleissteile.

Alles zusammen - ich würde auch fragen was Du willst? NEUE Sachen? :?
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #6
Schlotti

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Ne, ich habe die Manuelle LWR.

Ich erwarte, wenn ich gebrauchte Sachen kaufe, natürlich einen gebrauchten Gegenstand. Wenn ein Brenner verschlissen ist, denk ich, sollte man dies auch erwähnen. Ähnlich sehe ich auch einen defekt der LWR.
Wenn Sie nicht funktioniert sollte man dies auch erwähnen.

Was mir gegen den strich geht ist, dass er die scheinbar selbst defekt gekauft hat.
Als er gemerkt hat, dass Sie kaputt sind hat er sie einfach weiter verkauft.

„Hallo, Die Lage ist so : Ich habe diesen Artikel auch privat gekauft und ich kann nicht mein Geld zurückbekommen solange ich keinen Nachweis geben kann, dass das Teil vor dem Verkauf kaputt gegangen ist( das selbe wie jetzt zwischen uns beide).

Außerdem finde ich die Aussage ein wenig Frech:

Wenn man gebrauchte KFZ Teile kauft, nimmt man schon das Risiko ein, dass es irgendwas schief gehen kann.

Bin ich zu empfindlich und sollte einfach die Finger von dem Kram lassen?
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #7

riedochs78

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Das der Brenner verschlissen ist wenn der Rot/Rosa leuchtet wusste ich bisher nicht. Von daher ist nicht gesagt das er Verkäufer das wusste.
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #8
Schorni

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Schlotti schrieb:
Ne, ich habe die Manuelle LWR.

Ich erwarte, wenn ich gebrauchte Sachen kaufe, natürlich einen gebrauchten Gegenstand. Wenn ein Brenner verschlissen ist, denk ich, sollte man dies auch erwähnen. Ähnlich sehe ich auch einen defekt der LWR.
Wenn Sie nicht funktioniert sollte man dies auch erwähnen.


Wer sagt das ein NORMALbürger "Verschleiss" am Brenner erkennt?
Wer sagt das die ALR - Motore an einem Wagen mit manuellen - geht?
Steck Deine rein, fertig. Kauf nen Brenner für'n 10'er und gut.



Bin ich zu empfindlich und sollte einfach die Finger von dem Kram lassen?


Keine Ahnung. Fakt ist das auch ich mich bei so etwas auf nix einlassen würde. Wer sagt mir das der Käufer net - die üblichen Preistreiberein machen will? Oder mir seine defekten Motoren/Brenner andrehen will?


Sicher ist das unschön, aber man muss ma versuchen BEIDE Seiten nüchtern zu betrachten. Und bei dem "Schaden" - wäre mir das "zuviel Aufwand zu denken".
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #9
Schlotti

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Schorni schrieb:
Wer sagt das ein NORMALbürger "Verschleiss" am Brenner erkennt?
Sollte schon auffallen wenn eine Fahrbahnseite kaum noch erhellt wird, aber vermutlich kann man dies nicht von einem Normal Intelligenten Bürger erwarten. :(

Schorni schrieb:
Wer sagt das die ALR - Motore an einem Wagen mit manuellen - geht?
Steck Deine rein, fertig.
hast du hier Erfahrungswerte? Funktioniert dies tatsächlich nicht oder ist das eine Mutmaßung?

Schorni schrieb:
Kauf nen Brenner für'n 10'er und gut.
Woher bekomm ich nen Brenner fürn 10ner ? Sag jetzt nicht Ebay.
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #10
Chefkoch

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Schlotti schrieb:
Schorni schrieb:
Wer sagt das die ALR - Motore an einem Wagen mit manuellen - geht?
Steck Deine rein, fertig.
hast du hier Erfahrungswerte? Funktioniert dies tatsächlich nicht oder ist das eine Mutmaßung?

spätestens hier frag ich mich, ob du dich vor dem Umbau mal informiert hast? die Frage lässt mich massiv nämlich daran zweifeln!!
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #11
Schmitti

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Was ist der Unterschied zwischen "normalem" und "vorsätzlichem Betrug"?
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #12

TobeStar

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Schlotti schrieb:
Was mir gegen den strich geht ist, dass er die scheinbar selbst defekt gekauft hat.
Als er gemerkt hat, dass Sie kaputt sind hat er sie einfach weiter verkauft.

„Hallo, Die Lage ist so : Ich habe diesen Artikel auch privat gekauft und ich kann nicht mein Geld zurückbekommen solange ich keinen Nachweis geben kann, dass das Teil vor dem Verkauf kaputt gegangen ist( das selbe wie jetzt zwischen uns beide).

Außerdem finde ich die Aussage ein wenig Frech:

Wenn man gebrauchte KFZ Teile kauft, nimmt man schon das Risiko ein, dass es irgendwas schief gehen kann.

Also ich mache sehr sehr viel mit Ebay (als private Person) bin immer gut gefahren, und habe auch erst zwei Anzeigen schreiben/erstellen müssen.

Meiner Ansicht nach´, handelt es sich hier um vorsätzlichen Betrug!!!

In den Ebay Grundsätzen heißt es, dass die Artikel so genau wie möglich beschrieben werden soll/müssen!

Die LWR wurde im Text nicht erwähnt, kann also defekt sein oder so, da er nur den/die Scheinwerfer erwähnt.
Auch von defekten Brenner sagt er nichts, gut, die könnten auch beim Transport kaputt gegangen sein.
Was dich rettet!

Seine Mail/Antwort.
Hier kommt der Vorsatz raus!
Er habe sie selber defekt gekauft! Also hat er sie getestet und selber gemerkt, dass sie defekt sind. Nun versucht er es auf dem selben Weg!

Mach eine Online Anzeige und speicher alle Mails von dem Verkäufer.

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=polizei-anzeige#Anzeige_bei_der_Polizei

Wenn dann erstmal die Anzeige bei ihm eingegangen ist wird er sich schon melden!

Unter dem Link siehst du wie alles gemacht wird.

Die waren bestimmt nicht günstig, wenn du die dann auch auf diese Tour verkaufst, dann bekommst du die Anzeige!

Ich würds machen.
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #13
captainfantastic

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TobeStar schrieb:
Schlotti schrieb:
Was mir gegen den strich geht ist, dass er die scheinbar selbst defekt gekauft hat.
Als er gemerkt hat, dass Sie kaputt sind hat er sie einfach weiter verkauft.

„Hallo, Die Lage ist so : Ich habe diesen Artikel auch privat gekauft und ich kann nicht mein Geld zurückbekommen solange ich keinen Nachweis geben kann, dass das Teil vor dem Verkauf kaputt gegangen ist( das selbe wie jetzt zwischen uns beide).

Außerdem finde ich die Aussage ein wenig Frech:

Wenn man gebrauchte KFZ Teile kauft, nimmt man schon das Risiko ein, dass es irgendwas schief gehen kann.

Also ich mache sehr sehr viel mit Ebay (als private Person) bin immer gut gefahren, und habe auch erst zwei Anzeigen schreiben/erstellen müssen.

Meiner Ansicht nach´, handelt es sich hier um vorsätzlichen Betrug!!!

In den Ebay Grundsätzen heißt es, dass die Artikel so genau wie möglich beschrieben werden soll/müssen!

Die LWR wurde im Text nicht erwähnt, kann also defekt sein oder so, da er nur den/die Scheinwerfer erwähnt.
Auch von defekten Brenner sagt er nichts, gut, die könnten auch beim Transport kaputt gegangen sein.
Was dich rettet!

Seine Mail/Antwort.
Hier kommt der Vorsatz raus!
Er habe sie selber defekt gekauft! Also hat er sie getestet und selber gemerkt, dass sie defekt sind. Nun versucht er es auf dem selben Weg!

Mach eine Online Anzeige und speicher alle Mails von dem Verkäufer.

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=polizei-anzeige#Anzeige_bei_der_Polizei

Wenn dann erstmal die Anzeige bei ihm eingegangen ist wird er sich schon melden!

Unter dem Link siehst du wie alles gemacht wird.

Die waren bestimmt nicht günstig, wenn du die dann auch auf diese Tour verkaufst, dann bekommst du die Anzeige!

Ich würds machen.





Ich nicht.
Da es keinen Link zum Inserat gibt kann ich aus dem hier geposteten Ausschnitt nur lesen, das es sich um gebrauchte Xenon Scheinwerfer handelt, die aus einem unfallfreien 3B stammen.
Zustand gut, gebraucht.

Ob die Brenner nun rosa, grün oder silbermetallic mit lila Tupfen scheinen ist völlig Wurst.
SIE FUNKTIONIEREN, und sind nunmal gebraucht.

Die Höhenverstellung ist meines Lesens nach noch nichteinmal Bestandteil der Auktion.


Wenn man was wissen will besteht m.E. immer noch die Möglichkeit zu fragen!
Wie ist der Bewertungsstand des Verkäufers?
Auch Kommentare lesen!



Schlotti schrieb:
Zur Versteigerung kommt hier gebrauchten Original Scheinwerfer (links&rechts) mit Vorschaltgerät und Leuchtmittel also -komplett !!.

Sie passen für folgende Modelle: VW Passat 3B (1996-2000)

Die Scheinwerfer befinden sich in einem guten gebrauchten Zustand!.

Die Scheinwerfer stammen aus einem unfallfreiem FAHRZEUG.


Das hier:

„Hallo, Die Lage ist so : Ich habe diesen Artikel auch privat gekauft und ich kann nicht mein Geld zurückbekommen solange ich keinen Nachweis geben kann, dass das Teil vor dem Verkauf kaputt gegangen ist( das selbe wie jetzt zwischen uns beide).


besagt nur, das dein Verkäufer die Teile selbst erworben hat und von SEINEM Verkäufer kein Geld zurückverlangen kann wenn er (also DEIN Verkäufer) seinem Verkäufer nicht explizit nachweisen kann defekte Teile verkauft zu haben.
Desweiteren würde ja auch die Artikelbeschreibung DIESES Verkaufes fehlen. Man weiß ja nicht wie diese formuliert war.

Das mit dem Risiko bei gebrauchten KFZ Teilen würde ich sogar auf weitere Teile ausweiten.
Du kaufst als Privatperson von einer Privatperson.
Wenn du Garantie in irgendeiner Form haben möchtest , dann kaufe vom Händler (evtl. mit Mehrpreis)
So ähnlich wie gebrauchte PC Hardware kaufen, und dann rummosern wenn die Grafikkarte nicht läuft, die neu 600€ kostet und man für´n 10er geschossen hat.

Ich sehe das wie Schorni
Neue Brenner kaufen, deine Höhenverstellung rein und alles ist gut


Im übrigen ist Betrug IMMER vorsätzlich, da der Täter eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht im Sinn hat.
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #14
Asgard1982

Asgard1982

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captainfantastic schrieb:
Im übrigen ist Betrug IMMER vorsätzlich, da der Täter eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht im Sinn hat.
Danke captain das du das erwähnt hast :top:
Ich hab schon einen Föhn gekriegt, als ich die frage nach, "normalen Betrug" und "vorsätzlichen Betrug" gelesen habe :ugly:

Und dazu dann natürlich noch dieser beitrag:
TobeStar schrieb:
Meiner Ansicht nach´, handelt es sich hier um vorsätzlichen Betrug!!!
:evil:
Der Tatbestand des Betrugs setzt grundsätzlich den Vorsatz vorraus, ohne Vorsatz kein Betrug.
Für die, die sich nicht aus kennen hier nochmal die 4 fälle des Betrugs die es im StGb gibt
(es gibt eigentlich 5, aber ich glaub § 148a können wir in diesem fall weg lassen.)

§ 146 Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen

§ 147 Schwerer Betrug
(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt,


2. ein zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstands bestimmtes Zeichen unrichtig setzt, verrückt, beseitigt oder unkenntlich macht oder

3. sich fälschlich für einen Beamten ausgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 2 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.

(3) Wer durch die Tat einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

§ 148 Gewerbsmäßiger Betrug
Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug in der Absicht begeht, sich durch dessen wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

§ 150 Notbetrug
(1) Wer einen Betrug mit nur geringem Schaden aus Not begeht, ist, wenn es sich nicht um einen der Fälle der §§ 147 und 148 handelt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

(3) Wer die Tat zum Nachteil seines Ehegatten, eines Verwandten in gerader Linie, seines Bruders oder seiner Schwester oder zum Nachteil eines anderen Angehörigen, sofern er mit diesem in Hausgemeinschaft lebt, begeht, ist nicht zu bestrafen.

@Schlotti: Wenn du zur Polizei gehst und der Sheriff nicht grade nen fauler ist, sagt er dir normalerweise welchen Tatbestand es erfüllt.

mfg Asgard der solch trockenen stoff oft genug in der berufschule lernen musste :kotz:
 
  • EBAY: Funktionierenden Artikel ersteigert, defekten erhalten Beitrag #15
Schmitti

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Asgard1982 schrieb:
mfg Asgard der solch trockenen stoff oft genug in der berufschule lernen musste :kotz:

Boah, danke für Deinen Beitrag, Asgard! Meine rhetorische Frage am Rande hat oben wohl keiner Verstanden. ^^

Aber Aus Deutschland kommst Du offensichtlich nicht, oder?
 
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Schlotti

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Meine Stellmotoren könnte ich natürlich ausprobieren, aber m.E. sind nicht die Stellmotoren defekt.
Die Scheinwerfern lassen sich ja selbst manuell, mittels Schraubendreher nicht einstellen und zumindest das sollte doch selbst mit defekten Stellmotoren funktionieren, oder ?

Schmitti schrieb:
Meine rhetorische Frage am Rande hat oben wohl keiner Verstanden.
Doch, wurde zur Kenntnis genommen und hat den gewünschten Erfolg gebracht.
 
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Schmitti schrieb:
Asgard1982 schrieb:
mfg Asgard der solch trockenen stoff oft genug in der berufschule lernen musste :kotz:

Aber Aus Deutschland kommst Du offensichtlich nicht, oder?
Doch, doch.....aber die Schulzeit, wo auf Rechtschreibung geachtet wurde, ist bei mir schon einige Zeit her :lol:
 
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Um die Rechtschreibe ging's mir gar nicht, sondern um die von Dir genannten Paragrafen. Im deutschen StGB sind die Betrugsdelikte nämlich in den §§ 263 ff. StGB geregelt. Ich dachte, dass Du aus Österreich oder Schweiz oder so herkommen könntest.
 
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Asgard1982

Asgard1982

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Schmitti schrieb:
Um die Rechtschreibe ging's mir gar nicht, sondern um die von Dir genannten Paragrafen. Im deutschen StGB sind die Betrugsdelikte nämlich in den §§ 263 ff. StGB geregelt. Ich dachte, dass Du aus Österreich oder Schweiz oder so herkommen könntest.
ohjee.....schande über mein haupt......nu fällts mir auch auf, das ich ins falsche StGB geschaut habe......aber hey.....nur vor gericht hätte das ein problem gegeben :ugly: :bia:
 
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