Coming Home nachrüsten verboten?

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  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #1

TheRisingHope

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Hallo zusammen,

also in dieser Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40188&item=7945420872&rd=1&ssPageName=WDVW) habe ich gelesen, dass es inzwischen verboten ist, elektrische Sachen ins Auto einzubauen, die kein E-Prüfzeichen haben.

Dann dürfte ja auch das Coming-Home-Modul vom Passat-Forum dadurch verboten sein, oder?

Wie sieht es mit Neonröhren aus, die man sich in den Fußraum baut?

Gibt das also Punkte?

Danke für alle Antworten!
Hoppi
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #2

TheRisingHope

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Tja, interessiert das niemanden :) ?

Was meinen die anderen hier im Forum dazu? Ist das eine Gefahr, da erwischt zu werden?

Dass der Tüv sagt: das ist nicht erlaubt und gibt jetzt nen Punkt?

Danke!
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #3

mailman

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Ich kanns mir nicht vorstellen das ein Tüv Prüfer soweit zerlegen wird das ein CH Modul gefunden wird.

Und auch wenns Ihm auffällt, kann er nicht sagen ob das Serie ist oder ob das Nachrüstteil kein E Zeichen hat.

Um beim CH zu bleiben, aus meiner Sicht hat das keine für den Fahrbetrieb gefährdende funktionsweise, und kann dem Prüfer auch egal sein.
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #4

TheRisingHope

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Hi,

klar, natürlich ist ja auch meine Rede. Ich versteh das Gesetz ja auch nicht und es geht ja irgendwie um die elektromagnetische Verträglichkeit.

Wie siehst Du die Gefahr, z.B. mit ner nicht E-geprüften Neonröhre im Fußraum ärger zu bekommen?

Danke
hoppi
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #5
schote

schote

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hallo
den prüfer den ich hatte dem hats nicht wirklich intressiert ob ich CHM drinhabe oder nicht hat sich nur gewundert das ich TFL drin habe mehr nicht
es wurden hier schon viele sachen verbaut die nicht wirklich erlaubt sind
und wenn sie dich erwischen mußt du halt den orginal zustand herstellen
was solls man muß es sportlich sehen mal gewinnt man mal verliert man :)
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #6

mailman

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Dann nimmt man eine Röhre die ein E-Zeichen hat :wink:

Mit der Fussraumbeleuchtung kanns nur Probleme mit der Rennleitung geben wenn das Licht aus dem Fahrzeug scheint und andere Verkehrsteilnehmer ablenken kann.

Da gabs schon jemand der dafür Strafe gezahlt hat.
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #7

SieMone_3B

Sog Kaltlichtkathoden zur Fußraumbeleuchtung oder als UBB sind def. NICHT erlaubt in der STVZO. Darfst dich damit nicht erwischen lassen, denn sonst erlischt die Betriebeserlaubnis. Wird dir im Falle eines Unfalls nachgewiesen das du die Beleuchtung anhattest, hast du keinen Versicherungsschutz. Diese Teile sind nur zu Showzwecken d.h. auf nicht öffentlichen Plätzen erlaubt.
Du darfst also nur im ausgeschaltetem Zustand damit fahren. Wenn du dich nicht daran hälst, weiß ich allerdnigs nicht was dann passiert. Punkte gibt das glaub ich nicht.
Du solltest aber die Beleuchtung Ausschalten können!

Es sind auch keine Waschdüsenbeleuchtungen, Schaltknaufbeleuchtungen oder sonstwas erlaubt. Genausowenig wie man mit eingeschalteten Neblern fahren darf wenn kein Nebel ist.
SML in anderen Farben als die orangen sind auch nicht erlaubt.

Alles Verboten! TÜV ist aber nicht immer allzustreng, hat bei mir die SML die eigentlich zu tief angebracht sind und die Schaltknaufbeleuchtung nicht beachtet (nicht gemerkt :D ).

Aber das mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis und damit dem wegfall des Versicherungsschutzes passiert dir bei allen Teilen die nicht E-Zugelassen, mit ABE oder Tüv abgenommen sind.
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #8
blondbe

blondbe

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das Problem mit der E-Zertifizierung hatten wir neulich mal in nem anderen Thread, da gings um Sinfonie-Endstufen, die bald eine kriegen...

Dort wurde auch gepostet, daß die Zertifizierung erst für Autos ab 2003 interessant ist, bei den vorherigen darf man auch andere Sachen verbauen...

Grüßle

bb
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #9

Coloradorobert

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Also mir muß erstmal jemand in der StVZO zeigen, wo stehen soll, daß z.B. eine Fußraumbeleuchtung nicht erlaubt ist. Genau das gleiche ist das ändern der Inneraumbeleuchtung auf z.B. rot oder blau oder grün. Die Sache mit dem E-Prüfzeichen ist allerdings richtig. Aber meines Wissens ist eine Beleuchtung im Inneraum die nicht DIREKT nach außen scheint nicht verboten!! Ich werde das bei Gelegenheit aber nochmal genau in der StVZO nachlesen und nochmal posten... Oder weiß jemand wieder was neueres darüber, 2003 hat soll sich ja zu dem Thema StVZO bissl was verändert haben in Sachen Bestimmungen... :?
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #10

TheRisingHope

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Hallo und danke für die vielen Antworten!

Also man muss hier ja klar unterscheiden, ob man jetzt die Bauart (E-Zeichen) oder die Verwendung meint.

Ich habe ja nur vorgehabt, Neons oder Kaltkathoden in den Fußraum zu bauen die NUR (!) angehen (über Relais), wenn die Türen offen sind (also Türkontakt).

Muss ich mir jetzt da Sorgen machen wegen den Kaltkathoden? Oder würdet ihr Neons nehmen? Wie ist das eigentlich mit denen, sind die heller oder dunkler als Kaltkathoden? Stimmt es, dass die "startschwierigkeiten" haben?

Wie sieht es mit den LEDs in der Türgriffmulde (INNEN!) aus?



Also ihr meint dass das Coming-Home-Modul keine Probleme macht?

Achja, und wie war das gemeint. Wenn ich ein Auto mit Baujahr 2000 z.B. HEUTE kaufe, dann darf ich da das Zeug einbauen? Oder ging es um das Datum des EINBAUs?

Gruß
Hoppi


P.S.: Wie ist das eigentlich beim TÜV wenn etwas beanstandet wird, z.B. die Röhren. Heisst es dann "nur" ausbauen oder leiten die das an die Polizei weiter -> Punkte und Strafe? Danke
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #11

Coloradorobert

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Eine reine Ausstiegsbeleuchtung sollte kein Problem darstellen. Also wenn Du zum TÜV mußt und an deinem Auto was nicht passt, egal ob Defekt oder nicht zulässiger Einbau oder Anbau von Teilen dann kein neuer TÜV, an die Polizei leitet der TÜV das meines Wissens nicht weiter... aber umgedreht ist es so, wenn dich die Polizei mit was illegalem erwischt, dann mußt du dir beim TÜV den vorschriftsmäßigen "Rückbau" bestätigen lassen und Dich dann nochmal auf der zuständigen Polizeibehörde melden...
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #12

TheRisingHope

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Vielleicht kann ja jemand noch was zu den anderen Fragen sagen.

Wie gesagt, erlaubt ist das ja, es geht nur darum, ob die jeweilige Röhre erlaubt ist!
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #13
schote

schote

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hallo
viele haben hier die kaltlicht dinger drin und haben damit gute erfahrungen gemacht ,wenn du ganz sicher gehen willst rate ich dir einen schalter zwischen zumachen da du es bei TÜV usw abschalten kannst
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #14

TheRisingHope

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Klar, aber die Röhren sind ja trotzdem drin!
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #15

mailman

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Und ich denke trotzdem nicht das das jemand kratzen wird wenn Sie nicht leuchten :wink:
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #16
armani

armani

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Ich hab vorn und hinten überall 14cm Neonröhren und war damit sogar beim TÜV. Die Röhren sind aber so verbaut dass man sie nur sieht wenn man unter die Sitze bzw. unters Lenkrad/Handschuhfach schaut und an gehen sie auch nur wenn man eine Tür öffnet.

Beim TÜV hat sie keiner bemerkt.
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #17
schote

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TheRisingHope schrieb:
Klar, aber die Röhren sind ja trotzdem drin!
einbauen kanst alles mögliche das verbietet dir auch keienr ,aber das betreiben der fußraumbeleuchtung im strassenverker das steht wieder auf einem anderen blatt
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #18

TheRisingHope

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ja, nur da hast Du etwas verwechselt, die E-Prüfnummer hat nix mit der BENUTZUNG zu tun, die hat was mit der Erlaubnis zu tun, OB du das Teil im auto haben darfst!
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #19
diaboloTDI

diaboloTDI

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die Betriebserlaubnis erlischt heutzutage nicht mehr so schnell wie früher!
Man muß schon eine Gefahr konzipieren, die vom fahrzeug wegen der eingebauten sachen ausgeht (vermutungen etc. reichen nicht aus!), also eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu ERWARTEN ist, wenn sich die Fahrzeugart (z.b von Pkw auf Lkw) ändert oder sich das Abgas-oder Geräuschverhalten durch Eingriffe verschlechtert!

bezüglich dieser Leuchtröhren muß die blendung während der fahrt schon deutlich sein, irgend ein Lichtlein unterm sitz ohne blendung führt nicht gleich zum Erlöschen der BE!

das heißt aber nicht, dass man nicht gezwungen werden kann, die "illegalen" sachen auszubauen.....in letzter Konsequenz verfügt die örtliche Straßenverkehrsbehörde die Stillegung des Fzg. aufgrund von Mängeln, die nicht beseitigt wurden......dies ist nicht gleichbedeutend mit dem Erlöschen der BE aus § 19 STVZO!
(kann natürlich aufeinander aufbauen!)
gruß
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #20

TheRisingHope

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Danke mal für die ausführliche Antwort.

Wie gesagt, es kommt einmal auf die Verwendung an, also ob es z.B. blendet oder nicht (das ist nicht gegeben, da nur über den Türkontakt) und andererseits kommt es auf die bauartbedingt Zulassung, sprich das E-Prüfzeichen an.

Und so wie das Gesetz da aussah schien es, als ob es nur auf das Zeichen ankommt. Aber in der Praxis wird dir eben keiner Deine Endstufen ausbauen etc. Die Frage ist eben nur die, ob der TÜV eventuelle Probleme an die Polizei etc. weiterleitet. Was ich aber weniger denke.

Dazu muss man natürlich sagen, dass auch alles irgendwie eine persönliche Sache ist. Wenn man den Polizisten dumm ankommt, dann werden die vielleicht etwas gründlicher gucken, ob Sie etwas gegen einem selbst finden. Wo kein Kläger ...
 
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