Coming Home nachrüsten verboten?

Diskutiere Coming Home nachrüsten verboten? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; der TÜV wird solche Sachen schon mal nicht an die Polizei weitergeben, da die originär gar nicht zuständig sind sondern die jeweiligen...
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #21
diaboloTDI

diaboloTDI

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der TÜV wird solche Sachen schon mal nicht an die Polizei weitergeben, da die originär gar nicht zuständig sind sondern die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden.
Ansonsten wird der TÜV nichts machen, solange das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher ist und deshalb sofort stillgelegt werden muss.

ansonsten hast du es richtig erfasst.....so wie man in den wald hineinruft..... :D

wenn man zu den polizisten freundlich ist, wird wohl kaum einer das fahrzeug auseinandernehmen oder kleinlich sein!
wobei man sagen muss, dass es auch da schwarze schafe gibt, die "geil" darauf sind, jede nur erdenkliche kleinigkeit zu finden um dann einen "Mängelbericht" auszustellen.
diese :schaf: hat man aber in jedem beruf :wink:
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #22

John McClane

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diaboloTDI schrieb:
der TÜV wird solche Sachen schon mal nicht an die Polizei weitergeben, da die originär gar nicht zuständig sind sondern die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden.
Oh, wieder was gelernt 8) .
Das ist falsch, der TÜV gibt Info's sehr gerne an uns weiter.
Ansonsten wird der TÜV nichts machen, solange das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher ist und deshalb sofort stillgelegt werden muss.
Ne, machen nix. Nur die Plakette gibt's dann u.U. nicht.
ansonsten hast du es richtig erfasst.....so wie man in den wald hineinruft..... :D

wenn man zu den polizisten freundlich ist, wird wohl kaum einer das fahrzeug auseinandernehmen oder kleinlich sein!
wobei man sagen muss, dass es auch da schwarze schafe gibt, die "geil" darauf sind, jede nur erdenkliche kleinigkeit zu finden um dann einen "Mängelbericht" auszustellen.
diese :schaf: hat man aber in jedem beruf :wink:
Auch nicht schlecht, weil ich besonders pingelig wäre und meine Arbeit gewissenhaft durchführe, bin ich ein schwarzes Schaf...
Das hat nichts mit der Freundlichkeit zu tun (die für mich selbstverständlich ist), sondern mit dem Zustand Deines PKW.
So ein Mängelbericht bedeutet für mich nur Mehraufwand, den ich mir schenken könnte, wenn diese Idioten nicht ständig an ihren Kisten rumbasteln würden (bevor ich hier gesteinigt werde, das gilt nur für die Bastler, die eigentlich keine Ahnung haben).
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #23

TheRisingHope

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Das ist ja super, genau die Person hier, die wir brauchen. Ein Polizist, ja?


Aaalllso. Es geht eben wie gesagt um die Probezeit und darum, dass ansonsten überhaupt nichts am Fahrzeug herumgebastelt wird.

Wie würdest Du die Sache mit dem Prüfzeichen und dem Coming-Home-Modul einschätzen?

Vielen Dank!
Hoppi
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #24
diaboloTDI

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@John McClane

meiner Meinung nach muß man immer mit Fingerspitzengefühl handeln, nicht jeder verstoß muß zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und/oder Kontrollbericht führen.
Da muß man halt schauen, wo man tätig werden muß und wo eine mündliche Verwarnung ausreicht!
nicht umsonst gibt es das opportunitätsprinzip, wonach man bei unbedeutenen Owi´s auch mündlich verwarnen kann!
dies ist meine persönliche Meinung!

Ich denke schon, dass jeder Polizist zwischen geringem und bedeutenem Verstoß unterscheiden kann........

nimms nicht persönlich, aber ich denke mal, dass du entweder
-bei der Autobahnpolizei bist
-beim Bezirksrevier (Verkehrsabteilung o.ä)
-oder noch relativ jung und bissig :D bist

im übrigen kann der tüv natürlich daten an die polizei und/oder Verkehrsbehörde weitergeben, das kann jeder privatmensch auch!

im übrigen muß man zwischen den originären Zuständigkeiten unterscheiden!
manchmal ist die polizei originär zuständig, manchmal die Ordnungsbehörde in Form z.b der Straßenverkehrsbehörde!
Die polizei wird in vielen Bereichen im Rahmen der Amtshilfe tätig, das bedeutet aber nicht, dass eine originäre Zuständigkeit vorhanden ist!

also....lange rede, kurzer sinn......einfach mensch bleiben und nicht so schnell den polizisten raushängen lassen :wink: , das kommt nicht gut an....ist einfach so!

bevor ich diffamiert werde......bin auch einer von den Schnittlauchsoldaten :D (ein wenig Selbstironie schadet nie!)
In diesem Sinne,
mit kollegialem gruß,
diaboloTDI :wink:
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #25

John McClane

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TheRisingHope schrieb:
Das ist ja super, genau die Person hier, die wir brauchen. Ein Polizist, ja?


Aaalllso. Es geht eben wie gesagt um die Probezeit und darum, dass ansonsten überhaupt nichts am Fahrzeug herumgebastelt wird.

Wie würdest Du die Sache mit dem Prüfzeichen und dem Coming-Home-Modul einschätzen?

Vielen Dank!
Hoppi
Ich persönlich sehe da kein Problem, allerdings ist meine persönliche Meinung absolut unmassgeblich.
Diese Funktion wird doch mittlerweile von vielen Herstellern angeboten, also warum sollte man sie nicht fachgerecht nachrüsten können?!
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #26

sukram_trebe

...
 
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  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #27

John McClane

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diaboloTDI schrieb:
@John McClane

meiner Meinung nach muß man immer mit Fingerspitzengefühl handeln, nicht jeder verstoß muß zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und/oder Kontrollbericht führen.
Da muß man halt schauen, wo man tätig werden muß und wo eine mündliche Verwarnung ausreicht!
Ist auch die meine :D !
nicht umsonst gibt es das opportunitätsprinzip, wonach man bei unbedeutenen Owi´s auch mündlich verwarnen kann!
dies ist meine persönliche Meinung!

Ich denke schon, dass jeder Polizist zwischen geringem und bedeutenem Verstoß unterscheiden kann........
Ganz genau so ist es!
nimms nicht persönlich, aber ich denke mal, dass du entweder
-bei der Autobahnpolizei bist
-beim Bezirksrevier (Verkehrsabteilung o.ä)
-oder noch relativ jung und bissig :D bist
Hehe, weder noch :D !
Ich war lange Jahre in der BPH, u.a. im Bereich IF EMS und Eingriffstechniken, Kradbulle in meiner PI und natürlich auch Streifenhörnchen.
Ich arbeite einfach gerne.
Jeder, der sich mir gegenüber nett und freundlich verhält und vor allem ehrlich ist, hat i.d.R. nix zu befürchten, es sei denn, die BE ist auf grund einer konkreten Gefährdung erloschen (um beim Verkehrssektor zu bleiben).
Ansonsten gibt's elten Owi's oder VG, höchsten mal ne Mängelkarte.
Legt es einer drauf an (grosse Fresse) oder belügt mich und will mich verscheissern oder für dumm verkaufen, gibt's gerne mal die ganze Palette inkl. Sicherstellung und Vorführung des Fahrzeugs.
im übrigen kann der tüv natürlich daten an die polizei und/oder Verkehrsbehörde weitergeben, das kann jeder privatmensch auch!

im übrigen muß man zwischen den originären Zuständigkeiten unterscheiden!
manchmal ist die polizei originär zuständig, manchmal die Ordnungsbehörde in Form z.b der Straßenverkehrsbehörde!
Die polizei wird in vielen Bereichen im Rahmen der Amtshilfe tätig, das bedeutet aber nicht, dass eine originäre Zuständigkeit vorhanden ist!

also....lange rede, kurzer sinn......einfach mensch bleiben und nicht so schnell den polizisten raushängen lassen :wink: , das kommt nicht gut an....ist einfach so!

bevor ich diffamiert werde......bin auch einer von den Schnittlauchsoldaten :D (ein wenig Selbstironie schadet nie!)
In diesem Sinne,
mit kollegialem gruß,
diaboloTDI :wink:
Kollegialer Gruß zurück! In welchem Bundeland dientst Du denn?

PS.: Zur Zeit bin ich an der FHöV und werde schlau gemacht :D !

@Dönerking: Da hast Du mich verwechselt, DGL war wohl wer anders hier :)
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #28
diaboloTDI

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ich "diene" im schönen Schleswig-Holstein :D , das mal vorneweg!

was du jetzt geschrieben hast, kann ich nachvollziehen.
Natürlich wird man bei einem "pampigen" VT auch mal "genauer" gucken!

mir ging es halt darum, dass es zuviele "Kollegen" gibt, die wirklich zu "pingelig" sind und wegen jedem noch so kleinen scheiß ne schriftliche verwarnung aushändigen anstatt mal (Freundlichkeit auf beiden Seiten vorausgesetzt) die "sache" mit einem freundlichen Gespräch zu beenden!

Ich denke mal, das image der polizei ist auf dem verkehrssektor eh nicht das beste, oder?

hatte schon gedacht, dass du die Tickets verteilst wie andere irgendwelche "flugblätter" :D , hat sich ja nun geklärt!

man muss immer bedenken, dass auch wir uns im Straßenverkehr bewegen und froh sind, dass nicht jeder verstoß geahndet wird!
dies wird leider zu oft vergessen!

Wenn du jetzt an der FH bist, dann haste ja dein volles gehalt und zudem noch einen Studentenausweis, oder?
ist vieles billiger, trotz des vollen Gehaltes, stimmt´s ? :wink:

lange rede, kurzer sinn, mir ist halt im laufe der jahre aufgefallen, dass man mit einem gespräch (und schlagkräftigen Argumenten) mehr erreicht als mit einem schnell ausgestellten Ticket!
hierzu muss man sagen, dass "mehrfach-Täter", die ein zweites oder drittes mal z.b nicht angeschnallt sind, auch mal kostenpflichtig verwarnt werden müssen, sofern die einsicht fehlt!

so denn, viel spass beim studieren!

ach ja, ging es hier im "fred" nicht um das Coming-Home-Modul? :wink:

ich werde mal nachblättern......kannst du ja auch, bist ja eh am büffeln!
:D
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #29

TheRisingHope

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Hi zusammen,

weiss jemand schon etwas Neues?

Konnte leider auch nichts herausfinden. Ich bin überzeugt, dass es zu 99,999 Prozent keine Probleme gibt.

Nur gerate ich doch sicher gerade den den Polizisten/Prüfer, der da moniert ...

Würdet ihr einfach mal Kaltkathoden einbauen und gut is?

hoppi
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #30
Einarmiger

Einarmiger

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Das musst Du schlicht und ergreifend für Dich entscheiden, denn Du - und nur Du musst ggf. dafür gerade stehen.

Ich habe z.B. auch blaue Fussraumbeleuchtung so montiert, dass es
1.) nicht zu sehen ist, ohne sich ins Auto zu legen, wenn die Teile aus sind
2.) da Licht nicht nach aussen scheinen kann.

Ehe mich da einer anhalten könnte, wäre das Licht ausgeschaltet, wenn ich die Röhren einschalten würde, was ich aber nicht mache, weil es mich beim Fahren stört.
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #31

TheRisingHope

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Es gibt Neuigkeiten.

Ich habe vorhin bei einem TÜV angerufen, wobei der Prüfer sichtlich in Stress war.

Die Ergebnisse mal zusammen gefasst:

- Neonröhren müssen über den Türkontakt geschalten werden
- E-Prüfzeichen gilt anscheinend nicht für den Innenraum (?)
- Der TÜV sei nicht dumm und bemerkt auch solche Röhren unter den Fußräumen. Die Polizei würde darauf auch ein Augenmerk haben.
- Die Neonröhren dürfen nicht brechen ... (...)

Gruß Hoppi
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #32

Icefeldt

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bald darf man nicht mal mehr eine Taschenlampe im Auto mitführen, denn sie könnte ja an gewesen sein während der Fahrt, und einen deswegen den darauf folgenden Unfall verursacht haben .... :roll:


cya icefeldt
 
  • Coming Home nachrüsten verboten? Beitrag #33

Trexis5

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Eigentlich ist alles Verboten.
Z.B. auch andere Xenonbirnen einbauen.

Nicht alles was leuchtet, ist ein zulässiger Scheinwerfer!
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

Übertragen gesehen darf man davon ausgehen, das jeder Scheinwerfer, der ein E-Prüfzeichen hat, zulässig ist. Allerdings gibt es auch hiervon noch Ausnahmen, dazu aber später.


Das E-Prüfzeichen sagt aus, ob ei Scheinwerfer in einem EG-Land zum Strassenverkehr zugelassen wurde. Hieraus ergibt sich eine gleichzeitige Zulassung in Deutschland nach §21 StVZO:
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

Also muss jeder Scheinwerfer diese Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung hat im übrigen Urkundencharakter, eine Änderung am Scheinwerfer ist also Urkundenfälschung!!!


Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt. Dies gilt auch für das Aufbringen von Beschichtungen. In den ECE-Regelungen steht im übrigen eindeutig, dass wenn sich die Glühlampe ändert eine neue Genehmigung zu beantragen ist. D.h. durch den Austausch der Glühlampe durch eine Glühlampe anderer Kategorie erlischt die Genehmigung ebenfalls. Besonders gerne geschehen bei Scheinwerfern des Bilux Systems, die nachträglich mit H4-Lampen versehen wurden.
Auf jedem Scheinwerfer ist zudem aufgebracht, was dieser Scheinwerfer kann und darf. Wenn es sich um einen Doppelscheinwerfer mit Abblendlicht und Fernscheinwerfer handelt ist durch die Bezeichnung sogar bestimmt, in welcher Kombination diese Einheiten leuchten dürfen (näheres dazu unten im Bild).


Ausnahmen:
frühe Scheinwerfer in Deutschland, die noch nicht nach dem europäischen Anerkennungsrecht zugelassen wurden, haben anstelle des E-Prüfzeichens eine "Schlangenlinie" (~~~~) mit Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer.


nicht jede Leuchte, die ein E-Prüfzeichen hat, ist in Deutschland zugelassen. So sind z.B. Scheinwerfer aus Frankreich mit gelbem Licht zwar durch ein entsprechendes Prüfzeichen gekennzeichnet, allerdings steht hier das deutsche Recht (StVZO §21a (1)) über der EG-Zulasung
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Damit willl ich nichts sagen. Jeder muss selber wissen was es macht.
Meine Meinung.

Ich bin Elektriker und ich weis genau was ich tue.
 
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