Ich habe mir die Sache angesehen und sehe das etwas anders.
Als gewerblicher Anbieter ist der eBay Verkäufer gesetzlich verpflichtet genau diese Daten öffentlich zu machen. Da er es auf eBay nicht tut, begeht er einen Verstoß gegen das Teledienstgesetz, der schnell 189€ an die Wettbewerbszentrale kosten kann.
Was man auch beachten muss, ist dass dieser Verkäufer auf alle Verbraucherschutzrechte pfeifft. Ich finde knapp 10 Rechtsverstöße in dem Angebot.
Da der Verkäufer verpflichtet ist, die Daten öffentlich zu machen denke ich nicht dass er etwas dagegen haben kann wenn def-shooter das macht.
Dangler77:
Auch wenn er privat dort woht, ist es seine Pflicht die Daten auf eBay zu veröffentlichen. Bei mir ist es genau der gleiche Fall, aber Gesetz ist Gesetz.