Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren

Diskutiere Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Hi Leute! habe mir nen 3BG finanziert, was mich aber skeptisch macht, ist dass ich den erst 2 wochen später abholen kann, der verkäufer sagte...
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #1

U-GeenXL

Beiträge
24
Punkte Reaktionen
0
Hi Leute!

habe mir nen 3BG finanziert, was mich aber skeptisch macht, ist dass ich den erst 2 wochen später abholen kann, der verkäufer sagte, dass ich abwarten muss, wegen dem widerrufsrecht, man kann ja bekanntlich den darlehensvertrag innerhalb von 14 tagen widerrufen <- ist es gang und gebe?

meinen ersten wagen habe ich sofort bekommen, da musste ich keine 2 wochen warten, war halt auch kein VW.


Gruß, U-GeenXL
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #2
Helmi

Helmi

Moderator
Beiträge
2.973
Punkte Reaktionen
4
Machst du Scherze? Ich glaube nicht, dass das normal ist...
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #3
schemi

schemi

Beiträge
993
Punkte Reaktionen
1
Na das wäre ja noch schöner ... man kauft ein Auto
- egal ob finanziert oder nicht - und bekommt es dann
nicht ausgehändigt :?: :?: :?:

Ich würde mal pauschal sagen, da is was faul :!:
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #4

U-GeenXL

Beiträge
24
Punkte Reaktionen
0
an dem wagen werden noch ein paar mängel behoben,

zahnriemen wechsel (muss mal schauen ob da auch der rest mitgemacht wird, wasserpumpe etc. hab gehört die machen gerne NUR den zahnriemen)

scheinwerfer rechts ist etwas locker und sitzt falsch,
windschutzscheibe hat nen steinschlag,

der verkäufer ist die kommende woche im urlaub,
aber selbst dann kann das nicht so lange dauern.

aber wie gesagt, er begründete das mit widerrufsrecht. ich ruf mal bei der vw an und frag mal was die dazu sagen.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #5
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
3 Tage max für die Reparaturen. Dann würde ich den dort stehen lassen :idea: wenn es den nicht gibt. Begründung = Blödsinn, evtl solltest Du prüfen ob was anderes noch faul ist. Unfall, KM-Stand usw. Das mit dem SW ist schon kurrios, das mit der Begründung sowiso.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #6
mipecc1

mipecc1

Beiträge
1.513
Punkte Reaktionen
0
:eek: :eek:
Hallo,
aber das Darlehn darfst du gleich abzahlen??
Da würde ich aber bei VW eine Welle machen, wo gibt es denn sowas. Wenn ich mir z.B. einen neuen LCD Fernseher oder eine Waschmaschine finanzieren lasse kann ich den ja auch gleich mitnehmen.
Etwas anderes ist es, wenn sie es damit begründen, das sie erst die Mängel am Wagen beseitigen müssen. Da hätte ich ja noch Verständniss für.
Gruss
Michael
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #7
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
mipecc1 schrieb:
Etwas anderes ist es, wenn sie es damit begründen, das sie erst die Mängel am Wagen beseitigen müssen. Da hätte ich ja noch Verständniss für.

Aber keine 2 Wochen :!: :!: :!:

Es sei denn, sie müssten einen Totalschaden wieder neu aufbauen :evil:

Ich kaufe meine Autos auch nicht nicht bar, aber warten brauchte ich noch nie (außer halt die 1-2Tage für die Zulassung) :!:

Ich würde auch sagen, dass der Verkäufer da eine, gelinde gesagt, ungewöhnliche Geschäftspraktik ausübt :flop:

Den wackelnden Scheinwerfer würde ich schon fast als Indiz für einen Crash sehen :flop: :flop:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #8
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
mipecc1 schrieb:
Etwas anderes ist es, wenn sie es damit begründen, das sie erst die Mängel am Wagen beseitigen müssen. Da hätte ich ja noch Verständniss für.


Aber nicht 14 Tage Micha, 3 Tage, keine Stunde länger.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #9
mipecc1

mipecc1

Beiträge
1.513
Punkte Reaktionen
0
Schorni schrieb:
mipecc1 schrieb:
Etwas anderes ist es, wenn sie es damit begründen, das sie erst die Mängel am Wagen beseitigen müssen. Da hätte ich ja noch Verständniss für.


Aber nicht 14 Tage Micha, 3 Tage, keine Stunde länger.

.......du hast vollkommen Recht, das habe ich vergessen. :top:
Gruss
Michael
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #10
schemi

schemi

Beiträge
993
Punkte Reaktionen
1
Ich würde an Deiner Stelle mal den Blinker neben dem wackeligen
Scheinwerfer rausnehmen und schauen ob da evtl die Halterung
abgebrochen ist ... meist so bei einem Crash ... dabei muss dann
nicht mal der Scheinwerfer kaputt gehen.
Währe ein sehr gutes Indiez für nen Unfall.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #11
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
U-GeenXL schrieb:
...habe mir nen 3BG finanziert...

@Schemi
Bei einem 3BG kann man nicht einfach den Blinker raus nehmen, der ist am Scheinwerfer mit dran :wink: :)
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #12

riedochs78

Beiträge
695
Punkte Reaktionen
1
Das ganze ist sehr seltsam. Ich würde das Auto nicht nehmen. Ich hab meinen Passat bar bezahlt, und das Freitags. Dienstag haben wir die Papiere geholt und angemeldet und Mittwochs konnten wir das Auto holen
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #13

knox

Auf Herausgabe drängen und den Wagen vom Tüv , Dekra oder Automobilclub checken lassen. Bei Feststellung eines nicht im Vertrag vermerkten Unfallschadens genau das machen, was die (scheinheilige) Begründung des Verkäufers war: vom Vertrag zurücktreten.
War das überhaupt ein Markenhändler?
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #14

U-GeenXL

Beiträge
24
Punkte Reaktionen
0
Das war ******* Autohaus in Frankfurt, hab grad bei VW angerufen, der kollega meinte, er kann mir nichts dazu sagen, weil jeder Händler seine eigene Bestimmungen hat, wie er das ganz handhabt.

die Stosstange unter dem Scheinwerfer hat ein paar kratzer, ich nehme an dass der irgendwo angedotzt ist. aber soll auf keinen fall nen unfallwagen sein. das fahrzeug ist bis auf die sachen in einem sehr gutem zustand, bin halt dennoch skeptisch

ich werde mal am MO die VW-Bank anrufen, fragen was die dazu sagen, ( auf dem kaufvertrag ist einfach nur vermerkt, : Liefertermin 13.07.2006. und die Widerrufsfrist läuft "ab spätestens nach erhalt der widerrufsbelehrung." steht drauf.
dann fahre ich noch ein paar andere ********-Händler ab, ob die es genau so machen und lasse mir dann mal über die Fahrgestellnummer sagen, was an dem auto alles gemacht worden ist.

kann es sein dass die VW-bank bei der nächsten Finanzierung Probleme macht, wenn ich jetzt einen Darlehensvertrag widerrufe?

Gruß. U-GeenXL
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #15

FrescoTDI

Beiträge
625
Punkte Reaktionen
1
U-GeenXL schrieb:
(...) kann es sein dass die VW-bank bei der nächsten Finanzierung Probleme macht, wenn ich jetzt einen Darlehensvertrag widerrufe?(...)

Das glaube ich nicht. Schließlich verdienen sie ja ganz gut an uns (habe meinen JW ebenfalls zu günstigen Konditionen über die VW-Bank finanziert). Habe auch einen sehr guten Eindruck von dem Institut :top:

Was mich sehr stutzig macht, ist das der Wagen genau an dem Tag ausgeliefert werden soll, an dem die Widerrufsfrist ausläuft. Vielleicht soll ja gerade verhindert werden das Du das Fahrzeug wegen diverser Unzulänglichkeiten oder verschwiegener Mängel beim Händler stehen lassen kannst eben weil Du dann nicht mehr so ohne weiteres von der Finanzierung zurücktreten kannst :?: :?:

Meiner Meinung nach ist da was ganz schön faul :flop:

FrescoTDI
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #16

knox

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem du per zusätzlicher Unterschrift (neben der eigentlichen Vertragsunterzeichung) die Widerrufsbelehrung als verstanden erklärst und akzeptierst ! Schnellstens mit dem Vertrag zum Anwalt!
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #17

Muffin

Beiträge
43
Punkte Reaktionen
0
Klingt irgendwie kriminell. Ist die Widerrufsfrist nicht genau für solche Sachen da?

Und den namen des Autohauses hier ausm Posting löschen (lassen). Würde ich dir dringend empfehlen.
Hatte auch mal Ärger, dem ich mir Luft gemacht habe in nem Forum und den Namen des Autohauses genannt. Kann im ungünstigsten Fall in einer Unterlassungsklage enden. (Hat es damals zum Glück nicht bei mir).

Muffin
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #18

FrescoTDI

Beiträge
625
Punkte Reaktionen
1
Den Namen kann er selber löschen -> Edit - Button ganz rechts in der Kopfleiste seines Postings :wink:

FrescoTDI
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #19

Muffin

Beiträge
43
Punkte Reaktionen
0
@FrescoTDI

Sorry, war mir nicht mehr sicher, ob es hier oder in dem Forum meines letzten Autos war, jedenfalls war da das Editieren glaube ich nur 15 Minuten nach erstellen des Postings noch möglich. Danke für die Info.

Jedenfalls ändert es nix daran, dass der Name/die Adresse des Autohauses hier nicht stehen sollte (in seinem eigenen Interesse).

Gruß
Muffin
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #20

U-GeenXL

Beiträge
24
Punkte Reaktionen
0
So, der Name des Händlers is raus. ich habe mal mit einem Arbeitskollegen über die sache gesprochen, er sagte, es könnte auch sein, dass das autohaus sich selbst damit absichert, damit leute die autos nicht für eine woche mal so nehmen zum fahren und dann wieder abgeben... hab zwar sowas noch nicht gehört und das autohaus deshalb seine kunden so behandelt ist mir auch neu, aber, es gibt nichts was es nicht gibt!

mal abwarten was der MO. bringt!
 
Thema:

Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren

Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren - Ähnliche Themen

Meine rollende Baustelle... [Motor + Getriebe]: Hallo alle miteinander, ich lese schon etwas länger als Gast mit und habe so auch schon das ein oder andere Problem gelöst bekommen. Aber jetzt...
Neuanschaffung: Vergleich 3BG 2.8 V6 4motion vs. B7 2.0 TDI: Hallo Leute, meine „reißerische“ Überschrift wird den ein oder anderen irritieren und viele werden sagen, dass das doch kein gerechter Vergleich...
Ist wirklich das Getriebe defekt?: Hallo, habe in letzter Zeit soviel "Input" über Getriebe gelesen, dass ich gar nicht mehr weiss wo mir der Kopf steht und welchen Gedankenweg ich...
AKN saut rum... Frage an die V6 TDI Profis: Hallo Zusammen, vielleicht kann mir ja jemand helfen, also kurz zur Vorabinfo ich habe seit 06/2011 einen Passat Variant V6 TDI (Bj.05/02) mit...
Leerlaufschwankungen beim 1,6l AHL Motor: Hallo, ich bin der Neue und klar, was sonst, ich hab da ein Problemchen: Ich habe vor 4 Wochen einen 3b mit einem 1,6l AHL Motor gekauft. Von...
Oben Unten