Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren

Diskutiere Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); @ Jürgen 3BG :oops: ... wie kommt es nur das ich immer einen 3B im Hinterkopf habe :gruebel:
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #21
schemi

schemi

Beiträge
993
Punkte Reaktionen
1
@ Jürgen 3BG

:oops: ... wie kommt es nur das ich
immer einen 3B im Hinterkopf habe :gruebel:
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #22
Jürgen 3BG

Jürgen 3BG

Beiträge
1.393
Punkte Reaktionen
0
schemi schrieb:
@ Jürgen 3BG

:oops: ... wie kommt es nur das ich
immer einen 3B im Hinterkopf habe :gruebel:


Tja, das kann ich Dir auch nicht erklären, aber irgendwas war da wohl :gruebel:


@U-GeenXL
Selbst wenn sich der Händler auf diese Art nur absichern möchte, finde ich das recht dubios :abgelehnt:


Ich würde vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale anfragen ob diese Vorgehensweise überhaupt legal ist :bindafür:
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #23
Airwalk

Airwalk

Moderator
Beiträge
1.754
Punkte Reaktionen
0
Ich verstehe das Problem überhaupt nicht :nixweiss:

Der Händler möchte sich doch nur absichern, daß das Fahrzeug auch finanziert wird ... wenn der Käufer den Vertrag bei der VW-Bank widerruft (innerhalb der Frist von 14 Tagen), wird dem Händler auch nix von der VW-Bank ausbezahlt. Der Händler müßte den Wagen dann wieder zurückverlangen und hätte einen Eintrag mehr im Fahrzeugbrief ... somit ist der Wagen direkt schon wieder weniger wert.

Ich verstehe den Händler voll und ganz - kann da nix negatives dran erkennen. Wenn man mit Scheck bezahlt, bekommt man den Wagen auch erst, wenn der Scheck dem Autohaus gutgeschrieben wurde - und nicht direkt bei Übergabe des Schecks (denn der könnte ja auch nicht gedeckt sein).

Warum also dann diese ganze Aufregung hier??? :gruebel:

Nächstes mal einfach bar zahlen - und gut ist!

Ich würde auch niemandem direkt mein Auto mitgeben, wenn ich 14 Tage lang noch bangen müßte, ob ich das Geld behalten darf.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #24
Scatha

Scatha

Beiträge
1.934
Punkte Reaktionen
0
Hallo,

kann mich da Airwalk nur anschließen, das ist ein völlig normales Vorgehen von dem Autohaus, die bekommen das Geld ja auch erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Einzig die 14 Tage sind meines Erachtens etwas länger als im KFZ Gewerbe üblich, die meisten Verträge haben 7 Tagen Widerrufsfrist - aber das ist ja eine individuelle Sache wie man den Vertrag gestaltet.

Ich würde sagen einfach mal §§355 ff BGB lesen und feststellen das ein Unternehmer nicht zur Herausgabe der Ware bis zum Ablauf der Widerrufsfrist verpflichtet ist solange durch die Nutzung des Vertragsgegenstandes während der Widerrufsfrist Wertminderung eintritt.

Im Prinzip ist die Sache doch nichts anderes als das typische "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers". Der Wagen wird erst bezahlt wenn der Kreditbetrag auf dem Konto des Autohauses gutgeschrieben wurde - und bis dahin gehört euch das Auto nicht, also habt ihr auch keinen Anspruch auf Nutzung/Aushändigung. Ausgezahlt wird aber erst wenn ihr nicht mehr vom Vertrag zurücktreten könnt...


Gruß,
Morton
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #25
Dieselpower

Dieselpower

Beiträge
192
Punkte Reaktionen
1
Hallo U-GeenXL und die anderen,

ich kann nur sagen: höchst unseriös und ganz typisch für den Laden mit den zwei Buchstaben gleich wie am Ende des Alphabets! Wozu ist denn dann ein Widerrufsrecht da wenn die Ware gar nicht verfügbar ist? Den Wert der Verschlechterung bei Benutzung muss Du dann mit dem Händler ausmachen…aber etwas kaufen ohne die Eigenschaften begutachten zu können…geht vielleicht per Internet, aber doch nicht so, schließlich zählen ja die Unterschriften unter den Verträgen und von da an laufen ja die Fristen!
Ich kann Dir nur dringend raten am Montag ganz schnell evtl. mal bei einem anderen Händler oder noch besser bei einem Rechtsverdreher nachzufragen.
Sollte man Dir doch nen Unfall angedreht haben, so kommt dieser Sachverhalt noch erschwerend hinzu. Dann wird die der Kauf ganz schnell zur Erfahrung eines hin und her von Gutachtern, Beweisen und und und. Im Vertrag steht auch ganz bestimmt das mündliche Nebenabsprachen nicht zählen…. Dazu sollte man dann aber doch Rechtsschutz versichert sein!

Mit besten Grüßen,
der Jörg
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #26
Airwalk

Airwalk

Moderator
Beiträge
1.754
Punkte Reaktionen
0
Dieselpower schrieb:
Wozu ist denn dann ein Widerrufsrecht da wenn die Ware gar nicht verfügbar ist?

???? Hast Du den Beitrag überhaupt gelesen ????

Den Wagen kann er doch vorher sehen, probefahren, etc. - es geht doch nur um das 14 tägige Widerrufsrechts für den Darlehnsvertrag.

Was ist daran unseriös - das der Händler den Wagen er übergeben will, wenn der Darlehnsvertrag rechtskräftig ist (und das ist er nunmal erst nach den 14 Tagen - wenn der Kunde nicht widerruft)

Also - erst lesen, dann posten ... und keine unsinnigen Ratschläge geben :evil:
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #27
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Das AH bekommt innerhalb kürzester zeit eine bestätigung von der Bank, meist per Fax, ob die Finazierung genehmigt ist oder nicht. Damit ist das Ding Rechtskräftig und das AH abgesichert.


War auch letztens grad ein Bericht drüber im TV. (immo AMS-TV) Wenn ich das Auto kaufe und innerhalb dieser Frist der Meinung bin das es NICHT geht mit diesem Wagen, warum auch immer, kann man vom Kaufvertrag UND der Finazierung zurücktreten. Es gibt für den Ablauf "Regeln" auch diese wurden in dem Beitrag gut aufgezeigt. Dafür ist die Referenzzeit gedacht, nicht im dem AH irgendwo entgegenzukommen :idea: Geht das Auto "zurück" wird die Nutzung gegengerechnet, so das kein wirklicher Schaden entsteht, das ist aber immer schon so. Auch bei einer *zb Wandlung o.ä.

BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch ein Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu klären; zur Fristwährung genügt die rechtzeitige Absendung.


(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist

Code:
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.

Und das hat er bei Unterzeichnung bekommen, als Durchschlag, damit beginnt die Frist. Beträgt die 14 Tage ist das was das AH macht absoluter Schwachfug. "Lieferung" wie unter 3 genannnt entfällt, das Auto ist ja verfügbar und damit "lieferbar".



Wann hat der Verbraucher bei einem Ratenkreditvertrag ein Widerrufsrecht?


Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung binnen zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung widerrufen (§ 495 Abs. 1 in Verbindung mit § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der neuesten Fassung = BGB). Über dieses Widerrufsrecht muss er schriftlich durch eine deutlich gestaltete und gesondert zu unterschreibende Belehrung informiert werden; andernfalls beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Achtung: Ein Widerrufsrecht besteht dann nicht, wenn das Verbraucherdarlehen durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, s.u. Ziffer 4) gesichert wird oder es sich um einen ÜberziehungsRatenkredit handelt, bei dem der Darlehensnehmer das Darlehen nach dem Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfist und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen kann (§§ 493, 495 Absatz 3 BGB).

Die Widerrufsfrist sollte man nutzen, um in Ruhe, gegebenenfalls im Kreis der Familien oder einem sonst Vertrauten, den Vertragsschluss zu überdenken. Dabei sollte man sich auch nicht vor einem Widerruf scheuen.

Liegt ein verbundenes Ratenkreditgeschäft vor, was bedeutet, dass der Ratenkreditvertrag mit einem Kaufvertrag gekoppelt ist (z.B. wenn beim Auto- oder Möbelkauf der Verkäufer beim Abschluss des Ratenkreditvertrages mit Willen des Ratenkreditgebers mitwirkt), erstreckt sich das Widerrufsrecht auch auf den Kaufvertrag. Zusätzlich kann der Verbraucher die Rückzahlung des Ratenkredits verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Kaufvertrag (etwa bei Mängeln) ihn gegenüber dem Verkäufer zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.

Wichtig: Der Widerruf muss spätestens, auch wenn eine Belehrung über das Widerrufsrecht überhaupt nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, sechs Monate nach Vertragsschluss erklärt werden. Ansonsten erlischt das Widerrufsrecht.

Da die Fragen rund um das Widerrufsrecht kompliziert sind, empfiehlt sich immer eine Nachfrage bei einer Verbraucherberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt.

In diesem Sinne :)
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #28

U-GeenXL

Beiträge
24
Punkte Reaktionen
0
Hallo alle zusammen.

wenn ich das jetzt richtig verstehe, müsste ich ja noch eine zweite widerrufsbelehrung für das fahrzeug erhalten?!?

Der wagen hat den Verdacht erweckt, irgendwo angedotzt worden sein, der scheinwerfer ist locker und zu tief drinn und die stoßstande hat unter dem scheinwerfer (in der höhe wo die nebler sitzen) einige kratzer.

im klartext, ich kauf den wagen, widerrufsfrist ist abgelaufen, ich fahr zur dekra, die sagen ist nen unfallwagen, und ich bleib drauf hocken?!

gruß U-Geen
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #29

Muffin

Beiträge
43
Punkte Reaktionen
0
Hallo,

nein, du müßtest trotzdem nicht darauf sitzen bleiben. Es gibt bestimmte Gesetze, die dies regeln. Hatte mir die damals auch alle rausgesucht, finde sie aber so auf die Schnelle nicht mehr. Fakt ist, dass es dann ja ein vom Verkäufer, in diesem Falle das Autohaus, verschwiegener Unfallschaden wäre und du die Möglichkeit erhälst, den Wagen zurückzugeben. Im Härtefall könnte dies sogar arglistige Täuschung bedeuten (was ich aber nicht annehme) und du könntest den Händler vor Gericht belangen.

Schau einfach mal auf den Seiten des ADAC nach, da finden sich allerlei Gesetzestexte zu dem Thema, die auch recht verständlich geschrieben sind. Außerdem hilft bei so was auch die wirklich sehr kompetente Rechtsabteilung des ADAC (zumindest für Mitglieder) kostenlos weiter.

Gruß
Muffin

Edit:
Hab nochmal geschaut, hier zum Beispiel wäre was:

Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Urteile zur Arglist siehe Rechtsprechungsübersicht.

Quelle: ADAC
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #30
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
U-GeenXL schrieb:
Hallo alle zusammen.

wenn ich das jetzt richtig verstehe, müsste ich ja noch eine zweite widerrufsbelehrung für das fahrzeug erhalten?!?

Du musst es schriftlich und vollständig erhalten. Hast Du beide Verträge zu Hause, Kauf und Finanzierungsvertrag, ist dieser Bestand erfüllt und die Frist läuft. Lese es einfach nochmal, lass es sacken.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.

Und ich meine dazu:

Die Widerrufsfrist sollte man nutzen, um in Ruhe, gegebenenfalls im Kreis der Familien oder einem sonst Vertrauten, den Vertragsschluss zu überdenken. Dabei sollte man sich auch nicht vor einem Widerruf scheuen

...genau für sowas ist die Frist, nicht FÜR das AH.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #31
Torsten

Torsten

Beiträge
2.051
Punkte Reaktionen
5
Ich habe mein Auto damals per Scheck bezahlt und konntte zwar das Auto sofort mitnehmen, der KFZ-Brief blieb aber bis zur Gutschrift auf dem Konto des AH in deren Besitz. Genauso verhielt es sich bei der Finanzierung meines damaligen Renault. Bis zur Darlehenszusage und Ende der Wiederrufsfrist habe ich den Brief nicht bekommen.

Red doch mal mit dem AH über diese Regelung. Grundsätzlich hast Du mit Unterzeichnung des Vertrages indem der 13.07. drinne steht aber diesen Passus bereits akzeptiert. Was stört Dich denn jetzt plötzlich daran? Diesen Punkt hättest Du vor Unterzeichnung der Verträge klären sollen!
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #32
Holger

Holger

Ehren-Mitglied
Beiträge
2.166
Punkte Reaktionen
0
Diese Praxis ist doch gar nicht so unverständlich. Wird übrigens bei Handys genauso gemacht.

Ansonsten stellt Euch mal vorgende Situation vor:
1. Man kauft ein Auto auf Pump
2. Man bekommt das Auto
3. Man nutzt das Widerrufsrecht für den Darlehensvertrag
4. Das Auto verkauft man inzwischen

Fazit:
-> Geld weg
-> Auto weg

Wahrscheinlich bekommt der Hänlder das Geld von der Bank erst nach Abschluss der Widerrufsfrist ausgezahlt und denkt sich

-> kein Geld
-> kein Auto

Habt Ihr Euch schonmal gefragt warum die Lieferzeit eines Handys meistens mindestens 14 Tage beträgt? Das ist genau das Gleiche.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #33

V6TDIVariant

Wegen den 14 Tagen würde ich mir keine Gedanken machen.
Deine Rechte bezüglich des Autos werden dadurch keinesfalls eingeschränkt, wenn was dran sein sollte einfach wieder zum Händler fahren und reklamieren.
 
  • Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren Beitrag #34

U-GeenXL

Beiträge
24
Punkte Reaktionen
0
Hi Leute!

Folgendes hat mir die VW-Bank zu diesem Thema gesagt:

da einige Kunden das Widerrufsrecht geziehlt ausgenutzt haben, um mal einfachso eine zeitlang ein neues "großes" Auto zu fahren, sind jetzt viele Händler skeptisch, weil die dann dem Geld hinterher rennen müssen.

also hat schon alles seine richtigkeit.


@V6TDIVariant:

bin jetzt auch der meinung, was kann schon faul dran sein, dass die Garantie nicht greifen würde :D



Also, danke an alle und...

... bald fahre ich auch einen Passi!!! :D
 
Thema:

Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren

Bin nun Besitzer eines Passi darf den aber nicht Fahren - Ähnliche Themen

Meine rollende Baustelle... [Motor + Getriebe]: Hallo alle miteinander, ich lese schon etwas länger als Gast mit und habe so auch schon das ein oder andere Problem gelöst bekommen. Aber jetzt...
Neuanschaffung: Vergleich 3BG 2.8 V6 4motion vs. B7 2.0 TDI: Hallo Leute, meine „reißerische“ Überschrift wird den ein oder anderen irritieren und viele werden sagen, dass das doch kein gerechter Vergleich...
Ist wirklich das Getriebe defekt?: Hallo, habe in letzter Zeit soviel "Input" über Getriebe gelesen, dass ich gar nicht mehr weiss wo mir der Kopf steht und welchen Gedankenweg ich...
AKN saut rum... Frage an die V6 TDI Profis: Hallo Zusammen, vielleicht kann mir ja jemand helfen, also kurz zur Vorabinfo ich habe seit 06/2011 einen Passat Variant V6 TDI (Bj.05/02) mit...
Leerlaufschwankungen beim 1,6l AHL Motor: Hallo, ich bin der Neue und klar, was sonst, ich hab da ein Problemchen: Ich habe vor 4 Wochen einen 3b mit einem 1,6l AHL Motor gekauft. Von...
Oben Unten