
dream
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Hi,
mit der Boardsuche habe ich leider nichts gefunden.
Da ich beruflich ca. 80.000km im Jahr fahre und es dabei leider ab und an zu unschönen Situationen kommt.
(Heute hat mich beinahe wieder ein Mercedes bei Wertheim auf die Hörner genommen weil er im Überholverbot überholt hat)
Daher spiele ich langsam mit dem Gedanken mir einen Kamera ins die Scheibe zu hängen.
Weiß jemand in wie fern solch eine Aufzeichnung als Beweismittel geeignet ist bzw. überhaupt rechtlich zulässig ist. (Loop Aufzeichnung)
Danke
Peter
mit der Boardsuche habe ich leider nichts gefunden.
Da ich beruflich ca. 80.000km im Jahr fahre und es dabei leider ab und an zu unschönen Situationen kommt.
(Heute hat mich beinahe wieder ein Mercedes bei Wertheim auf die Hörner genommen weil er im Überholverbot überholt hat)
Daher spiele ich langsam mit dem Gedanken mir einen Kamera ins die Scheibe zu hängen.
Weiß jemand in wie fern solch eine Aufzeichnung als Beweismittel geeignet ist bzw. überhaupt rechtlich zulässig ist. (Loop Aufzeichnung)
Danke
Peter