Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ?

Diskutiere Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ich brauch mal Eure Hilfe. Habe bei Ebay meinen 5. Passat (Bj 81) ersteigert. Mit dem Verkäufer den Abholtag abgemacht und alles war gut. Am Abend...
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Pasatt

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Ich brauch mal Eure Hilfe.
Habe bei Ebay meinen 5. Passat (Bj 81) ersteigert.
Mit dem Verkäufer den Abholtag abgemacht und alles war gut. Am Abend vorher ruf ich nochmal an, daß auch alles klar geht und ich nicht umsonst 500 Km anreise.
So, und was muß ich nun am Telefon hören ????
Sorry, hab das Auto gestern aus der Garage auf die Einfahrt gestellt, da machts kurze Zeit drauf einen riesen Rums ! Ein polnischer LKW habe gewendet, und dabei den Passat zum Totalschaden umfunktioniert. Versicherung sei informiert, Gutachten wird erstellt.

Nun meine Frage:
Auf was habe ich denn nun nach dem durch Ebay geschkossenen Kaufvertrag ein Recht ? Das der Wagen auf jeden Fall repariert wird, auch wenn der Restwert viiiiiel zu gering ist ? (Bj.81 und der Auktionspreis waren 151 Euro) Oder könnte ich theoretisch den Schadensbetrag verlangen, den die gegnerische Versicherung ja zahlt ? Es wäre ja nicht i.O, wenn der Verkäufer nun den dicken Reibach macht, denn schließlich war es ja Vertragsgemäß bereits mein Auto, das da beschädigt wurde.
Wie seht ihr das, was würdet Ihr machen ? Das Gutachten und die Fotos bekomme ich in den nächsten Tagen, da wär ich dann gern ein bisschen vorbereitet.....
 
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  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #2

mailman

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Hast du den Wagen schon bezahlt?

Wenn nein warum willst du so ne Aktion starten?
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #3

Pasatt

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natürlich hätte ich bei Abholung bezahlt.
Aber ich möchte den Wagen gerne haben, es war ein rares
5-Zylinderchen von 81. Verstehen aber nicht alle Leute, daß man sowas toll findet.
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #4

mailman

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War keine Kritik, ich kenne auch die guten alten 5 Zylinder(den Sound braucht man).

Dann würd ich sagen wart ab, schau Dir die Fotos gut an, obs plausibel ist das der Wagen schrott ist.

Aber allzu Grosse Hoffnungen würd ich mir nicht machen das da was raus schaut.
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #5

Pasatt

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Hat denn keiner fundiertes Wissen, wie es da rechtlich ausschaut ?
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #6

sukram_trebe

@nibi123

Mal ehrlich. Was glaubst du machen zu können bei 151,- EUR Kaufpreis, den du noch nicht einmal bezahlt hast.

Du glaubst hoffentlich nicht, was du oben geschrieben hast. Du vermutest, daß der Verkäufer einen Gewinn aus der Verschrottung des Wagens macht. Was denkst du, wird ihm die Versicherung wirklich bezahlen bei einem Auto dieses Alters (150,- EUR oder mehr?).

Die Sache scheint ist möglicherweise eher so, daß der Verkäufer dir diese Geschichte erzählt hat, weil er dir den Wagen nicht zu diesem Preis verkaufen möchte.

Vergiß die ganze Sache und gut ist´s. Kaufe dir irgendwann mal einen anderen 5 Zylinder.
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #7

Pasatt

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Danke für die Antworten, ich werde berichten
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #8
dbsof

dbsof

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Wenn dem Verkäufer wirklich der Wagen geschrotet wurde, war das für den sicherlich ein Glücksfall.
Abgesehen von den Verschrottungskosten, der Abmeldung, dem "Zeitwert" der bei solchen Autos über Sonderlisten ermittelt wird, eventueller Nutzungsausfall von maximal 14 Tagen, bekommt er vielleicht sogar anstelle der Verschrottungskosten ein Verwertungsangebot der Versicherung. Spassig wird das halt nur wegen der grünen Versicherungskarte des Polen (so er denn eine hatte). Ist halt mit Lauferei verbunde.
Alles in allem wird er da aber vermutlich deutlich mehr als die 151 Euro rausholen.
Meinem Schwiegervater wurde der 81er Audi 80 GLS (1. Hand, ohne Kat) 2 Türer geschrotet :cry: :cry: .
Da gabs immerhin 1.500 Euro für. Wiederaufbau war leider nicht :cry:

Da wird wohl die weitere Suche angesagt sein.
Sind denn die 5 Zylinder wirklich so selten?

Ich drück die Daumen
Dirk
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #9

Pasatt

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Mir geht es eigentlich darum, erauszufinden, WEM ein evtl Mehrerlös rechtlich zusteht, da der Schaden ja NACH der Auktion entstand.
Das ist doch erstmal eine wohl echt korrekte und faire Frfage, oder ?
Immerhin kommt doch mit Zuschlag und Höchstgebot ein gültiger Kaufvertrag zustande. Und ich würde ihn auch sehr gerne einhalten.
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #10

Floppmann

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nibi123 schrieb:
Immerhin kommt doch mit Zuschlag und Höchstgebot ein gültiger Kaufvertrag zustande. Und ich würde ihn auch sehr gerne einhalten.

Ja es kommt eine Kaufabsicht zustande :!: Ein Kaufvertrag erst wenn er unterschrieben und die Ware gegen Geld getauscht worden sind. Da Du das Fahrzeug aber noch nicht bezahlt hast, und im KFZ Brief auch Dein Name nicht eingetragen ist, wirst Du wohl kein Anspruch auf die Kohle haben :wink:
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #11
Duke

Duke

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Hallo ,...@ Floppmann ,... ist es denn nicht ein bisschen mehr als nur eine Kaufabsicht ??.Ist es denn nicht so ,das wenn ich ein Gebot bei Ebay abgebe und die Auktion auch noch gewinne so gehe ich doch einen Verbindlichen Vertrag ein ,damit drohen doch immer die Verkäufer .Also ,denke ich doch wenn es für mich als Käufer ein Vertrag ist dann sollte es doch auch für den Verkäufer gelten .
Das er den Wagen geschrottet hat ,ist natürlich ärgerlich .


mfg Duke
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #12

wittie12

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hallo
also wenn du der höchstbietende bist nach auktionsende kommt ein gültiger verbindlicher kaufvertrag zwischen dir und dem verkäufer zustande.(fernabsatzvertrag)


Floppmann
ein kaufvertrag komm zustande auch ohne unterschrift,wenige benötigen eine schriftliche form.
Beispiel: beim einkaufen im supermarkt an der kasse
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #14

Floppmann

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wittie12 schrieb:
Floppmann
ein kaufvertrag komm zustande auch ohne unterschrift,wenige benötigen eine schriftliche form.
Beispiel: beim einkaufen im supermarkt an der kasse

Wittie12,

magst ja Recht haben :flehan: ,

aber versuch doch mal ein Richter zu bekommen, der Dir diesbezüglich die Schadensersatzsumme zuspricht :lol:
Das ein Anwalt Dir gegenüber behauptet, " DAS IST EIN KLACKS " ist doch klar. An solchen Aufträgen verdient er gut :D

Schauen wir doch alle mal was nibi123 erreicht, dann sind wir alle wohl ein Stück schlauer :idea:
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #15

V6TDI

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@Nibi123
ich denke Du wirst wohl nichts bekommen (siehe unten)...was würdest Du eigentlich sagen wenn kein Verursacher (incl. Versicherung) da wäre und der Verkäufer für den Schrott den Kaufpreis verlangen würde :roll: ?

1. Preisgefahr
§ 446 BGB selbst regelt eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer bei zufälligem Untergang bzw. einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache. Im dort bestimmten Zeitpunkt geht die Preisgefahr auf den Käufer über. Preisgefahr bedeutet, zu wessen Lasten der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung geht. Ein Zufall liegt vor, wenn keiner von beiden Vertragsparteien den Untergang / die Verschlechterung zu vertreten hat.
Vor Gefahrübergang trägt der Verkäufer die Preisgefahr. Er trägt das Risiko, dass sein Anspruch auf den Kaufpreis gem. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt oder bei mangelhafter Lieferung nur gemindert verlangt werden kann.
Nach Gefahrübergang trägt der Käufer die Preisgefahr. Wenn die Kaufsache nach diesem Zeitpunkt untergeht oder sich verschlechtert, bleibt der Kaufpreisanspruch entgegen § 326 Abs. 1 S. 1 BGB bestehen (so, als ob der Käufer die Unmöglichkeit zu vertreten hätte, § 326 Abs. 2 BGB). § 446 BGB stellt daher eine Ausnahmeregel zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Auch Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, da der Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrüberganges gerade noch nicht vorlag.
2. Gefahrübergang nach § 446 BGB
Mit Übergabe geht beim Kaufvertrag über eine Sache die Preisgefahr auf den Käufer über, § 446 BGB. Dem Käufer wird das Risiko des zufälligen Unterganges auferlegt, weil der Verkäufer sich mangels Sachherrschaft nach der Übergabe gegen dieses Risiko nicht mehr schützen kann.
Übergabe bedeutet daher grundsätzlich die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB) an der Kaufsache.
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #16
LilRobb

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Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung von min. 2 Personen, die an keine Form gebunden ist - also ist auch ein Ebay-Geschäft ein rechtswirksamer Kaufvertrag.

Wirksam wid das Rechtsgeschäft aber erst mit der Übergabe, hattest Du die Schlüssel schon - Dein Auto und Deine Kohle.
Hatte die noch der VK, sein Auto und seine Kohle.

Evtl. könnt ihr da ja tricksen...


Robin
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #17

Pasatt

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ich will überhaupt nicht tricksen.
Ich möchte nur das bekommen, was ich ersteigert hab.
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #18
LilRobb

LilRobb

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Dann bekommst nix!

Tricksen im Sinne von die Schlüsselübergabe zeitlich vorzuverlegen.

Ansonsten steht Dir nichts zu, es hat keine Übergabe stattgefunden.


Robin
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #19

DOBI

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lass dir erstmal bilder von dem verunfallten wagen schicken...
vielleicht war ihm der erzielte preis nur zu gering und er hat ein besseres angebot bekommen?
 
  • Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ? Beitrag #20

Sachsenmeister28

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So wie meine Kenntnis ist, gerhört Dir der Wagen. Du kannst Dir jetzt
allerdings überlegen, ob Du den jetzt noch haben möchtest. Wenn nein, kannst Du ohne Probleme vom Kaufvertrag zurücktreten, da das Auto ja nicht mehr in dem Zustand ist, auf den Du geboten hast. Dann kann der jetztige Besitzer natürlich auch das Geld von der polnischen Versicherung (vorausgesetzt der LKW hat eine) einstecken. Möchtest Du das Auto trotz des Totalschadens, dann geht das ebay-Geschäft ganz normal seinen Gang. Rein rechtlich hättest Du also Anspruch auf das Auto. Allerdings solltest Du Dir die Sache gut überlegen (Aufwand/Nutzen). Wenn Du rechtlich Vorgehen möchtest, dann nur mit RSV ohne SB, würde ich Dir empfehlen.
Schöne Grüße
 
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